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Frau muss sich vor Gericht verantworten

Gewalt-Orgie einer 40-Jährigen am Höglinger Weiher: Lag‘s am schlechten Einfluss ihres Ex-Partners?

Eine 40-Jährige, die am Höglinger Weiher bei Bruckmühl Jugendliche attackiert haben soll, musste sich jetzt in Rosenheim vor Gericht verantworten.
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Eine 40-Jährige, die am Höglinger Weiher bei Bruckmühl Jugendliche attackiert haben soll, musste sich jetzt in Rosenheim vor Gericht verantworten.

Wegen Körperverletzung und Beleidigung musste sich eine 40-Jährige in Rosenheim vor Gericht verantworten. Was sich im April 2024 am Höglinger Weiher bei Bruckmühl abgespielt hat und wieso ihr Ex-Lebensgefährte eine wichtige Rolle beim Prozess spielte.

Bruckmühl/Rosenheim – Weil sie im Frühjahr 2024 am Höglinger Weiher bei Bruckmühl Jugendliche geschlagen und beleidigt sowie mit einer Flasche geworfen haben soll, musste sich eine 40-jährige Frau jetzt in Rosenheim vor dem Amtsgericht verantworten. Dem einladenden Wetter am Samstag, 6. April 2024, folgend machten sich etliche junge Leute auf zum Höglinger Weiher bei Bruckmühl, um dort zu grillen und Musik zu hören. Mehrere Gruppen trafen dort zusammen und hatten ihren Spaß.

Zusammen mit ihrem damaligen Lebensgefährten (38) hatte sich die jetzt angeklagte 40-jährige Frau unter das Jungvolk gemischt und dabei heftig dem Alkohol zugesprochen. Nach Aussagen von Zeugen hatten sie nicht nur ein weißes Pulver geschnupft, sondern dies auch anderen Jugendlichen angeboten, was diese aber abgelehnt hatten. Unter dem Einfluss von Alkohol und Drogen wurde der Lebensgefährte der Frau aber zunehmend aggressiv, pöbelte zwei Mädchen an und fing an, andere zu attackieren.

40-Jährige soll mit einer Flasche nach einem Kontrahenten geworfen haben

Zwei der Mädchen liefen zu einer anderen Gruppe, um Hilfe zu holen. Als einige der Jugendlichen dann deeskalierend eingreifen wollten, ging der Mann auch auf diese los. Und nicht nur er: Auch die 40-Jährige griff aggressiv in die Auseinandersetzungen ein. Deshalb stand sie nun vor Strafrichterin Dr. Deborah Fries. Nicht nur, dass sie zwei der Mädchen geschlagen haben soll. Sie soll auch mit einer Flasche nach einem Beteiligten geworfen haben, den sie letztlich damit am Rücken traf.

Ihr Ex-Lebensgefährte stand nur deshalb nicht ebenfalls vor Gericht, weil er zum einen mittlerweile rechtskräftig zu sieben Monaten Haft verurteilt ist, sondern aufgrund eines weiteren Gewaltdelikts zurzeit in Untersuchungshaft sitzt. Im Hinblick wurden die Vorwürfe zum Vorfall am Höglinger Weiher eingestellt. So musste sich die Frau nun alleine vor Gericht verantworten. Im Grunde war sie geständig, konnte sich an die Vorgänge damals aber nach eigenen Angaben nur bruchstückhaft erinnern.

Die Vertreterin der Staatsanwaltschaft erklärte in ihrem Schlussvortrag, dass die Angeklagte von Glück sprechen könne, dass die jungen Leute zu vernünftig waren, um auf ihr Drogenangebot einzugehen. Ansonsten stünde sie wegen Drogenvergehen an Jugendlichen vor Gericht, und das garantiere einen längeren Aufenthalt im Gefängnis. Zumal sie bereits über eine erhebliche, auch einschlägige Vorstrafenliste verfüge. So lauteten die Vorwürfe in diesem Fall „nur“ auf Körperverletzung und Beleidigungen. Eine „positive Sozialprognose“ für die Frau sah sie nicht, weshalb die von ihr beantragte Haftstrafe von zehn Monaten auch nicht zur Bewährung ausgesetzt werden könne.

Verteidiger spricht sich für Therapiemaßnahme für seine Mandantin aus

Verteidiger Maximilian Hoh unterstrich, dass seine Mandantin nicht nur geständig sei, sondern auch alle beteiligten Zeugen um Verzeihung gebeten habe. Auch betonte er, dass sich seine Mandantin „vom Einfluss dieses kriminellen Partners“ losgesagt habe. Sie sei nun bemüht, nicht nur Arbeit zu finden, sondern auch von Alkohol und Drogen loszukommen. Sechs Monate Haft, die zur Bewährung ausgesetzt würden, hielt er für angemessen. Aufgrund des Alkohol- und Drogenproblems seiner Mandantin empfahl er dem Gericht, als Bewährungsauflage eine Therapiemaßnahme zu verhängen.

Richterin Fries verkündete als Urteil eine Haftstrafe von neun Monaten, die sie zur Bewährung aussetzte. Zudem muss die 40-Jährige nicht nur 120 Stunden gemeinnützige Arbeit verrichten, sondern verpflichtete die Frau auch dazu, therapeutisch gegen ihre Sucht anzugehen.

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