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„Es gibt keine defekte Omega-Uhr unter tauschen Euro“

Schmuck, Uhren, Bargeld – alles fake: Italienischer Geschäftsmann wandert in Laufen hinter Gitter

Gefälschte Uhren, Fake-Schmuck und Falschgeld kosten einen Italiener in Laufen die Freiheit
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Symbolbild: Gefälschte Uhren, Fake-Schmuck und Falschgeld kosten einen Italiener in Laufen die Freiheit

Ein 44-jähriger Italiener steht vor Gericht, nachdem er mit gefälschtem Goldschmuck und verstecktem Bargeld erwischt wurde. Die Herkunft des Geldes bleibt fraglich, trotz der Bemühungen seines Anwalts, eine legale Quelle nachzuweisen.

Piding/Laufen – Der Mann, der kurz vor Feierabend das Pidinger Geschäft betrat, war gut gekleidet. Doch der Goldschmuck, den er dort angeboten hatte, war gefälscht. „Professionell gemacht“, urteilte der Ankäufer über die zwei Armbänder und die drei Paar Ohrringe. Wenig später nahm die Bundespolizei den Familienvater fest. Doch vor dem Laufener Schöffengericht stellten sich weitere Fragen: Warum versteckte der 44-jährige Familienvater 6300 Euro Bargeld hinter Verkleidungen im Auto?

Der Reihe nach: Im Mai 2024 war der Mann aus Neapel in Rosenheim kontrolliert worden. Lockere Teil der Innenverkleidung hatten die Beamten neugierig gemacht. Sie fanden 4300 Euro unter der Mittelkonsole und 2000 Euro über dem Dachhimmel. Dazu ein gefälschtes Rolex-Zertifikat mit Kennnummer. Bei der nachfolgenden Wohnungsdurchsuchung fand man neun Uhren von Rolex über Omega bis Tissot. Einer der 50-Euro-Scheine im Dachhimmel erwies sich als gefälscht. 

Verstecktes Bargeld, gefälschte Zertifikate und minderwertiger Schmuck

Im Oktober 2024 betrat der Italiener das Pidinger Geschäft des Goldeinkäufers. „Er war gut gekleidet“, schilderte der 79-jährige Geschäftsinhaber, doch sein Besucher habe weder Deutsch noch Englisch gesprochen. „Die Schmuckstücke waren mit 750 punziert“, so der Zeuge, und ein erster Anschleif- sowie Säuretest habe die Stücke als echt ausgewiesen. Und so zahlte der Pidinger 1640 Euro an den Italiener aus. Doch der machte sich verdächtig, als er – ohne die Unterlagen auszufüllen – rasch mit dem Geld verschwand. Weil der Geschäftsmann das Kennzeichen des BMW X3 erfassen konnte, fanden die Pidinger Schleierfahnder den Mann schnell im Ortsgebiet. „Das Bargeld in seiner Brusttasche entsprach in Summe und Stückelung genau den Angaben des Geschäftsmanns“, bestätigte ein Beamter im Zeugenstand. 

Allein diese Tat räumte der Angeklagte ein. Die weiteren Uhren will er – als „Liebhaber“ – auf einem Flohmarkt gekauft haben, das Bargeld nur zur Sicherheit im Auto versteckt haben, weil er seinen Mitbewohnern in der Unterkunft im Chiemgau nicht getraut habe. Zweck des Geldes seien die Anmietung einer Wohnung und der Kauf eines Autos gewesen. In Piding habe er ursprünglich nur Kleidung kaufen wollen, und den Goldhandel rein zufällig entdeckt, behauptete der Angeklagte. Die Uhren in seiner Wohnung seien allesamt kaputt gewesen und hätten somit „null Wert“ gehabt. „Es gibt keine defekte Omega-Uhr unter tauschen Euro“, hielt dem Vorsitzender Martin Forster entgegen, „es sei denn, eine Dampfwalze fährt drüber.“ 

Widersprüchliche Aussagen, zweifelhafte Herkunft des Geldes

Staatsanwältin Stefanie Grossmann wollte in den Erklärungen des Italieners jede Menge Widersprüche erkennen. Klar sei, dass er um die gefälschten Schmuckstücke wusste. Bei dem versteckten Bargeld war sie überzeugt, dass es ebenfalls aus Straftaten stammte. Grossmann beantragte eine Freiheitsstrafe von 20 Monaten – ohne Bewährung. 

Rechtsanwalt Alexander Kohut hatte dem Gericht etliche Kontoauszüge vorgelegt, die eine legale Herkunft des Bargelds belegen sollten. Tatsächlich aber handelte es sich um das Konto seiner Frau. In seiner Heimat war der Angeklagte schon einmal wegen Fälschung amtlicher Dokumente zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden. Mit verändertem Personalausweis hatte er in Neapel ebenfalls versucht, minderwertigen Schmuck zu verkaufen. Die reguläre Herkunft des Bargeldes wollte der Verteidiger nicht anzweifeln, und von den restlichen Uhren wisse man nicht, „ob echt oder gefälscht“. – „Für hundert Euro Uhren auf dem Flohmarkt gekauft“, hielt Richter Forster dieser Spekulation entgegen. Doch Strafverteidiger Kohut argumentierte, Juweliere würden Fälschungen erkennen, weshalb ein Jahr zur Bewährung völlig ausreichend sei. 

Urteil ohne Bewährung: Das Schöffengericht sieht kriminelle Absicht

Das Schöffengericht sah das anders: „Seit zehn Jahren in dem Business unterwegs“, blickte Vorsitzender Forster auf die Vergangenheit des Angeklagten, darunter Selfies in und vor Pfandhäusern mit Gold und Silber. Die Richter hatten keinen Zweifel, dass das Bargeld eine „kriminelle Herkunft“ hat. Zu dem „halbherzigen Geständnis“ meinte Forster: „Sie geben nur das zu, wo sie nicht mehr rauskommen.“ Der professionell geschaffene Schmuck werde „gezielt hergestellt, um zu täuschen“. Eine positive Sozial- und Legalprognose mochte Forster dem fünffachen Vater und Frührentner nicht attestieren. Die Richter urteilten wegen Betrugs auf 16 Monate ohne Bewährung. 7890 Euro werden als Wertersatz eingezogen. (hhö)

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