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Gemeinderat in Amerang

Grundsteuer: Diskussion um neue Hebesätze in Amerang – So hat der Rat am Ende entschieden

Die Grundsteuer ist auch in Amerang ein heißes Thema. Nun hat der Gemeinderat neue Hebesätze beschlossen.
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Die Grundsteuer ist auch in Amerang ein heißes Thema. Nun hat der Gemeinderat neue Hebesätze beschlossen.

In Amerang hat der Gemeinderat die neue Hebesatz-Satzung für die Grundsteuer beschlossen. Allerdings stimmten nicht alle Mitglieder dem Vorschlag zu. Die Grundsteuer-Reform bringt einige Unsicherheiten und Belastungsverschiebungen mit sich.

Amerang – Der Gemeinderat hat die neue Hebesatzsatzung beschlossen, doch nicht alle Mitglieder waren damit einverstanden. Die Grundsteuerreform ist nämlich auch in der Gemeinde Amerang ein heißes Thema. Die Bearbeitung der Grundsteuererklärungen durch die Finanzämter ist größtenteils abgeschlossen. Laut Bürgermeister Konrad Linner (GLA) liegen bisher über 90 Prozent der ab dem Jahr 2025 gültigen Messbescheide vor.

Materielle Prüfung kaum erfolgt

Wer künftig wie viel Grundsteuer bezahlt, ist aber noch nicht klar. „Fakt ist, dass auf Grundlage der vorliegenden Daten des Finanzamtes davon auszugehen ist, dass das Grundsteueraufkommen bei unverändertem Hebesatz um rund 30 Prozent steigen würde, erläuterte Kämmerer Anton Görgmayr im Gemeinderat. Zu berücksichtigen sei allerdings, dass noch kaum eine materielle Prüfung der Vorgänge seitens des Finanzamts erfolgt ist. Insoweit bestehe doch ein erhebliches Maß an Unsicherheit in Punkto Belastbarkeit der Messbescheide. Grundsätzlich bedeute die Reform nicht, dass alle Eigentümer gleichermaßen höher belastet werden. Vielmehr komme es durch die Neubewertung zu Belastungsverschiebungen. Generell lasse sich feststellen, dass der Einheitswert für neuere Gebäude ab Baujahr 2000 eher niedriger und für ältere Gebäude, bei denen nie eine Nachbewertung erfolgte, teils deutlich höher ausfalle. „Gravierende Änderungen ergeben sich auch bei Wohngebäuden in der Land- und Forstwirtschaft. Diese waren bisher in der vorteilhaften Grundsteuer A veranlagt. Künftig erfolgt die Zuordnung in die Grundsteuer B, weshalb hier mit signifikanten Erhöhungen zu rechnen ist,“ so Bürgermeister Konrad Linner (GLA). Für die Gemeinde Amerang ergebe sich derzeit aber keine Veranlassung, am Nivellierungshebesatz zu drehen, der für beide Arten zuletzt zum 1. Januar 2016 angepasst wurde. Laut Linner sind die Auswirkungen auf den kommunalen Finanzausgleich derzeit nicht absehbar. Die kommunalen Spitzenverbände hätten frühzeitig darauf hingewiesen, dass erst nach Vorliegen der genauen Auswirkungen – also frühestens im Jahr 2026 – eine Anpassung erfolgen könne. Nachdem der gemeindliche Hebesatz ohnehin auf Höhe des Nivellierungssatzes liegt und faktisch die rechtliche Untergrenze darstellt, wäre eine Absenkung aus Sicht des Bürgermeisters derzeit nicht sinnvoll. Der durchschnittliche Hebesatz in den Landkreisgemeinden im Jahr 2024 liege bei 319 Prozent für die Grundsteuer A und bei 321 Prozent bei der Grundsteuer B.

Christian Staber (parteilos) und Markus Keller (CSU) sprachen sich für eine Senkung des Nivellierungssatzes bei der Grundsteuer aus. Aus ihrer Sicht kommt es durch die höheren Grundsteuermessbeträge bei der Beibehaltung der Hebesätze zu einer beachtlichen Steuererhöhung gleich. „Die Haushaltssituation der Gemeinde Amerang ist sehr gut. Alle größeren Projekte der Kommune sind solide finanziert, weswegen ich keinen Bedarf für eine so deutliche Mehrbelastung der Bürger sehe“, sagte Christian Staber.

Den Hebesatz jetzt anteilig zu senken und in einem Jahr nochmal so anzupassen, dass keine größere Mehrbelastung für den Steuerzahler besteht, wäre der richtige Weg. Das Gewerbesteueraufkommen in Amerang sei in den letzten Jahren kontinuierlich hoch und werde vermutlich auch konstant bleiben. „Eine minimale Senkung der Hebesätze der Grundsteuer könnte die positive Haushaltslage direkt an die Bürger weitergeben“, fand Keller. Man solle die Bürger nicht sofort „auf Verdacht“ belasten.

Matthias Schmid (GLA) wies darauf hin, dass die Höhe der finanziellen Umlagen anhand des Nivellierungssatzes berechnet würden. Jeden Prozentpunkt darunter müsse die Gemeinde drauflegen. Außerdem wisse man ja noch nicht, wie hoch die Steuereinnahmen ausfallen werden. Für das Haushaltsjahr 2025 ist auch mit einer Anhebung des Umlagesatzes der Kreisumlage zu rechnen, der derzeit bei 48,5 Punkten liegt, ergänzte der Kämmerer. Um die dauerhafte Leistungsfähigkeit des Verwaltungshaushalts zu sichern, schlug Linner vor, den Nivellierungssatz auch bei der Gewerbesteuer zu belassen. Trotz überdurchschnittlich hoher Einnahmen in den vergangenen Jahren, sei die Gewerbesteuer äußerst volatil und von Rahmenbedingungen abhängig, die die Gemeinde kaum beeinflussen könne.

Zwei Stimmen gegen Beschluss

„Es ist es nicht ratsam, aufgrund der momentan günstigen Gewerbesteuerentwicklung die Grundsteuerhebesätze zu senken, wohlwissend, dass sie bei einem Rückgang der Gewerbesteuereinnahmen wieder erhöht werden müssten.“ Die Gemeinde habe große Investitionen wie den Neubau des Hauses für Kinder, diverse Straßenbaumaßnahmen und andere Infrastrukturprojekte zu schultern. Mit zwei Gegenstimmen beschloss der Gemeinderat die Steuersätze zum 1. Januar 2025 für die Grundsteuer A und B und die Gewerbesteuer auf 310 Prozent festzusetzen.

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