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Ex-Insasse packt aus, Staatsanwalt reagiert

„Bestechlichkeit“? Mutmaßliche Schmuggel-Affäre erschüttert JVA Bernau – Das sind die Vorwürfe

Symbolbild - Junger Mann raucht.
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Was genau wurde in die JVA Bernau geschmuggelt? (Symbolbild)

Gerüchte und Aussagen von Ex-Insassen gab es schon länger, jetzt hat die Staatsanwaltschaft auf Anfrage des OVB Ermittlungen zu einer mutmaßlichen Schmuggel-Affäre in der Justizvollzugsanstalt (JVA) Bernau bestätigt. Waren auch Drogen dabei? Das ist der Stand.

Bernau – Getuschelt wird im Dunstkreis der JVA Bernau schon seit ein paar Wochen über eine angebliche Schmuggel-Affäre. In der ersten April-Hälfte meldete sich dann auch noch ein Ex-Insasse des Gefängnisses telefonisch beim OVB und bestätigte die herumwabernden Gerüchte. Er saß bis Anfang des Jahres 2025 in der JVA Bernau ein und behauptet, auch danach noch Kontakte zu im Knast arbeitenden Beamten zu haben. Wir nennen den jetzt im Ausland lebenden Deutschen Günther S., seinen Klarnamen will er in den Medien nicht lesen.

„Heimliche Verbringung nicht genehmigter Gegenstände“

Sein Motiv für den für ehemalige Häftlinge eher ungewöhnlichen Gang an die Öffentlichkeit? Unklar. Genau wie der Wahrheitsgehalt seiner sehr konkreten Angaben, welche Dimensionen der Schmuggel hatte. Auf Anfragen des OVB reagierte Jürgen Burghardt, Anstaltsleiter der JVA Bernau, mit einer sehr spärlichen Rückmeldung: „Zunächst darf ich bestätigen, dass die Staatsanwaltschaft Traunstein ein Ermittlungsverfahren führt, das die heimliche Verbringung nicht genehmigter Gegenstände in die Anstalt und deren Übergabe an inhaftierte Personen zum Gegenstand hat und sich gegen eine (ehemalige) Beschäftigte der JVA Bernau richtet.“

Für weitere Rückfragen verwies Burghardt an die ermittelnde Staatsanwaltschaft Traunstein. Dort wollte man zum Fall zunächst gar nichts sagen und verwies auf laufende Ermittlungen. Günther S. wundert das nicht: „Es wird auch intern sehr unterm Deckel gehalten, da wird nicht viel geredet drüber. Das Thema ist nicht gut für den Ruf der Justizvollzugsanstalten in Deutschland.“ Zumal es ja gerade in letzter Zeit häufiger Vorwürfe gegen die JVA Bernau gab.

JVA Bernau im Fokus

Egal, ob es um vermeintlich zu „frühe Entlassungen“ aus dem Gefängnis ging, was ein anderer Ex-Insasse im Gespräch mit dem OVB behauptet hatte. Oder um Anschuldigungen, dass drogenabhängige Häftlinge von den dortigen Ärzten nicht substituiert und auf den „Drogen-Schwarzmarkt“ in der Anstalt geschickt würden. Die Mediziner der JVA Bernau bestritten das in einem Gerichts-Verfahren im Fall Jaworski – die beklagte Claudia Jaworski blieb für ihre Vorwürfe allerdings straffrei.

Interessant ist diese Gerichtsentscheidung im Kontext der aktuellen Schmuggel-Affäre deshalb, weil Ex-Insasse Günther S. behauptet, dass unter den von einer ehemaligen Mitarbeiterin der anstaltseigenen Metzgerei hereingeschmuggelten Gegenständen auch Drogen gewesen seien. Konkret sprach er im OVB-Gespräch neben „Handys, Sportwäsche, Alkohol, Zigaretten und Parfüm“ auch von „50 Gramm Kokain“ und mit Betäubungsmitteln bestrichenen Papierseiten.

Keine Mauer, nur ein Zaun: Die JVA Bernau aus der Vogelperspektive.

Karo-Blöcke mit gefährlichen Rausch-Substanzen?

Demnach würden eigentlich für Rechenaufgaben vorgesehene Karo-Blöcke mit den Rausch-Substanzen bestrichen und nach dem Schmuggel in die JVA „kästchenweise“ unter den Häftlingen verkauft. Dieses „völlig irre Dreckszeug“ (O-Ton Günther S.) würde von Häftlingen dann geraucht und habe bei einigen Insassen für schwere gesundheitliche Probleme (“Umgefallen wie die Fliegen“) gesorgt. All diese Vorwürfe in Sachen Drogen und Betäubungsmittel werden von der ermittelnden Staatsanwaltschaft Traunstein nicht bestätigt – zumindest was den aktuellen Schmuggel-Fall betrifft.

„Nach derzeitigem Ermittlungsstand gibt es keine Hinweise darauf, dass die Beschuldigte Betäubungsmittel in die JVA verbrachte. Gegenstand der Ermittlungen sind keine Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz“, schreibt Oberstaatsanwalt Dr. Rainer Vietze auf Anfrage des OVB und fügt aber hinzu: „Das Ermittlungsverfahren ist noch nicht abgeschlossen und wird voraussichtlich noch längere Zeit andauern.“ Der Pressesprecher bestätigt, wie der Anstaltsleiter, dass ein Ermittlungsverfahren gegen eine Beschuldigte geführt werde, die im möglichen Tatzeitraum Angestellte der JVA Bernau war.

Ex-Insasse Günther S. behauptet, dass die Verdächtige über mehrere Monate Gegenstände in die JVA gebracht habe, teilweise in „Reisetaschen“. Auch er habe davon profitiert, beispielsweise habe er sich so „diverse Kleinigkeiten“ wie ein „spezielles Shampoo“ aus der Freiheit in die JVA „liefern“ lassen. Aufgeflogen sei die Frau laut des Ex-Insassen durch Kontaktaufnahmen mit Häftlingen per Handy, die zu ihrer Beobachtung und schließlich dem Zugriff der Einsatzkräfte geführt hätten.

„Verdacht der Bestechlichkeit“

Die Version wird von der Staatsanwaltschaft nicht bestätigt, wohl aber einige der vom Ex-Insassen genannten Tat-Vorwürfe: „Ihr wird zur Last gelegt, gegen Bezahlung Smartphones, Parfüms, Zigaretten und Alkoholika unter Verstoß gegen dienstliche Vorgaben in die JVA verbracht und dort an Inhaftierte weitergegeben zu haben. Gegen die Beschuldigte wird wegen des Verdachts der Bestechlichkeit ermittelt.“ Die Beschuldigte sei vorläufig festgenommen und „am gleichen Tag wieder erlassen“ worden. Vietze zum OVB: „Die Staatsanwaltschaft beantragte keinen Haftbefehl, da kein Haftgrund bestand. Die Beschuldigte befand sich zu keinem Zeitpunkt in Untersuchungshaft.“

Helfer in der JVA Bernau?

Günther S. behauptet, dass die Beschuldigte zwei Beamte als Helfer in der JVA Bernau gehabt hätte. Die Staatsanwaltschaft Traunstein bestätigt, dass gegen „einen weiteren Beamten der JVA ebenfalls wegen des Verdachts der Bestechlichkeit ermittelt wird“. Die bisherigen Ermittlungen hätten „den Tatverdacht nicht bestätigt.“ Der Straftatbestand der Bestechlichkeit nach § 332 Absatz 1 Strafgesetzbuch (StGB) kann mit „sechs Monaten bis zu fünf Jahren Freiheitsstrafe“ geahndet werden. In minder schweren Fällen reicht der Rahmen von einer Geldbuße bis zu einer Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe.

Wichtig ist, dass für die beiden offiziell Beschuldigten die Unschuldsvermutung gelte. Vietze: „Dies würde erst im Falle einer rechtskräftigen Verurteilung oder bei einem vor einem Gericht abgegebenen Geständnis entfallen.“ Bleibt zu hoffen, dass die mutmaßliche Schmuggel-Affäre und alle anderen Vorwürfe transparent aufgeklärt werden. Im intern „grüne Hölle“ genannten Bernauer Knast sitzen viele Schwerverbrecher ein – das macht die ganze Geschichte besonders brisant.

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