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Blick ins OVB-Zeitungsarchiv

1995 wollte das Landratsamt einer Schilderflut Herr werden ... und schoss etwas übers Ziel hinaus

Links: „Ein Großteil der über 300 abmontierten Werbeschilder wurde im Kreisbauhof in Riedering zwischengelagert“, heißt es zu dem Bild am 10. Mai 1995. Rechts: „Über 300 Werbeschilder montierten die Mitarbeiter der Kreisbauhöfe bereits ab“, so die Beschreibung des Fotos im OVB vom 9. Mai 1995.
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Links: „Ein Großteil der über 300 abmontierten Werbeschilder wurde im Kreisbauhof in Riedering zwischengelagert“, heißt es zu dem Bild am 10. Mai 1995. Rechts: „Über 300 Werbeschilder montierten die Mitarbeiter der Kreisbauhöfe bereits ab“, so die Beschreibung des Fotos im OVB vom 9. Mai 1995.

Es war eigentlich eine gute und sinnvolle Idee: 1995 wollte das Landratsamt Rosenheim einer Flut von Werbeschildern mit einer Aufräumaktion Herr werden. Doch dabei schossen sie etwas übers Ziel hinaus. Wir blicken auf den kuriosen Fall an Hand von Berichten aus dem OVB-Zeitungsarchiv zurück.

Rosenheim - „Wie Landkreis-Pressesprecher Manfred Stöger gestern erklärte, waren vor allem die zahlreichen Werbeschilder eines Kachelofenbauers aus dem fränkischen Raum der Kreisbehörde seit längerem ‚ein Dorn im Auge‘“, setzt der Bericht von Erwin Lass in der Ausgabe des Oberbayerischen Volksblatts (OVB) vom 9. Mai 1995 an, „Nicht zuletzt mit dem Aufstellen dieser Reklametafeln habe die Schilderflut in den Kreisgemeinden ihren Anfang genommen. Die heimische Konkurrenz habe außerdem nicht hintanstehen wollen und so zur ‚fortschreitenden Verschandelung der Orte‘ mit beigetragen.“ Auch aus der Bevölkerung sei vielfach der Wunsch lautgeworden, dem Einhalt zu gebieten.

„Nachdem schon über 300 Schilder abgeschraubt waren, meldeten sich immer mehr Protestanrufer bei der Heimatzeitung und im Landratsamt“, so der Bericht weiter, „Ein Gastwirt aus dem Chiemgau beklagte beispielsweise, wie mehrere andere Betroffene, dass er durch das Landratsamt nicht vorher über die Aktion verständigt worden sei. Sein Hinweisschild auf sein Lokal habe schon fast 30 Jahre an einer Kreuzung gestanden und bislang niemanden gestört. Nun wisse er nicht einmal, wo sein abmontierter Wegweiser überhaupt hingekommen sei.“ Auch eine Reihe weiterer Fälle seien der Redaktion vorgetragen worden.

1995 wollte das Landratsamt einer Schilderflut Herr werden ... und schoss etwas übers Ziel hinaus

Das Landratsamt habe mitgeteilt, man könne seine Schilder in den Kreisbauhöfen in Riedering und Wasserburg abholen. Dort erfahre man auch, ob sie zulässig seien und könnte die entsprechenden Formulare für die Anmeldung erhalten. „Im Laufe des gestrigen Tages wurde jedoch immer klarer, dass bei der Aufräum-Aktion offensichtlich auch über das Ziel hinausgeschossen worden war. Landrat Dr. Gimple bot deshalb an, in solchen Fällen eine wohlwollende Überprüfung anzusetzen. Einige Schilder dürften vielleicht bald wieder an ihren alten Platz zurück“, heißt es weiter.

Alle Blicke ins Zeitungsarchiv auf der Themenseite:

Alle bisher erschienen Artikel aus der jeden Samstag um 15 Uhr erscheinenden Reihe „In alten Zeitungsbänden gestöbert“, aber auch diverse zusätzliche Artikel über spektakuläre Kriminalfälle, bekannte Persönlichkeiten der jüngeren Zeitgeschichte sowie andere bedeutende Ereignisse, nacherzählt an Hand von alten Zeitungsartikeln findet Ihr ab sofort auf dieser Themenseite.

„Alle Schilder, die im sogenannten Außenbereich der Gemeinden stehen — dazu zählen jedoch nicht die unerlaubten Werbeflächen von Handwerksbetrieben — sollen wohlwollend in Augenschein genommen werden“, berichtete das OVB dann am 10. Mai nach, „Die Besitzer sollen außerdem kostenlos darüber beraten werden, welche Form und Gestaltung so ein Hinweisschild haben muss, damit es aufgestellt werden dürfe.“ Landrat Gimple habe betont: „Die Bürger sollen merken, dass die Aktion keine Schikane bedeutet. Wir wollten wirklich nur Auswüchse beseitigen. Am Ende soll eine vernünftige Lösung stehen.“ Dass beim Einsammeln der Schilder zum Teil über das Ziel hinausgeschossen wurde, sei bedauerlich.

Weiterhin 10 bis 30 demontierte Schilder pro Jahr

„Das Landratsamt Rosenheim geht von etwa 10 bis 30 demontierten Schildern pro Jahr außerhalb geschlossener Ortschaften aus, für deren Bereich wir zuständig ist. Konkrete Zahlen liegen uns hierzu nicht vor“, erklärt Landratsamtssprecherin Simone Beigel auf Anfrage unserer Redaktion, „Unzulässige Werbeschilder von Unternehmen sind heutzutage deutlich seltener anzutreffen. Hier gibt es in der Regel keine größeren Probleme. Allerdings fallen uns insbesondere Werbetafeln in unserem Zuständigkeitsbereich, die auf Veranstaltungen hinweisen, regelmäßig auf. Hier ist das Problem inzwischen sehr ausgeprägt.“ Das Landratsamt weise nachdrücklich darauf hin, dass auch Werbeschilder für Veranstaltungen genehmigungspflichtig sind.

„Deshalb nehmen wir seit April diese Werbeanlagen verstärkt in den Blick. Wir dokumentieren die Schilder fotografisch und nehmen Kontakt mit den Eigentümern auf. Dieses Vorgehen ist wichtig, da die Schilder teilweise die Sicht der Verkehrsteilnehmenden beeinträchtigen und Ablenkungen hervorrufen“, so Weigel weiter, „Grundsätzlich sind Werbeanlagen gemäß § 50 der Bayerischen Bauordnung genehmigungspflichtig. Die Straßenverkehrsordnung (StVO) verbietet darüber hinaus Werbung, die Verkehrsteilnehmer ablenken könnte. Nach § 33 Abs. 1 Nr. 3 StVO ist außerhalb geschlossener Ortschaft jede Werbung und Propaganda durch Bild, Schrift und Ton verboten, wenn dadurch Verkehrsteilnehmer in einer den Verkehr gefährdenden oder erschwerenden Weise abgelenkt oder belästigt werden können. Hierbei genügt bereits eine abstrakte Gefährdung der Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs.“

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