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Verfahren dauert ungewöhnlich lange

Mobilfunkmasten in Riedering: Falsche Rechtsberatung und Standorte „doch nicht so optimal“?

13.07.2018, Bayern, Unterthingau: Eine Kuh weidet auf einer Wiese neben einer Mobilfunkantenne. Foto: Karl-Josef Hildenbrand/dpa +++ dpa-Bildfunk +++
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Mobilfunkantenne (Symbol)

Schon in einer anderen Sitzung des Riederinger Gemeinderates hatte Geschäftsleiter Hannes Lang erklärt: „Wir warten immer noch auf Antwort aus dem Landratsamt.“ Das lange Schweigen hat jetzt rechliche Folgen für die geplanten Standorte für Mobilfunkmasten bei Unterputting und Neukirchen.

Riedering – Mehrfach hatte dazu die Bürgerinitiative Simssee Süd (BI), die sich im vergangenen Jahr gegründet hatte und sich gegen die Mobilfunkmasten an den beiden Standorten ausspricht, um Antworten seitens der Verwaltung gebeten. Schon im März hatte die BI bei einem gemeinsamen Termin erfahren, dass ein problematisches Fristversäumnis seitens der Verwaltung und des durch die Verwaltung beauftragten Rechtsbeistands vorliegt, und deshalb um mehr Information gebeten.

Ist-Stand wurde zusammengefasst

Lang fasste in der jüngsten Sitzung als Antwort auf die BI-Anfrage den Ist-Stand zusammen. Laut Paragraf 15 Baugesetzbuch sei „die Zurückstellung von Bauanträgen im Außenbereich für den Zeitraum von längstens einem Jahr nur innerhalb von sechs Monaten, nachdem die Gemeinde in einem Verwaltungsverfahren von dem Bauvorhaben förmlich Kenntnis erhalten hat, zulässig.“ Weder war den Mitarbeitern der Gemeindeverwaltung diese Regelung bekannt, noch war Rechtsanwalt Sommer, der aufgrund der Empfehlung des funktechnischen Experten Hans Ulrich mit den Fällen beauftragt worden war, der Ablauf der Frist bewusst, erklärte Lang. Und weiter: „Bauantragsverfahren werden üblicherweise nicht über einen so langen Zeitraum gezogen werden wie im vorliegenden Fall.“

Ein Zurückstellungsantrag seitens der Gemeinde sei also nicht mehr möglich, auch gebe es keine Heilungsmöglichkeit. Im Falle einer Genehmigung der beantragten Bauvorhaben werde das Landratsamt zunächst die Gemeinde wegen der notwendigen Ersetzung des gemeindlichen Einvernehmens anhören. Sollten dann dieses Einvernehmen ersetzt und die Baugenehmigung für die beiden Vorhaben erteilt werden, kann die Gemeinde gegen die Baugenehmigung klagen.

Unmut über Rechtsberatung geäußert

Lang wies namens der Verwaltung den Vorwurf der BI zurück, nicht offen und bürgerfreundlich zu informieren. Zum einen habe man sich im März getroffen und zum anderen liegen dem Landratsamt nach wie vor nicht alle für die Bewertung der Bauvorhaben erforderlichen Unterlagen vor. Überhaupt sei eine erneute Terminvereinbarung aufgrund von Differenzen sowohl seitens der Gemeinde als auch seitens der BI gescheitert. Lang bestätigte abschließend, dass die Gemeinde „bisher noch überhaupt nichts“ vom Netzbetreiber gehört habe.

Quer durch alle Fraktionen äußerten Gemeinderatsmitglieder ihren Unmut über die Rechtsberatung. Robert Langzauner (WUS) habe die Hoffnung, dass die lange Verfahrensdauer vielleicht darauf hindeuten könnte, dass „die Standorte doch nicht so optimal“ sind. Geschäftsleiter Lang merkte hierzu an, dass die Dauer „in der Tat recht ungewöhnlich“ sei. Man habe das Angebot zur Gesprächsbereitschaft erneuert. Aber die Lage sei noch wie vor unverändert.

Zwei Bauanträge gibt es für mögliche Standorte für Mobilfunkmasten bei Unterputting und Neukirchen, die im vergangenen Sommer bei der Verwaltung eingegangen sind. Der Gemeinderat hatte daraufhin einstimmig den beiden Bauanträgen kein Einvernehmen erteilt. Die Vorhaben widersprechen, so der damalige Beschluss, einzeln wie auch in der Gesamtschau dem Gebot größtmöglicher Schonung des Außenbereichs. Stattdessen sollte ein sachlicher Teilflächennutzungsplan durch ein Planungsbüro aufgestellt werden.

Die Anträge gingen danach weiter ans Landratsamt.

elk/AN

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