Schülerin geht in die „falsche“ Klasse
13-Jährige darf nicht zur Firmung? Brannenburger Vater kann den Grund dafür nicht fassen
Markus Seemann ist fassungslos. Seine 13-jährige Tochter darf nicht mit ihren Freunden zur Firmung. Und das nur, weil sie in die falsche Schulklasse geht? „Grundsätzlich ja”, sagt der zuständige Diakon und erklärt sein Firmungskonzept in Brannenburg.
Brannenburg – „Ich kann es einfach nicht verstehen”, sagt Markus Seemann. Vor wenigen Wochen wollte er seine Tochter Theresa für die Firmung im Pfarrverband Brannenburg-Flintsbach anmelden – und stieß auf unerwarteten Widerstand. Obwohl die 13-Jährige im selben Alter wie ihre Freunde aus dem Kindergarten und der Erstkommunion ist, darf sie nicht zusammen mit ihnen zur Firmung. Der Grund: Theresa geht in die falsche Schulklasse.
Firmung erst in der achten Klasse
Da die Schülerin die fünfte Klasse sowohl in der Realschule als auch nach dem Übertritt am Gymnasium absolvierte, ist sie aktuell „erst” in der siebten Jahrgangsstufe. Bei der kommenden Firmung werden in der Pfarrgemeinde allerdings ausschließlich Kinder aus der achten Klasse zugelassen.
„Diesen Rhythmus haben wir vor rund fünf Jahren umgestellt”, erklärt Diakon Thomas Jablowsky. Bis dahin gab es in Brannenburg jedes zweite Jahr eine Firmung, bei der zwei Jahrgänge zusammengefasst wurden. In dieser Zeit habe Jablowsky allerdings einen Unterschied zwischen Schülern aus der siebten und achten Klasse gespürt. „Die waren jetzt nicht besser oder schlechter“, meint der Seelsorger. Allerdings ist die Art, wie die Kinder arbeiten, durchaus unterschiedlich. So waren es die Achtklässler in der Regel schon gewohnt, sich selbstständiger mit Themen auseinanderzusetzen, während die Jüngeren noch mehr Anleitung brauchten. „Deswegen haben wir uns in der Gemeinde entschieden, jedes Jahr nur die achten Klassen aufzunehmen.“
Keine Ausnahme für 13-Jährige?
Diese Regel kann Markus Seemann nicht nachvollziehen. „Ich verstehe nicht, wie man da so unflexibel sein kann”, meint der Brannenburger Familienvater in einem Brief an das OVB. Schließlich sei es doch die Pflicht der Seelsorger, sich um das Empfinden und die Belange der Menschen zu kümmern. Stattdessen werde sich stur an Regeln gehalten, die in dem Fall seiner Tochter keinen Sinn ergeben. „Selbst bei der zuständigen Erzdiözese ist zu lesen, dass grundsätzlich in jedem Alter gefirmt werden kann”, meint Seemann.
Regelauslegung den Pfarrgemeinden überlassen
Tatsächlich heißt es von Seiten der Erzdiözese München Freising, dass in der Regel ab der 7./8. Klasse gefirmt wird. Der Absatz „in der Regel” darf laut Diakon Jablowsky aber nicht missverstanden werden. „Das ist eine Vorgabe, die jede Pfarrgemeinde individuell für sich umsetzen kann.”
Jablowsky betont außerdem, dass eine Ausnahme von dieser Regel in Einzelfällen durchaus möglich sei. „Dafür möchte ich mich aber gerne mit dem Schüler oder der Schülerin unterhalten, um das beurteilen zu können.“ Dass einige Freunde jetzt ihre Firmung absolvieren, ist Jablowsky in diesem Fall als Begründung zu wenig. „Dass das ganze so in die Öffentlichkeit getragen worden ist, bedauere ich. Ich kläre solche seelsorglichen Fragen lieber im persönlichen Gespräch“, fügt der Diakon hinzu. Denn in der Zwischenzeit hat sich die Familie Seemann nicht nur an das Ordinariat gewandt, sondern auch eine Unterschriftenaktion in Brannenburg gestartet.
„Gut 100 Unterschriften haben wir schon gesammelt”, sagt Markus Seemann. Er hofft immer noch sehr, dass seine Tochter doch noch mit ihren Freunden im kommenden Jahr zur Firmung darf. „Sie ist so engagiert und möchte das unbedingt”, erklärt Seemann.
Ob es mit der Firmung im Jahr 2024 klappt, soll nun ein persönliches Gespräch zwischen Diakon Jablowsky und Theresa Seemann entscheiden. Auch wenn der erste Termin mit dem neuen Jahrgang bereits am Freitag, den 15 Dezember, stattfand, sei es immer noch möglich, sich anzuschließen. „Da kann man auf jeden Fall noch einsteigen”, meint Jablowsky. Daran sollte eine mögliche Firmung von Theresa also nicht scheitern.