Planungen in Tuntenhausen
Brenner-Nordzulauf: Umweltverträglichkeits-Bericht in Arbeit
In Tuntenhausen wurden die Schritte für den Umweltverträglichkeitsbericht zum Brenner Nordzulauf besprochen. Bürgermeister Georg Weigl informierte über das laufende Scoping-Verfahren des Eisenbahn-Bundesamts. Worum es dabei genau geht.
Tuntenhausen – Der Brenner-Nordzulauf war jüngst erneut Thema in der Gemeinderatssitzung von Tuntenhausen. Diesmal ging es um die Unterlagen für den notwendigen Umweltverträglichkeitsbericht. Bürgermeister Georg Weigl informierte die Gemeinderäte und Zuhörer zu Beginn darüber, dass das Eisenbahn-Bundesamt für den Brenner-Nordzulauf, von München bis Kiefersfelden, ein Scoping-Verfahren durchführt.
Unselbstständiges Vorverfahren
Dieses Verfahren ist im Umweltverträglichkeitsgesetz verankert und stellt ein unselbstständiges Vorverfahren dar, das innerhalb eines laufenden Planungsprozesses durchgeführt werden kann. Dabei wird der Untersuchungsrahmen für den Umweltverträglichkeitsbericht festgelegt. Die Vorhabenträgerin, die DB Infra Cargo AG, hat im April 2022 einen Antrag nach Paragraf 15 des Umweltverträglichkeitsgesetzes auf Unterrichtung über Inhalt, Umfang und Detailtiefe der Angaben, die in den Bericht aufzunehmen sind, gestellt. Weigl erklärte: „Das Eisenbahn-Bundesamt gibt uns nun die Gelegenheit zur Beteiligung.“ Unabhängig von diesem Scoping-Verfahren hat Tuntenhausen im späteren Planfeststellungsverfahren noch eine weitere Möglichkeit, seine Meinung einzubringen, verdeutlichte Weigl.
Prüfung der Umweltauswirkung
Nach Durchsicht des Berichts „Scoping-Unterlage“ und der der Gemeinde vorgelegten Pläne wurden folgende Punkte festgestellt, die dem Eisenbahn-Bundesamt nun übermittelt werden sollen: Die Gemeinde Tuntenhausen befindet sich im Aufstellungsverfahren eines neuen Flächennutzungsplans mit integriertem Landschaftsplan. Diese Planunterlagen sind bei der Prüfung der Umweltauswirkungen zu berücksichtigen. Allerdings fehlen in den Plänen der Bahn noch die Flächen für die Baustelleneinrichtungen, die temporär in Anspruch genommen werden sollen. Diese Flächen müssen definiert und in den Untersuchungsraum einbezogen werden. Der Bürgermeister zeigte sich erfreut darüber, dass man mit dem neuen Flächennutzungsplan bereits so weit fortgeschritten ist. Die Suche nach einem neuen Wasserschutzgebiet des Wasserverbands Ostermünchen kann, so Weigl, zu gegebener Zeit noch nachgereicht werden.
Stellungnahmen der BI
Auf die Frage von Margit Kraus, ob die Einwände der Bürgerinitiative zusammen mit der Gemeinde abgegeben werden könnten, antwortete Weigl knapp: „Bürgerinitiativen dürfen ihre Stellungnahmen selbst abgeben.“
Einstimmig wurde folgender Beschluss gefasst: „Der Gemeinderat stimmt der Stellungnahme zum Scoping-Verfahren für die beizubringenden Unterlagen nach Paragraf 15 des Umweltverträglichkeitsgesetzes zu.“