Nächtliche Metalldiebe im Landkreis unterwegs
Kurioser Kupfer-Klau in Berchtesgaden – sechs Jahre später fällt das Urteil am Amtsgericht Laufen
Zwei Männer wurden nach sechs Jahren für mehrere Kupferdiebstähle verurteilt. Eine Wildkamera hatte sie bei einer Tat gefilmt. Trotz ihrer kriminellen Vergangenheit erhielten sie vergleichsweise milde Strafen.
Berchtesgadener Land – Die beiden Männer aus den neuen Bundesländern wohnten damals in Ainring. Im Jahr 2019 hatte sie sich von dort gemeinsam auf den Weg gemacht, um Kupfer zu erbeuten. Heimlich und des Nachts. Jetzt, fast sechs Jahre später, standen die Männer in Laufen vor Gericht und kamen nach dieser langen Zeit mit relativ milden Strafen davon.
Bekanntgeworden war der Besuch beim Wasserbehälter in Bayerisch Gmain, wo die beiden gut 20 Meter Kupferdachrinnen abmontiert haben. Der Wert: rund 700 Euro. Drei Monate später besuchten sie das Pumphäuschen der Stadtwerke Bad Reichenhall, wo sie den Maschendrahtzaun aufschnitten und per Aluleiter Kupferbauteile vom Dach holten. Eine nahende Polizeistreife ließ die Männer flüchten.
Männer aus neuen Bundesländern nach mehreren Delikten verurteilt
Nur wenige Minuten danach kamen sie zu einer Fischerhütte im Ortsteil Nonn. Doch die Demontage der Dachrinne hatte eine Wildkamera aufgenommen, was den Eigentümer auf den Plan rief. Auch hier verließen die Täter das Grundstück fluchtartig. Die Anklage lautete auf Diebstahl und versuchtem Diebstahl mit Waffen in zwei Fällen, weil sie bei ihren Aktionen Werkzeug mitgeführt hatten.
Beide Angeklagte haben ein bewegtes Vorleben. Der 48-jährige Bürgergeldempfänger hat 22 Einträge im Bundeszentralregister. Diebstähle, Bedrohung, Betrügereien, falsche Aussage, Fahren ohne Fahrerlaubnis. Neben Geldstrafen waren auch Bewährungen widerrufen und Haftstrafen ausgesprochen worden. Der Angeklagte bezifferte seine Schulden auf annähernd eine Million Euro. „Da ist einiges zusammengekommen“, blickte er auf seine Vergangenheit, „es sind auch viele Kleckerbeträge dabei, das kennt man ja.“
Sein 47-jähriger Kompagnon ist achtfach vorbestraft. Auch wegen Betrugs, gemeinschaftlicher Diebstähle und anderes mehr. Seine Schulden bezifferte der Lagerarbeiter mit 50.000 Euro.
Diebstahl und versuchter Diebstahl mit Waffen: Lange Verfahrensdauer führt zu Bewährungsstrafen
„Extreme Rückfallgeschwindigkeit und eine extrem lange Verfahrensdauer“, bilanzierte Rechtsreferendar Alexander Mayer den Fall und beantragte acht und sechs Monate auf Bewährung. Auch die beiden Verteidiger monierten das „sehr, sehr, sehr lange Verfahren“. Die Jahre zwischen den Taten und der Verhandlung werteten Udo Krause und Stefan Unrein bereits als Zeit der Bewährung, gleichzeitig aber auch als Belastung für ihre Mandanten.
Richter Josef Haiker urteilte auf sieben Monate für den 22-fach vorbestraften Mann und auf fünf Monate für seinen Kompagnon. Beide Strafen setzte er für zwei Jahre zur Bewährung aus. Haiker betonte, dass er das Verfahren vor weniger als einem Jahr übernommen habe und für die lange Dauer keine Verantwortung trage. Jedoch: „Ein zeitnahes Urteil hätte sicher bei über einem Jahr gelegen und wäre ohne Bewährung erfolgt.“ Von einer Geldauflage sah der Strafrichter ab, allerdings wird der bezifferte Schaden von 700 Euro als Wertersatz gesamtschuldnerisch eingezogen. (hhö)