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Gebührenordnung beschlossen

Beim Badesee und am Bahnhof: Ab 1. April bittet Bruckmühl Autofahrer auf Parkplätzen zur Kasse

Noch bis 31. März können Autofahrer auf dem „Park und Ride“-Parkplatz am Bahnhof in Bruckmühl kostenfrei parken. Ab 1. April wird dann eine Gebühr erhoben.
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Noch bis 31. März können Autofahrer auf dem „Park und Ride“-Parkplatz am Bahnhof in Bruckmühl kostenfrei parken. Ab 1. April wird dann eine Gebühr erhoben.

Es ist kein Aprilscherz: Ab 1. April wird die Marktgemeinde Bruckmühl am Bahnhof sowie an den Höglinger Weihern Parkgebühren erheben. Was Autofahrer jetzt wissen müssen.

Bruckmühl – In seiner Januar-Sitzung machte der Marktgemeinderat unter dem Tagesordnungspunkt „Erlass einer Verordnung über die Festsetzung von Parkgebühren“ nach langen und intensiven Diskussionen mit einem deutlichen Mehrheitsbeschluss „einen Deckel auf das Thema“. Inkrafttreten wird die Verordnung am 1. April. Betroffen davon sind Nutzer des „Park and Ride“-Parkplatzes am Bahnhof sowie Autofahrer, die auf dem Parkplatz am Höglinger Weiher parken.

Das Verfahren wurde bereits vor etlichen Monaten mit einer intensiven Sacherörterung zur sogenannten Parkraumbewirtschaftung, dem Beschaffen von Parkscheinautomaten sowie der Festlegung von möglichen Standorten, Zeitkorridoren und den damit zu erhebenden Gebührensätzen gestartet.

Im Juni und Oktober 2024 legte das Bruckmühler Kommunalplenum dann an zwei Sitzungsterminen neben der P&R-Anlage im Ortszentrum auch die Höglinger Weiher als Standort für eine Parkraumbewirtschaftung fest. Im Einklang damit wurden auch Parkzeiten sowie die damit verbundenen Tarife fixiert.

Derzeit verirren sich nur wenige Autofahrer auf den Parkplatz an den Höglinger Weihern. An heißen Sommertagen ist der Parkplatz, auf dem ab 1. April Parkgebühren erhoben werden, oftmals brechend voll.

Mit dem nun aktuellen Erlass einer Parkgebührenverordnung setzten die Räte dazu die finalen gesetzlichen Eckplanken. Die Parkscheinautomaten sollen bis zum 1. April aufgestellt werden. An den Höglinger Weihern muss künftig täglich von 9 bis 20 Uhr für das Parken bezahlt werden. In der Nachtzeit von 23 bis 6 Uhr ist das Parken untersagt. In den übrigen Zeiten ist es kostenfrei.

24-Stunden-Ticket am Bruckmühler Bahnhof kostet zwei Euro

Bei einer Parkdauer von bis zu zwei Stunden werden zwei Euro fällig, jede weitere halbe Stunde schlägt mit 50 Cent zu Buche, das Tagesticket für einen Parkzeitraum ab fünf Stunden kostet sechs Euro. Auf der „Park und Ride“-Anlage am Bahnhof wird rund um die Uhr eine Gebühr erhoben. Diese beträgt für ein 24-Stunden-Ticket zwei Euro. Eine Ausstellung eines Parkscheins für gleich mehrere Tage ist nicht möglich.

Ohne weiteren Diskussionsbedarf stimmte der Bruckmühler Marktgemeinderat der Parkgebührenverordnung letztlich mit einer deutlichen Mehrheit von 16 zu 3 Stimmen zu.

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