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Diskussion im Markgemeinderat Bad Endorf

Rettung in Sicht: Kann das Senioren-Zentrum Katharinenheim so überleben?

Einig ist sich der Marktgemeinderat, dass das Katharinenheim unbedingt als Seniorenwohnheim erhalten bleiben muss. Strittig ist, wie das erreicht werden kann.
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Einig ist sich der Marktgemeinderat, dass das Katharinenheim unbedingt als Seniorenwohnheim erhalten bleiben muss. Strittig ist, wie das erreicht werden kann.

In Bad Endorf wurde in der jüngsten Gemeinderatssitzung erneut intensiv über die Zukunft des Katharinenheims diskutiert. Das wurde beschlossen.

Bad Endorf – Auch in der jüngsten Marktgemeinderatssitzung nahm das Katharinenheim breiten Raum ein. Erneut ging es um die Frage, wie der Fortbestand der Seniorenanlage auf Dauer gesichert werden könne. In der vorangegangenen Sitzung war es für die Mehrheit der Gemeinderäte klar gewesen: Verhandlungen über einen Erwerb der Immobilie sind keine Lösung – die Gemeinde könnte einen Kauf finanziell nicht stemmen, weder direkt noch über Hilfskonstruktionen wie gemeindliche Unternehmen. Schon allein deswegen, weil die Finanzaufsicht die nötige Kreditaufnahme nicht genehmigen würde.

Sondergebiet Pflege und Kinderbetreuung

Für einige Gemeinderäte blieb aber ein Unbehagen, da sie somit die dauerhafte Zukunft des Katharinenheims ungesichert sahen. Dieses Unbehagen aufzulösen, war das Ziel eines Antrages der CSU-Fraktion. Sie warb für den zeitnahen Aufstellungsbeschluss eines Bebauungsplanes. Dabei soll das Areal des Katharinenheims als Sondergebiet ausgewiesen werden, was Festlegungen bezüglich der zukünftigen Nutzungen ermöglicht. Dabei soll festgeschrieben werden, wie Fraktionssprecher Josef Moosbauer erläuterte, dass auf dem Gelände Pflege, Kinderbetreuung und Soziales erfolgen können.

Sicherung per Baurecht

Diesen Versuch, eine Art Mitsprachrecht über das Baurecht zu sichern, sah Martin Both (Grüne) als unzureichend an. Ihm sei die Zweckbeschreibung zu unpräzise: Pflege als Nutzungsvorgabe schließe seiner Ansicht nach nicht aus, dass dort in Zukunft hochpreisiges Seniorenwohnen in luxuriösen Anlagen geschaffen werde. Ziel sei es aber doch, das Seniorenheim auch für Normalverdiener als Alterssitz zu erhalten. Josef Moosbauer entgegnete, dass eine Gemeinde sowieso keinerlei Einfluss darauf habe, wie zukünftig die Pflegelandschaft in Deutschland aussehen werde. Den prinzipiellen Fortbestand als Seniorenheim zumindest könne man aber baurechtlich sichern.

Martin Lauber (ÜWG/FW/EFL) ging mit der Zielsetzung des Antrags zwar konform, sah ihn aber trotzdem als den falschen Weg an. Einen Bebauungsplan zu erstellen, setze höchstwahrscheinlich die Änderung des Flächennutzungsplans voraus, sei überdies in einem Gebiet, in dem schon Baurechte vorliegen, schwierig.

Details könnten in Verfahren geklärt werden

Margit Kalhammer vom Bauamt aber konnte diesen Befürchtungen einige Fakten entgegenhalten. Seitens der Verwaltung bemühe man sich ja ebenfalls, alle nur denkbaren Möglichkeiten zur Zukunftssicherung des Katharinenheims durchzuspielen. Sie habe deshalb schon im Herbst 2024 mit dem Landratsamt Kontakt aufgenommen. Dort halte man im vorliegenden Fall die Änderung des Flächennutzungsplanes für keine zwingende Voraussetzung, um einen Bebauungsplan aufzustellen. Auch stünde bestehendes Baurecht einem Bebauungsplan nicht im Wege. Und seitens der Regierung von Oberbayern rate man nur dazu, eine eventuelle Entscheidung, ob die Gemeinde mit dem Bebauungsplanverfahren ihre Planungshoheit in Anspruch nehmen möchte, nicht auf die lange Bank zu schieben. Details wie die genauen Nutzungen im geplanten Sondergebiet sind dann Planungsergebnis des nach Baugesetzbuch durchzuführenden Verfahrens.

Grundsätzliche Bedenken

Curt Wiebel (ABE) hatte dennoch grundsätzliche Bedenken. Es gehe im Augenblick darum, für das Katharinenheim sowohl einen Investor als auch einen Betreiber zu finden. Das sei eine hochsensible Aufgabe, die man seiner Ansicht nach durch das „Druckmittel“ eines Bebauungsplanes samt dann möglicher Veränderungssperre nur unnötig erschweren könne.

Für Bürgermeister Alois Loferer (CSU) ging die Diskussion an diesem Punkt am eigentlichen Problem vorbei: Man könne nach der Aussage der Insolvenzverwalterin davon ausgehen, dass demnächst ein Betreiber gefunden sei. „Dann“, so Alos Loferer, „geht es darum Hände, auszustrecken. Der Bebauungsplan soll nur sicherstellen, dass wir bei unserem Gegenüber ebenfalls auf ausgestreckte Hände stoßen. Ohne Bebauungsplan braucht man uns nicht, da sind wir von vornherein aus dem Spiel. Denn dann genügt ein einfacher Bauantrag, um bauen zu können, was man möchte. Wir haben dann keinerlei Einflussmöglichkeiten mehr.“

Christof Schlaipfer (CSU) meinte, es sein ein vernünftiges Signal, einem zukünftigen Betreiber gleich mit allen Fakten zu konfrontieren, anstatt erst hinterher einen Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan quasi aus der Tasche zu ziehen.

Ein Miteinandermit Betreiber als Ziel

Bürgermeister Loferer betonte, es solle ja das Ziel sein, den Bebauungsplan in enger Abstimmung mit dem neuen Betreiber zu erstellen. Er betonte noch einmal: Es gehe hier am Ende nicht um ein Gegeneinander, sondern um ein konstruktives Miteinander.

Bettina Scharold (CSU) ergänzte, dass die Gemeinde ja schon einmal mehr als schlechte Erfahrungen mit zu spät gefassten Aufstellungsbeschlüssen gemacht habe. Bei „Marias Kino“ habe man vor etlichen Jahren genau das versucht: Einen eingereichten Bauantrag mit einem nachträglichen Aufstellungsbeschluss und einer Veränderungssperre zu kontern. Das Ergebnis seien langwierige Gerichtsverhandlungen gewesen. Bettina Scharold: „Das müssen wir wirklich nicht noch einmal haben.“

Am Ende der engagierten und lebhaften Diskussion stand mit 14 zu drei Stimmen der Beschluss, den CSU-Antrag auf Vorbereitung eines Aufstellungsbeschlusses anzunehmen.

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