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Bundesgerichtshof hat entschieden

Urteil gegen Enkelin nach Giftmord in Töging teilweise aufgehoben

Im Töginger Giftmord wird am 7. Dezember das Urteil gesprochen.
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Die Tögingerin (55) soll gemeinsam mit ihrer Tochter (30) ihren Vater vergiftet haben.

Der Gift-Mord an einem 75-Jährigen wird erneut das Landgericht in Traunstein beschäftigen. Der Bundesgerichtshof (BGH) hob das Urteil gegen die angeklagte Enkelin teilweise auf und verwies den Fall für eine neue Verhandlung an eine andere Strafkammer des Landgerichts.

Karlsruhe - Die Angeklagte sei des versuchten Totschlags durch Unterlassen schuldig und nicht des versuchten Mordes durch Unterlassen, heißt es in der am Montag veröffentlichten Entscheidung des Bundesgerichtshofs in Karlsruhe.

Die Mutter der Angeklagten hatte dem alten Mann eine Überdosis an Medikamenten unter sein Lieblingsgericht gemischt und ihn dadurch getötet. Das Landgericht Traunstein hatte sie deshalb im vergangenen Dezember zu lebenslanger Haft verurteilt. Die Enkelin hatte dem Urteil zufolge mitbekommen, dass ihre Mutter dem Großvater Medikamente gegeben hatte, hatte aber keine Hilfe geholt. Deshalb verurteilte das Landgericht sie zu vier Jahren Haft. Aufgrund des geänderten Schuldspruchs müsse das Landgericht nun eine neue Strafe festlegen, erläuterte ein BGH-Sprecher.

dpa

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