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Marktgemeinderat

Trotz Veto des Landratsamts Rosenheim: So macht Bruckmühl Weg für Nahwärme frei

Von der geplanten Nahwärmeversorgung könnte vor allem auch das in unmittelbarere Nähe gelegene gemeindliche Feuerwehr- und Gemeinschaftshaus profitieren
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Von der geplanten Nahwärmeversorgung könnte vor allem auch das in unmittelbarere Nähe gelegene gemeindliche Feuerwehr- und Gemeinschaftshaus profitieren

Das Landratsamt Rosenheim hat die Genehmigung für den Bau einer Halle zur Nahwärmeversorgung in Oberholzham verweigert. So hat der Marktgemeinderat Bruckmühl das Veto der Fachbehörde ausgehebelt.

Bruckmühl – Auslöser für den Tagesordnungspunkt 5 „Antrag auf Aufstellung eines Bebauungsplanes sowie Änderung des Flächennutzungsplanes für die Errichtung einer Halle für Nahwärmeversorgung von Oberholzham“ war in der September-Sitzung des Marktgemeinderates „ein Veto“ des Ladratsamtes Rosenheim zur erforderlichen baurechtlichen Privilegierung. Die Fachbehörde sah die Voraussetzungen für Letztere als nicht gegeben an.

Einstimmiges Votum

Nach einer kurzen Sacherörterung hebelten die Gemeinderäte mit einem einstimmigen positiven Votum für die Aufstellung eines Bebauungsplanes die Bedenken der Rosenheimer Fachbehörde aus und ermöglichen dadurch die Umsetzung des Projektes.

Bereits in der März-Sitzung hatte der Marktausschuss dem Vorbescheidsantrag zum Bau einer Halle mit einer Fläche von 35 mal 22 Metern und einer Firsthöhe von knapp zehn Metern für die Nahwärmeversorgung von Oberholzham mit einem einstimmigen „Ja“ in unmittelbarer Nähe zur Kreisstraße grünes Licht erteilt.

Vorteile überwiegen

Dabei zeigten sich die Mandatsträger insbesondere von den Vorteilen des Bauvorhabens überzeugt: Geringe Hauptleitungslänge zu den anzuschließenden Häusern, Emissionsschutz der Anwohner durch einen größeren Abstand zur nächsten Wohnbebauung, uneingeschränkte Dorfentwicklung von Oberholzham, einfache Erschließung und optimale Anlieferung von Biomasse, Projekt-Interesse von gut 20 Hausbesitzern, Anschlussmöglichkeit für das nur 150 Meter südöstlich entfernte gemeindliche Feuerwehr- und Gemeinschaftshaus, keine Beeinträchtigung von öffentlichen Belangen und gesicherte Erschließung. Das damalige Fazit lautete: Der Betrieb stehe zukunftsorientiert für die öffentlichen Versorgung mit Wärme und könne trotz der Außenbereichslage auf einer Fläche für Landwirtschaft realisiert werden. „Hier haben wir eine typischen Win-Win Situation für alle Beteiligten“, argumentierten die Kommunalpolitiker in der Frühjahrs-Sitzung. So weit, so gut.

Um das Vorhaben aber final auf den weiteren Realisierungsweg bringen zu können, war noch die Feststellung der erforderlichen Privilegierung durch das Landratsamt nötig. Letztere Genehmigungsbehörde sah dies aber nach ihrer Bewertung „als nicht gegeben an“. Die Folge: keine Erteilung der Baugenehmigung.

Nach Darstellung von Rathaus-Chef Richard Richter (CSU/PW) und Thomas Brückner (Bauverwaltung) kann die Halle für eine Nahwärmeversorgung von Oberholzham nur durch ein Bauleitplanverfahren mittels einer Bebauungsplanaufstellung samt Änderung des Flächennutzungsplans ermöglicht werden. Seitens der Verwaltung würde sich hierfür ein vorhabensbezogener Bebauungsplan bestens eignen. „Die Kernfrage ist ganz einfach: Will der Marktgemeinderat diesen Schritt gehen“, schloss Brückner den Sachvortrag.

„Solltenwir fördern“

Für den CSU/PW-Rat Bartholomäus Krahpichler war die Sache klar: „Wir haben hier unter dem Aspekt einer zukunftsorientierten Energiegewinnung und -versorgung gelungene Planungen eines engagierten und ortsansässigen Jungunternehmers auf dem Tisch, die wir fördern sollten“.

Für seinen Fraktionskollegen Hubert Maier standen aber auch noch einige Detailfragen zu den Anschlusspunkten, dem Leitungsverlauf sowie der Leitungslänge und der Kapazitätsgröße auf dem Zettel. Der CSU/PW-Rat war sich aber sicher, dies im weiteren Verfahrenslauf klären zu können. Ohne weiteren Beratungsbedarf stimmte daraufhin dass Marktgemeinderatsplenum dem Antrag ohne Gegenstimme zu.

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