Über 1000 kinderpornografische Dateien
Lehrling (24) bestreitet pädophile Neigungen – drei Jahre Verfahren kommen in Laufen zu einem Ende
Ein junger Mann steht in Laufen vor Gericht, nachdem bei ihm kinderpornografische Dateien entdeckt wurden. Die Polizei stieß bei einer Razzia auf die illegalen Inhalte. Der Verteidiger kritisiert die lange Verfahrensdauer. Der Richter zeigt sich davon aber unbeeindruckt.
Laufen/Landkreis Berchtesgadener Land – Wenn um 6 Uhr früh die Kriminalpolizei vor der Tür steht, verheißt das selten etwas Gutes. An diesem 15. Juni 2022 läuteten vier Beamte an einem Wohnhaus im Landkreissüden. Im Visier: der damals 21-jährige Sohn der Familie. Jetzt, fast drei Jahre später, stand der Auszubildende in Laufen vor Gericht. Der Grund: Auf seinen Mobiltelefonen und dem Laptop fanden die Beamten über tausend kinderpornografische Dateien.
Die hatte der heute 24-jährige Angeklagte nicht nur gespeichert, sondern auch über Chats und Messengerdienste weitergegeben. „Viel Material“, merkte Strafrichter Christopher Lang zu den Bildern mit jungen Mädchen zwischen acht und zwölf Jahren in Ausübung diverser Sexualpraktiken an. „Was war da los?“ – „Ich kann’s mir auch nicht erklären“, erwiderte der Angeklagte, jedenfalls habe er keine sexuellen Neigungen zu Kindern. Bisherige Freundinnen seien stets in seinem Alter oder älter gewesen. Aufgekommen war die Sache erneut über die halbstaatliche US-amerikanische Organisation NCMEC, die das Bundeskriminalamt informiert, und die wiederum das zuständige Landeskriminalamt. Von dort gelangte der Fall an die Kripo Traunstein.
Der Angeklagte bestreitet pädophile Neigungen
Als wenig kooperativ schilderte eine Beamtin das Verhalten des Mannes. Denn Codes habe er nicht herausgeben wollen und sei seinem Bruder ins Wort gefallen: „Du sagst nichts!“ Die Datenträger entsperrt und deren Inhalte gespeichert, habe schließlich die digitale Forensik der Kripo. Allein die kinderpornografischen Videos hätten eine Laufzeit von mehr als 13 Stunden ergeben.
Für Rechtsanwalt Marc Wandt bewegte sich das gefundene Datenvolumen noch im „mittleren Bereich“, weshalb es auch nicht ans Schöffengericht verwiesen worden sei. Was der Strafverteidiger monierte, war die „rechtswidrige Verfahrensverzögerung“, denn ganze zwei Jahre sei bei der Generalstaatsanwaltschaft Bamberg „gar nichts passiert“. Sein Mandant habe sich inzwischen vier Jahre mit „der Problematik“ beschäftigen müssen. In Form eines möglicherweise erforderlichen Führungszeugnisses könne ihm das noch „auf die Füße fallen“. Wandt erachtete ein Jahr auf Bewährung für ausreichend. Die Auflage einer Therapie hielt er nicht für notwendig.
20 Monate Bewährung und Kritik an der Verzögerung
Das sah schließlich auch Richter Christopher Lang so, obwohl es während dieses halben Jahres schon „viele Dateien“ gewesen seien. Eben deshalb hatte der Richter „die Beziehungen“ des Angeklagten beleuchtet. „Ich glaube, er hat sich davon distanziert, sodass kein Handlungsbedarf mehr besteht.“ Lang orientierte sich mit 20 Monaten eher an den von der Staatsanwaltschaft geforderten zwei Jahren. Die Bewährungszeit beträgt drei Jahre. Von einer sonst üblichen Geldauflage sah Lang ab, denn mit dem Gutachten kämen auf den Verurteilten „enorme Verfahrenskosten“ zu. (hhö)