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Sicherung der Unfallkreuzung Holzhausen

Unfallgefahr auf BGL12: Teisendorfer Gemeinderat fordert sofortige Maßnahmen

BGL 12 aus Richtung Teisendorf zur Abzweigung Holzhausen
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BGL 12 aus Richtung Teisendorf zur Abzweigung Holzhausen

Die BGL12 in Teisendorf ist zunehmend ein Unfallschwerpunkt. Der Gemeinderat verlangt dringende Maßnahmen zur Erhöhung der Verkehrssicherheit. Eine Geschwindigkeitsbeschränkung und die Überprüfung der Sichtdreiecke sind gefordert.

Teisendorf – Auf der Kreisstraße BGL12 von Teisendorf nach Waging zweigt die Straßen gleich nach der neu gebauten Brücke über die Bahn nach Holzhausen ab.  Im Bereich dieser Abzweigung kam es in den letzten Monaten vermehrt zu teils auch sehr schweren Verkehrsunfällen, der letzte Crash passierte am Freitag, dem 13. Dezember. Inzwischen wird von einer „Unfallkreuzung Holzhausen“ gesprochen.

Gemeinderat Thomas Egger hat unmittelbar nach dem Unfall am letzten Freitag per Mail einen Antrag an die Gemeinde und das Landratsamt gestellt, wo er schnelle Maßnahmen zur Erhöhung der Verkehrssicherheit auf der BGL 12 Abzweigung Holzhausen fordert.  Den Antrag hat er in der letzten Gemeinderatssitzung vorgelesen. Darin bittet er eine zeitnahe Verkehrsschau durchzuführen, bei der festgelegt wird, was kurzfristig und was langfristig veranlasst werden muss, um den Unfallschwerpunkt zu entschärfen.

Maßnahmen zur Erhöhung der Verkehrssicherheit bei Abzweigung Holzhausen gefordert

Gefordert wird auch unverzüglich eine Geschwindigkeitsbeschränkung zu veranlassen und die Sichtdreiecke zu überprüfen. Es besteht nämlich der Verdacht, dass die bei der Brückenerneuerung angebrachte Leitplanke zu hoch oder zu nahe am Straßenrand angebracht ist und die Sicht beeinträchtigt. Auch Gemeinderat Markus Putzhammer bestätigte diese Vermutung und forderte schnelle Abhilfe, um weitere Unfälle zu vermeiden und Menschenleben nicht zu gefährden.

Bürgermeister Thomas Gasser unterstützt den Antrag und versprach auch seitens der Gemeinde beim Landkreis in diesem Sinne hinzuwirken. Da es sich um eine Kreisstraße handelt, liegt die Zuständigkeit beim Landkreis. Die Maßnahmen müssen durch diesen veranlasst werden. (kon)   

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