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Studie im Kolbermoorer Stadtrat vorgestellt

Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung: So könnte sich die Mangfallschule dadurch verändern

Dem Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung, den Eltern ab 1. August 2026 haben, muss sich auch die Mangfallschule in Kolbermoor stellen. Im Stadtrat wurde daher jetzt eine Konzeptstudie zu einem möglichen Anbau vorgestellt, zu dem unter anderem Dieter Kannengießer (oben) und Stefan Reischl, beide von den Parteifreien Kolbermoor, nachfragen hatten.
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Dem Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung, den Eltern ab 1. August 2026 haben, muss sich auch die Mangfallschule in Kolbermoor stellen. Im Stadtrat wurde daher jetzt eine Konzeptstudie zu einem möglichen Anbau vorgestellt, zu dem unter anderem Dieter Kannengießer (oben) und Stefan Reischl, beide von den Parteifreien Kolbermoor, Nachfragen hatten.

Der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung an der Grundschule, der in den ersten Klassen ab 1. August 2026 besteht, wirft seinen Schatten voraus: So hat der Kolbermoorer Stadtrat jetzt über eine Erweiterung der Mangfallschule diskutiert. Das Problem: Die Bestandsbauten stehen unter Denkmalschutz.

Kolbermoor – Während viele Eltern sicherlich jubiliert hatten, als im Oktober 2021 das sogenannte Ganztagsförderungsgesetz in Kraft getreten ist, haben wohl die meisten Stadt- und Gemeinderäte in Deutschland die Hände über dem Kopf zusammengeschlagen. Denn das Gesetz besagt, dass ab 1. August 2026 stufenweise – beginnend mit den ersten Klassen – ein Rechtsanspruch auf eine Ganztagsbetreuung besteht. Was wiederum Schulen und Kommunen vor große Herausforderungen in puncto Platzangebot, Personal und pädagogischem Konzept stellt.

So auch in der Mangfallschule im Zentrum der Stadt Kolbermoor. Dort werden derzeit in zwei Schulgebäuden, die beide unter Denkmalschutz stehen, 315 Schüler der ersten bis zur vierten Klasse unterrichtet. Doch gerade der Denkmalschutz stellt die Kommune hier vor Probleme. Denn Anbauten sind in derartigen Fällen laut Stadtverwaltung „grundsätzlich nur in Ausnahmefällen“ möglich. Daher hatte die Stadt beim Münchner Architekturbüro „Westner Schührer Zöhrer“ eine Konzeptstudie in Auftrag gegeben, deren Ergebnis jetzt im Stadtrat vorgestellt worden ist.

Anbau sollte „schonend in den Gebäudebestand eingebunden werden“

Primäre Zielsetzung: Der Entwurf eines Anbaus, der laut Stadtverwaltung „schonend in den Gebäudebestand eingebunden werden“ kann. Und die Stadträte zeigten sich mit der Studie, die zunächst aufzeigen sollte, ob ein derartiges Vorhaben überhaupt realisierbar ist, recht zufrieden. Herausgekommen ist ein Anbau-Entwurf, der beide Bestandsbauten verbindet, visuell aber den denkmalgeschützten Schulgebäuden sozusagen den Vortritt lässt.

„Wir haben in der Studie nach Möglichkeiten gesucht, alle bestehenden Baukörper zu erhalten“, sagte Leon Steffani, Mitarbeiter des Architekturbüros, das bereits in die Planung für das Parkdeck an der Haßlerstraße eingebunden ist. Die dort vorhandenen Defizite, beispielsweise in puncto Brandschutz und Barrierefreiheit, seien aus Sicht der Planer „lösbar“. Wichtig sei nach Ansicht der Studienverantwortlichen aber, „strukturelle Defizite nicht einfach zu beheben, sondern durch intelligente Konzepte zu lösen“.

Anhand dieses Modells konnten sich die Stadträte sowie die Besucher der Stadtratssitzung ein Bild vom möglichen Anbau machen, der die beiden Bestandsgebäude links und rechts vorne miteinander verbindet.
So könnte eine erweitere Mangfallschule im Kolbermoorer Zentrum aussehen.

In der Studie haben die Planer einen Anbau entworfen, durch den „der Großteil der Bestandsfassaden sichtbar“ bliebe und der Platz für die derzeit fehlenden „Lernbereiche und flexiblen Gruppenräume“ biete. Zudem böte der Entwurf nach Angaben des Planers „große, gut einsehbare Pausenflächen“ und eine „Aula und Mehrzweckhalle als zentralen, lebendigen Knotenpunkt“.

In dieser Form sei es möglich, „selbstbewusst einen Schulstandort“ zu markieren. Steffani: „Die Gebäude sind ja auch nicht nur in ihrer Substanz ein Stadtbaustein, sondern die Kinder beleben letztlich auch das Zentrum.“ Nach Angaben der Stadtverwaltung habe die Stadt bereits das Gespräch mit den übergeordneten Behörden gesucht und dabei positive Signale empfangen.

Anregungen zur Dachform und zur Unterkellerung

Grünen-Rätin Caroline Schwägerl bezeichnete die Studie als „hervorragend“, monierte allerdings die in der Präsentation gezeigte Dachform des Anbaus. Hier würde sie sich eine Alternative zum Flachdach oder möglicherweise eine Begrünung des Daches wünschen. Stefan Reischl (Parteifreie Kolbermoor) stellte die Frage in den Raum, ob es nicht sinnvoller sei, statt einer abgebildeten Teilunterkellerung den Keller komplett auszubauen, denn: „Räumlichkeiten brauchen wir immer, auch wenn wir jetzt noch nicht wissen, wie wir es nutzten.“

„Wir haben erst einmal untergebracht, was aus unserer Sicht notwendig ist“, kommentierte Steffani Reichls Anfrage, betonte aber auch, „dass erst mal nichts gegen eine Vollunterkellerung“ spreche. Der Architekturbüro-Mitarbeiter verwies letztlich in Hinblick auf die Stellungnahmen darauf, dass es sich derzeit nur um eine „Konzeptstudie handle“, die Detailplanungen ja erst in weiteren Schritten erfolgen würden.

„Wir haben jetzt versucht aufzuzeigen, dass wir auch im Bestand mit wenigen Eingriffen so etwas bewerkstelligen können“, sagte Steffani und verwies darauf, dass selbst die Abstimmung mit der Schule noch ausstehe. Auch auf die Frage von Christian Demmel (AfD), ob der Schulbetrieb in der Mangfallschule während der Bauarbeiten normal weitergehen könne oder ob dort ebenfalls Arbeiten anstünden, konnte der Planer daher noch keine Angaben machen.

Einstimmiger Auftrag für die Stadtverwaltung

Der Stadtrat beauftragte die Stadtverwaltung letztlich einstimmig, die „zu schaffenden Räumlichkeiten gemeinsam mit der Schulleitung entsprechend dem pädagogischen Konzept weiterzuentwickeln“, wobei „Westner Schürer Zöhrer Architekten“ die weitere planerische Begleitung übernimmt. Auf dieser Basis sollen dann die weiteren Planungsschritte aufgebaut werden.

Ein Vorgehen, das Dieter Kannengießer (Parteifreie Kolbermoor) begrüßte. Nachfragen hatte er jedoch in puncto Zeitplan. „Der Zeitpunkt für den Anspruch auf Ganztagsbetreuung ist ja der 1. August 2026. Ist das ein umsetzbarer Zeitraum?“, wollte der Zweite Bürgermeister wissen. Doch Bürgermeister Kloo gab dem Rat zu verstehen, dass die Zeit gar nicht so extrem dränge, wie bei einigen wohl befürchtet. „Der Rechtsanspruch beginnt ja zunächst mit der ersten Klasse“, erklärte der Rathauschef. „Bis das voll ausgelastet ist, sind wir da auch so weit.“

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