Trassenplanung auf dem Prüfstand
Brenner-Nordzulauf: Das sind die sechs Änderungs-Forderungen von Riedering
Der Gemeinderat von Riedering hat in seiner jüngsten Sitzung einstimmig für sechs Kernforderungen zum Trassenneubau des Brenner-Nordzulaufs gestimmt. Das soll angepasst werden.
Riedering – Der Ausbau der Bestandsstrecke, ein durchgängiger Tunnel, die Trassenvariante Orange (die Bahn hat im Oktober die Vorzugsvariante Cyan vorgeschlagen, bei der orangenen Trasse liegt die Innunterquerung weiter nördlich von Rosenheim), die optimierte Variante Cyan (hier soll auf die Dammbauweise verzichtet und der Tunnel beim Überholbahnhof auf einen Kilometer verkürzt werden), die Verlagerung und Optimierung der Baustelleneinrichtungen (einige dieser Einrichtungen liegen recht nah am Landschafts- und Naturschutzgebiet) und eine klare Absage eines künftigen Abzweigs nach Salzburg. Mit 17 zu 0 stimmte der Riederinger Gemeinderat in seiner jüngsten Sitzung für diese sechs Kernforderungen zum Trassenneubau des Brenner-Nordzulaufs.
Mitwirkung der Öffentlichkeit
Bevor sich der Bundestag mit der von den Planern der Deutschen Bahn erarbeiteten Neubautrasse zum Brenner-Nordzulauf befasst, hat die Öffentlichkeit die Möglichkeit, Forderungen der Region, die über das gesetzlich vorgegebene Maß hinausgehen, zu stellen, erklärte Bürgermeister Christoph Vodermaier (FWGR) vor der Abstimmung. Zur Einstimmung wurde dem Gemeinderat das zweieinhalb Minuten dauernde Video der Deutschen Bahn vorgespielt. Darin wird betont, dass die Bahn transparent mit allen Beteiligten in der Region zusammengearbeitet habe und die Vorzugsvariante unter Bürgerbeteiligung zustande gekommen sei.
Mensch und Umwelt im Vordergrund
Auch wird in dem Video hervorgehoben, dass Mensch und Umwelt sowie die Wirtschaftlichkeit im Vordergrund stehen und dass alles rechtskonform und abgestimmt auf die Ziele der Landesplanung ablaufe. Bürgermeister Vodermaier erklärte das weitere Vorgehen. Das Landratsamt Rosenheim koordiniert die sogenannten Kernforderungen aus der Region und leitet diese an die Bahn weiter. Die Kernforderungen werden dann von der Bahn bewertet und nach Machbarkeit, Kosten und Nutzen in einem die Vorzugsvariante begleitenden Bericht zusammengestellt. Die Kernforderungen dürfen nur umgesetzt werden, solange der positive wirtschaftliche Nutzen beibehalten wird.
Gesammelte Kernforderungen
In einem nächsten Schritt werden dann die gesammelten Kernforderungen an das Eisenbahnbundesamt weitergeleitet, das diese wiederum an das Verkehrsministerium übermittelt. Dort werden die Erkenntnisse mit in die Beschlussvorlage für den Bundestag eingearbeitet. Erst wenn dieser das Vorhaben bestätigt, geht das Vorhaben wieder zurück an die Bahn, die dann weitere Planungsschritte einleitet. Vodermaier sagte weiter, dass die Gemeinden, in denen die Trassenführung der Neubaustrecke bereits bekannt war, ihre Kernforderungen zum Teil schon im Frühjahr 2023 beim Landratsamt eingereicht haben.
Auch an das Eisenbahnbundesamt
Da die Bahn aber erst nach der Landtagswahl 2023 die Vorzugstrasse im Bereich von Stephanskirchen bis Rohrdorf bekannt gegeben hat, war die Formulierung von Kernforderungen erst nach dieser Bekanntgabe sinnvoll. In Zusammenarbeit mit der beauftragten Kanzlei Schönefelder Ziegler wurden sechs Kernforderungen formuliert, die die Gemeinde Riedering nicht nur an das Landratsamt, sondern auch direkt an das Eisenbahnbundesamt übermitteln wird.
Sepp Lindner (BWGN) fragte nach, ob man die Kosten-Nutzen-Analyse der Bahn zu sehen bekomme. Die angedachten zehn Milliarden Euro würden, so Lindner, doch nie und nimmer ausreichen.
Pläne irgendwann aufgegeben?
Andreas Hirzinger (CSU) befürchtete, dass die Bahn die Pläne zur Untertunnelung irgendwann aufgeben werde, mit der Begründung der Finanzierbarkeit. Richard Mühlbauer (FBP) begrüßte, dass nicht nur die Bahn, sondern auch das EBA die Kernforderungen übermittelt bekomme.
Bürgermeister Vodermaier beendete die Debatte. Es sei zu befürchten, dass die Bahn die Zahlen so hinrechne, dass die von der Bahn bevorzugte Trasse als die wirtschaftlichste dastehe. Ein Klageverfahren könne erst eingeleitet werden, wenn das Planungsverfahren laufe.
Dem abschließenden Beschlussvorschlag, die Kernforderungen an das Landratsamt und an das EBA weiterzuleiten, schloss sich das Gremium einstimmig an.