Gemeinderat Rimsting
Bauen im Außenbereich: Dürfen auf einem Grundstück in Zacking trotzdem zwei Häuser entstehen?
Ein unbebautes Grundstück in Zacking möchten die Eigentümerinnen gerne mit zwei Einfamilienhäusern bebauen und stellten in der jüngsten Sitzung des Rimstinger Gemeinderats einen Antrag auf Vorbescheid. So fiel die Entscheidung aus.
Rimsting – Sie wollen auch damit die Bebaubarkeit des Grundstücks an sich prüfen lassen. Das Rosenheimer Landratsamt, wie auch die Gemeinderäte, sahen hier planungsrechtlich keinen Spielraum, denn das Grundstück dem Außenbereich zugeordnet ist. „Im Außenbereich ist der Neubau von nicht privilegierten Vorhaben so gut wie ausgeschlossen“, so die Stellungnahme des LRA.
Immissionsschutz ebenfalls Thema
Die Stellungnahme des Landratsamts als übergeordnete Planungsbehörde im Wortlaut: „..Die auf dem Grundstück, Gemarkung Greimharting, Gemeinde Rimsting, vorgesehene Bebauung ist aus der Sicht des Landratsamtes Rosenheim dem bauplanungsrechtlichen Außenbereich nach Paragraf 35 Baugesetzbuch zuzuordnen“. Das LRA teilte weiter mit, dass die Grenze zwischen Außen- und Innenbereich entlang der im Norden befindlichen Bebauung verlaufe und diese Abgrenzung durch die zwischen den Grundstücken bestehende Gemeindestraße und auch die Hangkante noch verstärkt werde. Im Südosten befinde sich zudem eine lockere, landwirtschaftliche Bebauung, die deshalb auch keine Innenbereichslage bedinge. Grundsätzlich werde auch erst im Genehmigungsverfahren unter der Beteiligung der entsprechenden Fachstellen „vollumfänglich geprüft“ wie es um den Immissionsschutz durch die angrenzende Landwirtschaft bestellt sei.
„Das ist eine Baulücke“
In der Sitzung sprach Regina Feichtner von der Verwaltung die Frage des Innen- beziehungsweise Außenbereichs an und stellte für die Verwaltung fest, dass es sich um den Außenbereich handele. Während Stephan Walter (Die Grünen) dies genauso sah, nahm Raimund Feichtner (Unabhängige Wählergemeinschaft) zu einer früheren Bauplanung in Pinswang Bezug und erklärte: „So einfach sehe ich das nicht!“.
„Das ist aber keine Baulücke“, entgegnete Regina Feichtner und im „Einzelfall muss das dann der Verwaltungsrechtler beurteilen“. Selbst wenn sich die Gemeinderäte darauf einigen sollten, dass ein kleiner Teil des Grundstücks als Innenbereich zu beurteilen sei, was Streit mit dem Landratsamt nach sich zöge, sei dann nur die Bebauung mit einem Einfamilienhaus möglich, so Feichtner.
Für den freien Markt gedacht
Walter wie auch Nina Weinland (Die Grünen) betonten, dass sie sich diesen Fall gerne vor Ort ansehen würden. Auf Nachfrage unterstrich Regina Feichtner, dass es sich im konkreten Vorhaben auch nicht um Bauland für Einheimische handele, sondern die Grundstücke für den freien Markt vorgesehen seien.
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Einig waren sich die Räte, dass die Gemeinde das städteplanerische Konzept abwarten wolle. Bürgermeister Andreas Fenzl (CSU) hob nochmals die Stellungnahme des Landratsamt Rosenheim hervor und dessen klare Aussage, dass es sich um Außenbereich handele und außerdem der Nachbar ein landwirtschaftlicher Betrieb sei, „bei dem sich immer was rührt“. Das Gremium stimmte geschlossen für eine negative Stellungnahme bezüglich des Antrags auf Vorbescheid.