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Wiedervernässung geplant

Auf Gelände der JVA Bernau: Kommt das Moor trotz Bedenken der Bürger zurück?

Die Karte zeigt die betroffenen Flächen des Vorhabens.
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Die Karte zeigt die betroffenen Flächen des Vorhabens.

Eine Sondersitzung zur Renaturierung soll am 28. November die Bedenken der Bevölkerung behandeln. Auch Mitarbeiter des Umweltministeriums haben ihr Kommen zugesagt. Das ist genau geplant.

Bernau – Ende November wird es eine Sondersitzung zum Thema „Wiedervernässung von Flächen der JVA Bernau“ geben. Es sei zwar noch weit hin, gleichwohl wolle sie den derzeitigen Sachstand vorstellen, erklärte Bürgermeisterin Irene Biebl-Daiber in der jüngsten Sitzung des Bernauer Gemeinderates. Konkret geht es um eine 43 Hektar große Fläche im Bereich der JVA, die derzeit größtenteils landwirtschaftlich genutzt wird. Dazu habe es bereits 2015 Gespräche bezüglich einer Renaturierung der Hochmoorfläche gegeben.

Bedenken der Bevölkerung

Biebl-Daiber betonte in dem Zusammenhang, dass das Umweltministerium Maßnahmenträger sei. Ebenso stellte sie heraus, dass die Renaturierung von Moorböden im Klimaschutz eine große Rolle spielt, da hier entsprechend viel CO2 gebunden wird. Gleichwohl habe es seit Aufnahme der Gespräche sowohl im Gemeinderat als auch in der Bevölkerung Bedenken hinsichtlich der Auswirkungen auf das nahe und tiefer gelegene Wohngebiet Eichet sowie auf die Häuser in der Neumühle gegeben. Unklar sei ebenfalls, wie sich die Wiedervernässung auf die bestehende Landwirtschaft der JVA auswirken wird.

Die Rathauschefin erinnerte das Gremium an eine Stellungnahme vom September 2018, in der der damalige Gemeinderat die geplante Maßnahme grundsätzlich abgelehnt hatte. Sollte die Ablehnung vom Wasserwirtschaftsamt nicht anerkannt werden, wie es im damaligen Beschluss heißt, stellt der Gemeinderat bezüglich des wasserrechtlichen Antrags auf Verschluss der Entwässerungsgräben in der Damberger Filze einige Forderungen. So müsse vor Beginn der Maßnahmen ein detailliertes Konzept hinsichtlich der Überwachung und Freihaltung der erforderlichen und wichtigen Entwässerungsgräben ausgearbeitet werden, unter besonderer Berücksichtigung der „Biberproblematik.“ Ebenso müsse dauerhaft sichergestellt sein, dass der Abfluss in den verbleibenden Gräben gesichert ist.

Weiter heißt es: „Die Zuständigkeit zur Erstellung des Konzepts sowie für die Unterhaltung der verbleibenden Entwässerungsgräben liegt beim Freistaat Bayern. Dieser hat auch die Kosten hierfür zu tragen. Die entsprechenden Stellen haben in Abstimmung mit der Gemeinde jährlich eine Überprüfung durchzuführen. Durch den Freistaat Bayern ist ein Beweissicherungsverfahren für die jeweiligen vorhandenen Gebäude an der Neumühlstraße zu veranlassen. Die Überwachung beziehungsweise Beseitigung des immer häufiger auftretenden und giftigen Wasserkreuzkrauts muss mehrmals jährlich durch den Vorhabenträger durchgeführt werden.

Bemühungen werden fortgesetzt

Die Gespräche über die Moorrenaturierung seien dann verebbt. Vor kurzem sei sie allerdings zu einer Gesprächsrunde mit dem Umweltministerium eingeladen worden. Dabei wurde „kommuniziert, dass die Bemühungen um die Wiedervernässung nun wieder aufgenommen werden sollen und die dafür notwendige wasserrechtliche Erlaubnis beantragt werden soll.“ Sie habe eine umfassende Informationsveranstaltung im Rahmen einer gesonderten Bürgerversammlung für die Bürger und Gemeinderat erwirken können.

Bei der Sondersitzung - voraussichtlich am 28. November abends im Saal des Gasthofs Kampenwand - soll die Maßnahme nochmals erläutert und die Bedenken der Bürger von den Mitarbeitern des Ministeriums aufgenommen werden.

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