Almwirtin hält Piloten vom Start am Gipfel ab
Gefährlich und unverantwortlich? Gleitschirmflieger sorgen an der Farrenpoint für Ärger
Am Gipfel der Farrenpoint ist das Starten mit dem Gleitschirm eigentlich verboten. Das hält einige Piloten dennoch nicht davon ab, mit ihrer Ausrüstung nach oben zu wandern. Sehr zum Unmut der dortigen Almbetreiber.
Brannenburg/Bad Feilnbach – „Immer wieder muss ich den Leuten erklären, dass sie an der Farrenpoint nicht starten dürfen”, ärgert sich Agnes Vogt. Zusammen mit ihrem Mann Josef Vogt leitet sie den Familienbetrieb der Huberalm. Nur wenige Höhenmeter unterhalb des Gipfels liegt der Hof, auf dem nicht nur Tiere, sondern auch hungrige Wanderer oder Mountainbiker versorgt werden. Doch dabei kommt es immer wieder zu Zwischenfällen mit Gleitschirmfliegern, die sich von Bad Feilnbach oder Brannenburg aus auf den Weg machen, um von der Farrenpoint loszufliegen. Das Problem: „Das ist kein offizieller Startplatz“, sagt Vogt, die mittlerweile einen geschulten Blick für potenzielle Gleitschirmflieger hat.
Piloten stürzen vor die Haustür
Denn die Almwirtin habe immer wieder Ärger, wenn sich die Hobbypiloten nicht an die Regeln halten. Zum einen käme es am Farrenpoint-Gelände zu Unfällen und die Piloten stürzen Vogt „direkt vor die Haustür“. Zudem entstehen häufig schon Komplikationen, wenn die Flieger nur zu ihrem Startplatz gelangen wollen. „Teilweise werden die Wanderwege verlassen, die Tiere aufgeschreckt oder sogar Zäune zerstört”, berichtet Vogt. Aus diesem Grund versucht die Landwirtin, die Gleitschirmflieger schon vorher aufzuhalten, und sie, auch zu ihrem eigenen Wohl, auf das Verbot hinzuweisen. „Denn bei einer Anzeige könnten sie sonst auch ihre Fluglizenz verlieren“, meint die Almwirtin.
Alpenraum für Flieger wird enger
Gabi Kittelberger, erfahrene Pilotin und Leiterin des Anbieters Tandemfliegen.aero, geht davon aus, dass es einige Gleitschirmflieger noch gewohnt sind, wie früher von überall starten zu dürfen. „Zudem ist der Alpenraum enger geworden. Gerade seit der Corona-Pandemie wollen immer mehr Leute fliegen und es gibt weniger Platz.” Grundsätzlich sei die Farrenpoint aber kein besonders komplizierter Berg und die Gefahr eines Absturzes daher eher gering. „Auskennen muss man sich trotzdem”, betont Kittelberger.
Ein weiteres Problem, das den Start von nicht zugelassenen Plätzen befeuert, ist die unterschiedliche Regelung zwischen Deutschland und Österreich. „In Tirol darf man noch starten, wo man möchte”, bestätigt Andreas Maurer, Flugunfall-Sachbearbeiter der Polizeiinspektion Brannenburg. Er kennt daher das Problem, dass einige Piloten davon ausgehen, im gesamten Inntal starten zu dürfen. Dabei sind die offiziellen Startplätze in der Umgebung nur der Sulzberg, der Heuberg, die Rampoldplatte oder die Hochries.
Nur wenige Fälle landen bei der Polizei
Anzeigen deswegen halten sich laut Maurer im Rahmen. Er geht allerdings davon aus, dass bei weitem nicht alle Verstöße am Ende bei der Polizei landen. „Da bleibt es dann, wie in den auf der Huberalm beschriebenen Fällen, meistens bei einer Verwarnung.“ Ob die angezeigten Starter wirklich um ihre Lizenz bangen müssen, kann der Flugunfall-Experte der Polizei nicht genau sagen. „Wir leiten das an den Deutschen Gleitschirm- und Drachenflug Verband (DHV) weiter, der sich um diese Frage kümmert.”
Ein Sprecher des DHV bestätigte auf Nachfrage, dass der Verband den weitergeleiteten Fällen nachgeht. „Wir nehmen Kontakt zum Piloten auf und bitten ihn um eine Stellungnahme.” Sollte die Anfrage des DHV ignoriert werden oder sogar mehrere Anzeigen vorliegen, könnte die Lizenz tatsächlich entzogen werden. „In der Regel zeigen sich die Gleitschirmflieger aber einsichtig und es bleibt bei einer Verwarnung”, sagt der DHV-Sprecher. Grundsätzlich gelte es aber natürlich, die Regeln genauso wie Straßenverkehr zu beachten.