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Ermittlungen zu dubiosem Vorfall noch nicht abgeschlossen

Auto im Kolbermoorer Herto-Park gerammt: Rosenheimer (26) sitzt mittlerweile in U-Haft

In der Szene aus dem Video (rechts) nähert sich ein Insasse des Audi dem Fahrzeug, das nur wenig später den Audi rammt. Der Fahrer des Fahrzeugs, der wohl auch der Urheber des Videos ist, sitzt nach Angaben von Polizei und Staatsanwaltschaft derzeit in Untersuchungshaft.
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In der Szene aus dem Video (rechts) nähert sich ein Insasse des Audi dem Fahrzeug, das nur wenig später den Audi rammt. Der Fahrer des Fahrzeugs, der wohl auch der Urheber des Videos ist, sitzt nach Angaben von Polizei und Staatsanwaltschaft derzeit in Untersuchungshaft.

Ein Video, bei dem sich ein Rosenheimer (26) selbst gefilmt hatte, wie er im Kolbermoorer Herto-Park mit seinem Auto ein anderes rammte, hatte Ende März für Aufregung gesorgt. Ein Staatsanwalt hat jetzt gegenüber dem OVB bestätigt, dass der 26-Jährige in U-Haft sitzt. Die Hintergründe.

Kolbermoor – Dieses Video hatte Ende März für Kopfschütteln in der Region gesorgt: In einem fast dreiminütigen Video war zu sehen, wie ein Mann auf einem Parkplatz des Herto-Parks in Kolbermoor zunächst wohl absichtlich ein anderes Fahrzeug rammt, anschließend dann nach eigenen Angaben zur Polizei fährt, weil er Angst vor der „Mafia“ habe. Zu den Hintergründen des irren Vorfalls halten sich die Ermittler bedeckt. Bekannt ist mittlerweile allerdings, dass der mutmaßliche Unfallfahrer in U-Haft sitzt.

Das Video, das Ende März 2023 in sozialen Netzwerken kursierte, war an kuriosen Szenen kaum zu überbieten: Zu sehen war ein Mann, der sich bei seiner Autofahrt im Bereich des Kolbermoorer Herto-Parks scheinbar selbst filmte. Zunächst scheint der Mann einen graufarbenen Audi zu beobachten und diesen anschließend durch die Parkplatzschluchten des Areals zu folgen. Als er in der Nähe des Fahrzeugs hält, steigen mehrere Personen aus dem Audi aus und näheren sich dem Fahrzeug des Filmers.

Der Filmer setzt dahin zunächst mit seinem Fahrzeug zurück, ehe er den Audi mit Berliner Kennzeichen seitlich rammt. Anschließend ergreift der filmende Fahrer, dessen Fahrzeug mittlerweile einen Sprung auf der Frontscheibe aufweist, die Flucht. Während seiner weiteren Fahrt, deren Ziel angeblich die Polizei ist, spricht der Mann in gebrochenem Deutsch von der „Mafia“, die ihn holen wolle. Dann endet die Aufnahme.

Die Polizei hatte kurz nach dem Vorfall, der sich am Sonntag, 26. März, gegen 14 Uhr im Kolbermoorer Herto-Park zugetragen haben soll, die Ermittlungen aufgenommen – und zwar gegen den 26-jährigen Filmer, der in Rosenheim lebt und bosnische Wurzeln hat. Mittlerweile ist nach Angaben von Johanna Heil, Sprecherin der Polizeiinspektion Rosenheim, klar, dass es sich bei dem Vorfall „um eine Privatfehde zwischen zwei Personen“ gehandelt hat. Der 26-Jährige sitze derzeit in Untersuchungshaft. Nähere Angaben konnte die Polizeisprecherin nicht machen, verwies aber auf die Staatsanwaltschaft Rosenheim, die die weiteren Ermittlungen führe.

Staatsanwalt Dombrowski bestätigte auf Anfrage des OVB, dass der Rosenheimer aktuell in der Justizvollzugsanstalt Traunstein in Untersuchungshaft sitze. Zum Vorfall im Herto-Park wollte sich der Staatsanwalt „aufgrund der noch nicht abgeschlossenen Ermittlungen“ nicht weiter äußern. Er verriet aber, dass gegen den 26-Jährigen nicht nur wegen eines gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr ermittelt werde, sondern auch wegen eines Waffendelikts sowie wegen eines Vermögensdelikts. Die Vielzahl an möglichen Straftaten habe wohl dazu geführt, dass ein Haftrichter der Untersuchungshaft zugestimmt habe. Derzeit liege nach Angaben von Dombrowski zwar ein Antrag auf Haftprüfung vor. Wann das Amtsgericht Rosenheim über diesen entscheide, „ist aber noch nicht klar“.

Wie es nun mit dem 26-jährigen Rosenheimer gerichtlich weitergehen wird und wann ihm der Prozess gemacht werden könnte, dazu konnte Dombrowski ebenfalls noch keine Angaben machen. Der Staatsanwalt geht aber „aufgrund der umfangreichen Ermittlungen und der bisherigen Erkenntnisse“ davon aus, dass sich der Rosenheimer wegen aller drei Tatvorwürfe vor Gericht verantworten muss.

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