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Mit Bus und Bahn bis Rosenheim und an den Chiemsee

Bad Endorfer Gästekarte gilt künftig im MVV-Tarifgebiet: Aber wie viel mehr kostet das?

Zug der BRB und neuer MVV Plan
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Mit dem MVV jetzt bis ins Chiemgau.

Touristen in Bad Endorf können künftig die Gästekarte ohne Extra-Kosten auch im Zug benutzen. Ganz umsonst geht es jedoch nicht. Denn ab 2025 steigt der Kurbeitrag. So viel müssen Gäste künftig pro Aufenthaltstag zahlen.

Bad Endorf – Die Erweiterung des Tarifgebiets im Landkreis Rosenheim reformiert den öffentlichen Nahverkehr bis in den ländlichen Bereich hinein. Von München bis zum Chiemsee gibt es nun die Aufteilung in MVV-Tarifzonen. Bad Endorf wird damit zur Zone 9. „Unsere Gästekarte konnte bislang im RVO genutzt werden“, sagte Endorfs Kurdirektor Peter Helfmeyer kürzlich dem Marktgemeinderat. Im Rahmen einer Sitzung erklärte er dabei das Tourismuskonzept für das kommende Jahr, blickte zurück auf das vergangene und stellte dabei die Aufnahme der Gästekarte in den MVV zur Debatte. Denn: Es kostet die Gemeinde Geld.

Gästekarte gilt künftig auch im Zug

Wäre die Gästekarte beim MVV dabei, könnten Bad Endorfer Gäste neben den Bussen auch mit der Bahn fahren. Abgedeckt wäre die Anbindung nach Rosenheim, Aschau und Bernau am Chiemsee. Das Gebiet umfasse vier Zonen. Wasserburg und Bad Aibling seien zwar nicht dabei, könnten aber mit einer Kurzstrecken-Fahrkarte – also bis zu vier Haltestellen – zum Preis von 1,70 Euro zugebucht werden.

Der Kostenpunkt für die Gemeinde läge bei 8000 Euro pro Jahr. „Bislang haben wir 6000 Euro jährlich bezahlt“, so Helfmeyer. „Dieses Zuckerl würden wir unseren Gästen gerne bieten.“ Ohne Nachfragen stimmten die Marktgemeinderäte der Extra-Investition einstimmig zu. Denn der Kurdirektor brachte ein weiteres Thema auf den Tisch, das zur Refinanzierung beitragen wird. Der Kurbeitrag soll steigen.

Erste Erhöhung seit knapp 20 Jahren

„Die letzte Erhöhung fand 2004 nach der Sanierung der Chiemgau Thermen statt“, berichtet Helfmeyer. Bislang betrage der Kurbeitrag für eine Einzelperson in der „Kurzone I“ 1,50 Euro pro Aufenthaltstag, in der „Kurzone II“ 1,30 Euro. Bei Familien werden für die ersten Personen ebendieser Betrag fällig, für die dritte Person allerdings nur noch 75 Cent (Kurzone I) beziehungsweise 65 Cent (Kurzone II). Für Familien werde für die vierte und jede weitere Peron als „Beitrag zur sozialen Gerechtigkeit“, so der Kurdirektor, kein Beitrag fällig. Er schlug vor, die Beiträge für bis zu zwei Personen um 40 Cent auf 1,90 Euro (Kurzone I) beziehungsweise 1,70 Euro (Kurzone II) zu erhöhen. Für die dritte Person solle der Beitrag um 20 Cent auf 95 Cent beziehungsweise 85 Cent je nach Kurzone steigen.

Die Grafik zeigt den aktuellen Kurbeitrag in Bad Endorf, einen Preisvorschlag sowie den vom Markgemeinderat beschlossenen Preis.

Dass der Beitrag erhöht werden soll, damit gingen die Marktgemeinderäte einheitlich mit. Nur bei der Gestaltung des Beitrags kamen unterschiedliche Meinung aus dem Gremium. So forderte Josef Moosbauer (CSU) einen runden Betrag von 2 Euro. Fraktionskollege Johann Webersberger erklärte, dass er selbst Vermieter von Ferienwohnungen sei und forderte, die Zusammenfassung der zwei Kurzonen zu einer. Der Kurdirektor erklärte, dass die Einteilung eingeführt worden sei, um zwischen dem touristischen Ortskern Bad Endorf und den Außengebieten zu unterscheiden. „Gäste, die direkt in Endorf untergebracht sind, können das touristische Angebot zu Fuß nutzen und müssen nicht extra mit dem Auto oder Bus anreisen. Daher der höhere Beitrag“, so Helfmeyer.

Keine Aufteilung in zwei Kurzonen mehr

Georg Mitterer (SPD) äußerte Kritik an der starken Erhöhung: „20 Jahre haben wir nichts gemacht. Wäre es nicht besser gewesen, wir hätten den Kurbeitrag über die Jahr Stück für Stück zu erhöht?“ Helmut Fleidl (ÜWG/FW) und Magdalena Restle (Grüne) befürworteten ein Modell mit unterschiedlichem Beitrag für Haupt- und Nebensaison. Helfmeyer erklärte, dass Bad Endorf durch den Gesundheitstourismus ganzjährig recht gut besucht sei und es nach seinem Verständnis keinen Sinn mache.

Da keine Einigkeit herrschte gab es statt einer Abstimmung gleich drei: Mit 8:11 Stimmen entschieden die Räte die Abschaffung der zwei Kurbezirke und sprachen sich damit für die Zusammenfassung zu einem aus. Mit lediglich einer Gegenstimme stimmten sie jedoch gegen eine saisonale Staffelung des Kurbeitrags. Für einen einheitlichen Preis von zwei Euro pro Aufenthaltstags stimmten die Gemeinderäte mit zwei Gegenstimmen ab. Kurdirektor Peter Helfmeyer soll die Anpassung für die die weiteren Personen entsprechend vornehmen. Die Erhöhung gelte dann ab 2025. Das Gastgeberverzeichnis für 2024 sei bereits gedruckt

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