Strafanzeige erstattet
Nach Vorwürfen der Polizeigewalt bei Aiblinger Echelon-Festival: So ist der Stand der Ermittlungen
Bei einer Kontrolle am Echelon-Festivalgelände in Bad Aibling sei er durch einen Polizeibeamten brutal behandelt und körperlich verletzt worden: Michael Herweg aus München hat deswegen Strafantrag bei der Staatsanwaltschaft Traunstein gestellt. Das ist der Stand der Ermittlungen.
Bad Aibling – Bei einer Kontrolle am Gelände des Echelon-Festivals in Mietraching Mitte August dieses Jahres habe er Demütigung, Sadismus und Gewalt durch einen Zivilbeamten des Polizeipräsidiums Oberbayern Süd erfahren: Es sind harte Vorwürfe, die der Münchner Unternehmer Michael Herweg in seiner Strafanzeige gegen den Mann erhebt.
Der Münchner, dessen Unternehmen als Partner des Echelon-Festivals überregionale Bus-Shuttles anbietet, spricht von blutenden Schürfwunden, büschelweise ausgerissenen Haaren und zerrissenen Jeans. Auch Fotos hat er seiner Strafanzeige beifügt, die er wenige Wochen darauf gestellt hat. Darauf zu sehen: seine am Oberschenkel zerrissene Jeans, Schürfwunden an Stirn, Schläfe und Jochbein. Laut Herweg zugefügt durch den Zivilbeamten im Rahmen einer Kontrolle samt „Leibesvisitation bis auf die Genitalien“.
Disput wegen des Protokolls
Vorangegangen war eine Diskussion über ein „Tütchen mit Koffein-Tabletten“, das zunächst zu einer Anzeige wegen des Verdachts auf Betäubungsmittel führen sollte und darin mündete, dass Herweg sich bei der Unterschrift des Protokolls unter Druck gesetzt gefühlt habe. Das Formular sei nicht korrekt ausgefüllt worden, weswegen er letztlich die Durchschläge genommen und zusammengeknüllt habe, um seine Unterschrift ungültig zu machen, wie Herweg einräumt. Daraufhin sei er von drei Beamten zu Boden gerissen, dort brutal niedergedrückt und mit den Händen am Rücken gefesselt worden. Nach mehreren Stunden auf der Polizeidienststelle sei er dann entlassen worden, ohne dass ihm etwas vorgeworfen worden sei. Wegen der physischen Folgen habe er sich jedoch im Nachgang in orthopädische Behandlung begeben müssen.
Wegen des laufenden Verfahrens kann das Polizeipräsidium Oberbayern Süd seinerseits keine Angaben zu den Vorwürfen machen. Generell sei es so, dass „besonders die Anwendung von unmittelbarer, körperlicher Gewalt stets das letzte und schärfste Mittel der zwangsweisen Durchsetzung“ darstelle, hatte ein Sprecher gegenüber dem OVB erklärt. Dass die Polizei grundsätzlich jede Maßnahme mit Gewalt durchsetzen dürfe, erklärt sich ihm zufolge daraus, dass an polizeiliche Maßnahmen bereits hohe Anforderungen in den Voraussetzungen gestellt werden. „Könnte eine derartige Maßnahme – etwa die Durchführung einer Blutentnahme eines alkoholisierten Fahrzeugführers – nicht in letzter Konsequenz auch mit Gewalt durchgeführt werden, wäre die Polizei im Ergebnis nicht handlungsfähig“.
Was das aktuelle Verfahren angeht, so muss man auch im Präsidium das Ergebnis der Ermittlungen abwarten. So könne man im Moment auch keinerlei Neuigkeiten in dieser Thematik berichten. Unter Sachleitung der zuständigen Staatsanwaltschaft erfolgten derzeit noch die strafrechtliche Prüfung und die damit verbundene Sachbearbeitung durch das Bayerische Landeskriminalamt.
Ein Ergebnis könnte allerdings nun bald vorliegen. Wie Oberstaatsanwalt Dr. Rainer Vietze von der Staatsanwaltschaft Traunstein nach Rücksprache mit der zuständigen Staatsanwältin gegenüber dem OVB erklärt, ist der Schlussbericht des Bayerischen Landeskriminalamts mittlerweile bei der Behörde eingegangen. Dieser werde nun geprüft. „Nach derzeitigem Stand wird voraussichtlich innerhalb der nächsten Wochen eine Abschlussverfügung der Staatsanwaltschaft ergehen“, so Dr. Vietze.
