Baumaßnahmen in Justiz-Außenstelle
Aiblinger Schildbürgerstreich? Warum der neue Aufzug im Amtsgericht nur bis ins erste OG fährt
Im Justizgebäude in Bad Aibling, der Außenstelle des Amtsgerichts Rosenheim, wird ein Aufzug eingebaut. Doch die Barrierefreiheit reicht nicht bis in den zweiten Stock. Was ein ehemaliger Richter kritisiert und was hinter der Einschränkung steckt.
Bad Aibling – Um das Justizgebäude am Hofberg in Bad Aibling, der Außenstelle des Amtsgerichts Rosenheim, ist es in den vergangenen Jahren recht ruhig geblieben. Seit Längerem finden dort keine Verhandlungen mehr statt, die früher dort eingerichteten Arrestzellen für verurteilte jugendliche Straftäter gibt es nicht mehr. Doch nun wird das Aiblinger Dienstgebäude plötzlich wieder zum Gesprächsthema.
So meldete sich kürzlich Bad Aiblings Stadtrat Richard Lechner (SPD) zu Wort. Als Amtsrichter hat er selbst 18 Jahre in jener Zweigstelle des Amtsgerichtes gearbeitet. Selbst von einer Gehbehinderung betroffen, habe er sich mit zunehmendem Alter gefragt, warum man in das große Treppenhaus keinen Aufzug einbaut. „Einen Aufzug gab es allerdings auch beim sogenannten Hauptgericht in Rosenheim noch nicht“, erinnert sich Lechner gegenüber dem OVB. Er habe im Aiblinger Justizgebäude immer wieder erlebt, wie sich Ältere oder Menschen mit Behinderung die Treppe „hochquälten“.
Baumaßnahme im AIblinger Justizgebäude
Lechner: „Besonders erinnere ich mich an einen schwerbehinderten Münchner Rechtsanwalt im Rollstuhl, der von seinen Mandanten samt Rollstuhl die Treppe hochgehievt wurde.“ Ein Aufzug diene darüber hinaus in einer Behörde nicht nur der Personenbeförderung, sondern auch dem Transport von Akten, Bürogeräten und Reinigungsmaschinen. Umso besser, dass nun der Einbau eines Aufzuges in Arbeit ist. Wie das Amtsgericht Rosenheim auf OVB-Nachfrage mitteilt, erfolgt derzeit unter der Federführung des Staatlichen Bauamtes Rosenheim am Gebäude in Bad Aibling, Hofberg 5, durch die Justiz eine Baumaßnahme zur Umsetzung eines Brandschutzkonzeptes.
„Die Planungen werden durch ein örtliches Architekturbüro begleitet, zur Verbesserung der Barrierefreiheit ist dabei auch der Einbau eines Aufzugs geplant“, sagt Pressesprecher Stefan Tillmann. Die Maßnahmen an dem denkmalgeschützten Gebäude des Amtsgerichts Rosenheim, in dem das Vollstreckungsgericht und das Insolvenzgericht untergebracht sind, können voraussichtlich im Jahr 2025 abgeschlossen werden, so Tillmann. Doch für den ehemaligen Aiblinger Richter Lechner ist das nur zum Teil eine gute Nachricht.
Ziel: „Barrierefreien Zugang ermöglichen
Denn wie Lechner erfahren hat, soll der Aufzug nach Fertigstellung nur bis zur ersten Etage und nicht bis in den 2. Stock fahren, wo Lechner selbst damals gearbeitet hatte. Sichtlich verwundert zeigt er sich deshalb hinsichtlich der „halben Lösung“. Der Denkmalschutz könne es wohl kaum sein. Das betreffende Treppenhaus mit Kunststeinstufen habe laut Lechner „den Look der 1960er Jahre“.
Laut Tillmann vom Amtsgericht Rosenheim steht nach Abschluss der Maßnahmen „für Mitmenschen, die in Ihrer Beweglichkeit eingeschränkt sind, insbesondere für Rollstuhlfahrerinnen und Rollstuhlfahrer, ein Aufzug zur Verfügung, welcher die Erreichbarkeit der öffentlichen Bereiche des Amtsgebäudes, insbesondere des im 1. OG befindlichen historischen Sitzungssaals barrierefrei ermöglicht“. Auf erneute Nachfrage, warum der Aufzug nicht auch bis ins zweite Geschoss reichen werde, verwies der Pressesprecher auf das ausführende Staatliche Bauamt Rosenheim.
Grenzen durch Denkmalschutz
Nach einer wiederholten Nachfrage erklärte die Behörde zunächst, dass die Verbesserung der Barrierefreiheit ein weiteres Ziel innerhalb der Baumaßnahme sei. Durch den Einbau eines Aufzugs könne die Erreichbarkeit „aller öffentlich zugänglichen Bereiche“ barrierefrei ermöglicht werden. Zur Begründung, warum der zweite Stock dabei nicht erreicht werden kann, teilt Ursula Lampe Pressesprecherin des Staatlichen Bauamts Rosenheim mit: „Eine Erschließung des 2. Obergeschosses lässt sich aus technischen Gründen nicht realisieren, da im denkmalgeschützen Bestandsgebäude der erforderliche Platz für die Aufzug-Überfahrt fehlt.“
Für Lechner eine nicht ganz nachvollziehbare Erklärung. Ihm zufolge hätte man für den Aufzugeinbau bis ins zweite Obergeschoss durchaus eine Lösung finden können. „Vor allem, weil es ja auch um die Leute geht, die dort arbeiten.“ Er fürchtet, dass hier an der falschen Stelle gespart wird.