Bitte deaktivieren Sie Ihren Ad-Blocker

Für die Finanzierung unseres journalistischen Angebots sind wir auf die Anzeigen unserer Werbepartner angewiesen.

Klicken Sie oben rechts in Ihren Browser auf den Button Ihres Ad-Blockers und deaktivieren Sie die Werbeblockierung für . Danach können Sie gratis weiterlesen.

Lesen Sie wie gewohnt mit aktiviertem Ad-Blocker auf
  • Jetzt für nur 0,99€ im ersten Monat testen
  • Unbegrenzter Zugang zu allen Berichten und Exklusiv-Artikeln
  • Lesen Sie nahezu werbefrei mit aktiviertem Ad-Blocker
  • Jederzeit kündbar

Sie haben das Produkt bereits gekauft und sehen dieses Banner trotzdem? Bitte aktualisieren Sie die Seite oder loggen sich aus und wieder ein.

Gemeinde plant „Solarpark Teisendorf“ in Helming

Zwiespalt in Teisendorf: Solarpark oder doch lieber Landwirtschaft?

Diese Fläche bei Helming an der Straße nach Waging gelegen, ist eine der drei für den Solarpark geplanten Flächen. Sie ist umstritten, denn es handelt sich um ein landschaftliches Vorbehaltsgebiet.
+
Diese Fläche bei Helming an der Straße nach Waging gelegen, ist eine der drei für den Solarpark geplanten Flächen. Sie ist umstritten, denn es handelt sich um ein landschaftliches Vorbehaltsgebiet.

Die geplante Errichtung eines Solarparks in Teisendorf führt zu Diskussionen. Während einige die Chance auf erneuerbare Energie begrüßen, befürchten andere den Verlust von landwirtschaftlich genutzten Flächen. Ein weiterer Streitpunkt ist die Notwendigkeit eines Energiespeichers.

Teisendorf – In Helming soll ein „Solarpark Teisendorf“ entstehen. Die Firma Energiekontor aus Bremen hat den Aufstellungsbeschluss für die dafür notwendige Bauleitplanung beantragt. Sie konnte sich im Bereich Helming, Gemarkung Holzhausen, Flächen für die Errichtung einer Freiflächen-Photovoltaikanlage sichern.

Der Marktgemeinderat hat in seiner jüngsten Sitzung nach eingehender Diskussion den Aufstellungsbeschluss für die Änderung des Flächennutzungsplans sowie die Aufstellung des Bebauungsplans für den Solarpark auf der beantragten Fläche, Flurnummern 813, 819 und 820 im Parallelverfahren beschlossen.  Allerdings nur unter der Voraussetzung der Errichtung eines Speichers sowie mit Abschluss eines entsprechenden städtebaulichen Vertrags. Fünfzehn Gemeinderäte stimmten für diesen Beschluss, fünf waren dagegen. 

Die geplante Fläche liegt am nordwestlichen Rand des Marktgemeindegebietes in der Gemarkung Holzhausen. Die gesamte Fläche der drei Flurstücke beträgt 9,1 Hektar. Nach Abzug von Abständen zu Wald, Bebauung und Straße verbleiben 7,1 Hektar reine PV-Fläche. Laut der Firma Energiekontor kann auf dieser Fläche eine Leistung von gut zehn MWp erbracht werden. Pro Jahr bedeutet dies elf Millionen kWh Strom. Damit ist eine dezentrale Stromversorgung für bis zu 3.100 Haushalte möglich.  Gemäß der derzeitigen Festlegungen im Erneuerbare-Energien-Gesetz kann die Gemeinde eine finanzielle Beteiligung am Stromerlös von bis zu 0,2 Cent pro Kilowattstunde erhalten, das hieße im Bestfall rund 22.000 Euro pro Jahr. Eine Bürgerbeteiligung in Form von Sparbrief, Anleihe oder Genossenschaft ist ebenfalls angedacht. 

Der Bau- und Umweltausschuss hat das Vorhaben bereits im Februar 2024 vorberaten und vom Antragsteller noch Antworten auf diverse Fragen verlangt. Nach einer weiteren nichtöffentlichen Behandlung des Vorhabens im Ausschuss im Dezember gab es seitens des Ausschusses einen Empfehlungsbeschluss für den Gemeinderat zur in Aussichtsstellung der Bauleitplanung für die Flächen mit den Flurnummern 819 und 820. Voraussetzung: Die Schaffung eines entsprechenden Speichers. Für die Fläche Flurnummer 813, die entlang der Straße nach Waging liegt, wurde die Empfehlung nicht gegeben, weil es sich hier um ein landschaftliches Vorbehaltsgebiet handelt, wie es eine Stellungnahme der Regierung von Oberbayern zeigt. Es sei dies ein sensibles Gebiet mit hoher ökologischer, touristischer und kultureller Bedeutung, so das Schreiben. Zudem wies die Regierung von Oberbayern darauf hin, dass die geplanten Flächen teilweise überdurchschnittlich ertragreiche Böden aufweisen. Gemäß Landesentwicklungsplan sollte die Inanspruchnahme solcher landwirtschaftlich genutzter Flächen auf das notwendige Minimum beschränkt werden und vorrangig Böden niedriger Bonität für Freiflächen-PV-Anlagen genutzt werden. 

„Solarpark Teisendorf“ in Helming:

Die Umsetzung des Solarparks nur auf den Flurnummern 819 und 820 ist für die Firma Energiekontor nicht denkbar, weil diese Flächen den Berechnungen nach zur Realisierung eines wirtschaftlichen Projektes nicht ausreichen. Ein entsprechender Speicher kann nach Aussagen der Firma realisiert werden.  

In der Diskussionsrunde gab es Argumente für und wider den geplanten Solarpark. Der Zwiespalt zwischen der Chance, mehr Strom aus erneuerbaren Energien in der Marktgemeinde zu produzieren und der Sorge, dafür landwirtschaftlich hochwertige Flächen zu opfern, war deutlich spürbar. „Wir haben einen Zielkonflikt, deshalb müssen wir Abwägungen machen, jeder persönlich“, brachte es Gemeinderat Georg Wetzelsperger (CSU)  auf den Punkt. „Wenn wir dafür stimmen, müssen wird den Speicher festlegen ebenso wie die finanzielle Beteiligung am Stromerlös“, so Wetzelsperger weiter. Eine aufgeständerte PV-Anlage mir Doppelnutzung im Agri-PV-System würde den angesprochenen Konflikt entschärfen. Man sei sich im Bauausschuss einig gewesen, die Flurnummer 813 nicht für PV Anlagen freizugeben. Und es sei „ewig schade“ um diese Fläche, sagte Rat Johann Rauscher (SPD) und erinnerte an die interne Kriterienmatrix, die der Bau- und Umweltausschuss erarbeitet hat, als Entscheidungshilfe für die Gemeinderäte bei Anträgen zu Freiflächen-PV-Anlagen.

Rat Christian Gschwendner (FWG) war in seiner Meinung eindeutig: „Ich sehe die Fläche bei der Landwirtschaft“. Er bezweifelte auch, dass tatsächlich ein Speicher gebaut werden wird, weil der viel zu teuer sei. Gemeinderat Andreas Neumeier (CSU) befürwortete dagegen das Projekt auf allen drei Flurnummern. Wenn dort ein Gewerbegebiet beantragt würde, würde niemand etwas dagegen haben, meinte er. Der Gemeinderat könne dem Bauern nicht vorschreiben, was er mit seinem Grundstück machen soll. 

Das Dilemma sah auch Rat Johann Helminger, weil Bauern durch Energiegewinnung mehr Geld bekommen wie beim Verpachten ihrer Flächen. Dennoch sei seine Meinung  „PV-Anlagen gehören aufs Dach, nicht auf die Wiese“. Weil das Netz gar nicht allen Strom aufnehmen kann, macht eine so große Anlage ohne Speicher keinen Sinn, fuhr Helminger fort. Ein großer Speicher, wie man ihn hier bräuchte, sei teuer und nimmt viel Platz ein, gab er zu bedenken. Auch Gemeinderätin Gitti Leitenbacher (CSU) betonte, dass ein Speicher zwingend sei. Sie wolle aber darauf hinweisen, dass man zurzeit nicht wisse, wie es mit dem Biogas weiter geht und auch nicht, wie es mit dem Strom weiter geht. Dennoch sei sie der Meinung, dass jeder Landwirt mit seiner Fläche machen soll, was er will. „Die Energiewende ist da, wir müssen schauen, dass wir bei der Stromerzeugung dabei sind“, sagte Rat Gernot Daxer (CSU). Er sei sich nicht sicher, ob die Firma den Speicher wirklich bauen wird. Bei der Genehmigung muss der Speicher eingefordert werden. Bei einem vorhabensbezogenen Bebauungsplan könne man einen Speicher einfordern, betonte 2. Bürgermeisterin Sabrina Stutz. Sie sei wegen der guten Bodenwerte und dem Landschaftsbild hin- und hergerissen. Wenn alle drei Flurnummern einbezogen werden, muss ein Speicher errichtet werden, so ihre Meinung. Ohne die Flurnummer 813 könne sie sich auch einen Solarpark ohne Speicher vorstellen. (kon

Kommentare