Geänderte Gebühren für Einsätze
Mehr Geld für die Wehren im Gemeindegebiet Teisendorf? Neue Fahrzeuge und Kosten im Fokus
Die Gemeinde Teisendorf hat ihre Feuerwehrgebührensatzung aktualisiert. Neue Fahrzeuge und steigende Kosten haben die Anpassung notwendig gemacht. Die neuen Gebühren betreffen vor allem technische Hilfeleistungen. Was gleich bleibt; was sich ändert.
Teisendorf – Für Einsätze und andere Leistungen gemeindlicher Feuerwehren, wie Sicherheitswachen oder vorsätzlich und grob fahrlässige Falschalarmierung oder Fehlalarmen durch private Brandmeldeanlagen, können die Gemeinden Gebühren erheben. Diese sind in Teisendorf in einer Feuerwehrgebührensatzung festgelegt. Nachdem in letzter Zeit für die Feuerwehren der Marktgemeinde mehrere neue Feuerwehrfahrzeuge angeschafft wurden, war eine Anpassung der Feuerwehrgebührensatzung notwendig geworden. Auch die Streckenkosten, Ausrückestundenkosten und Arbeitsstundenkosten in der bisher geltenden Satzung waren als Pauschalkosten festgelegt. Der Bayerische Kommunale Prüfungsverband hatte gleichermaßen eine Gebührenanpassung angemahnt.
Bürgermeister Gasser wies darauf hin, dass Gebühren nur bei technischen Hilfeleistungen erhoben werden. Für Einsätze und Tätigkeiten, die unmittelbar der Rettung oder Bergung von Menschen und Tieren dienen, wird kein Kostenersatz erhoben. Bei der Festlegung der neuen Gebührensätze wurde eine gemeindliche Eigenbeteiligung an den Vorhaltekosten in Höhe von zehn Prozent berücksichtigt. Die aktuellen örtlichen Verhältnisse wurden entsprechend in die Kalkulation miteinbezogen. Für das vom Bund finanzierte Löschgruppenfahrzeug Katastrophenschutz (LF-KatS), das bei der FFW Freidling untergestellt ist, wurden keine Gebührensätze festgelegt, weil hier auf die Gemeinde nur minimale Kosten für Kraftstoffe und Kfz-Versicherung entfallen.
Die in der Gebührensatzung festgelegten Pauschalsätze gliedern sich in Streckenkosten nach den zurückgelegten Kilometern und in Ausrückestundenkosten, mit denen der Einsatz von Geräten und Ausrüstung abgegolten wird. Die derzeitigen Streckenkosten je angefangenen Kilometer liegen je nach Fahrzeug zwischen 2,12 Euro für das Mehrzweckfahrzeug (MZF) der FFW Teisendof und 22,20 Euro für das Hilfeleistungslöschfahrzeug HLF 20 der FFW Neukirchen. Die Ausrückestundenkosten, berechnet vom Zeitpunkt des Ausrückens aus dem Feuerwehrgerätehaus oder der Feuerwache bis zum Zeitpunkt des Wiedereinrückens, variieren pro Stunde zwischen 54,92 Euro beim Gerätewagen-Logistik (GW-L) der FFW Teisendorf und 238,40 Euro für das Hilfeleistungslöschfahrzeug HLF 20 der FFW Neukirchen. Für die Mehrzweckanhänger sind die Kostensätze gering und liegen derzeit zwischen 50 Cent und einem Euro.
Personalkosten werden nach Ausrückestunden berechnet. Dabei wird der Zeitraum vom Ausrücken aus dem Feuerwehrgerätehaus beziehungsweise der Feuerwache bis zum Wiedereinrücken angesetzt. Für angefangene Stunden werden bis zu 30 Minuten die halben, im Übrigen die ganzen Stundenkosten erhoben. Die Personalkostenpauschale für ehrenamtliche Feuerwehrdienstleistende beträgt jetzt 28 Euro (vormals 20 Euro). Bei Sicherheitswachen ist für ehrenamtliche Feuerwehrdienstleistende 16,40 Euro pro Stunde fällig. Die Einnahmen kommen dem Feuerwehrhaushalt der Gemeinde zugute, nicht den Einsatzkräften. Diese arbeiten ausschließlich ehrenamtlich.
Der Marktgemeinderat hat die neue Feuerwehrgebührensatzung samt Pauschalverzeichnis der Kostensätze nach kurzer Diskussion einstimmig beschlossen. Die Satzung soll zum nächstmöglichen Zeitpunkt in Kraft treten. Sie wird bei Ersatzbeschaffungen laufend aktualisiert. In der Sitzung bedankte sich Bürgermeister Thomas Gasser im Namen aller Gemeinderäte bei der FFW Neukirchen für die Ausrichtung des 150-jährigen Gründungsjubiläums und gratulierte zu dem hervorragend organisierten Festwochenende mit vielen Besuchern und sehr gut gelungenen Veranstaltungen. (kon)