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ABS38: Wer bezahlt dafür?

Kein geänderter Bahnübergang bei Straß? Stadtrat Laufen lehnt Änderungsvariante ab

Überführung nach Straß in Laufen
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Diese Brücke nach Straß überquert die Bahnlinie nördlich von Laufen. Mit dem zweigleisigen Ausbau der ABS38 braucht es einen Neubau. Doch wer bezahlt dafür?

Der Bahnausbau steht in Laufen noch immer auf wackligen Füßen. Die zentrale Frage: Wie sollen Bahnübergänge künftig gestaltet werden und wer übernimmt die Kosten? Zwar bat die Stadt um eine Alternative zur bisherigen Planung bei der Straßenüberführung in Straß, doch die lehnte der Stadtrat nun ab.

Laufen - Der geplante Bahnausbau beschäftigt Laufens Stadtrat seit etlichen Jahren. Nicht zuletzt geht es um Kreuzungspunkte von Bahn und Straße und der Frage, wer will was und wer bezahlt dafür?

Das Gremium hatte sich letztlich dafür entschieden, kein „Verlangen“ zu formulieren, um der Kommune hohe Kosten zu ersparen. Einzig bei der Straßenüberführung nahe Straß erbat die Stadt von der Bahn eine Alternativplanung mit begradigtem Straßenverlauf. In der Sitzung am Dienstag lehnte der Stadtrat eine solche Variante jedoch ab.

Keine Fördergelder für Brückenabbruch

Anlass dafür war die Aussage der Regierung von Oberbayern, dass weder für den Abbruch und die Auflassung der Brücke noch für die Wiedererrichtung gemäß dem Bestand Fördergelder zu erhalten seien, gleichzeitig nach derzeitigem Stand ein Ablösebetrag in Höhe von etwa ein Viertel der Gesamtkosten zu leisten wäre. Genauer: Circa 1,04 Millionen von 3,88 Millionen Euro.

Für eine Verbesserung der Verkehrssituation im Zuge des Neubaus der Bahnstrecke ABS38 könnten grundsätzlich Fördermittel in Aussicht gestellt werden, hieß es. Zuletzt sollen die bei etwa 40 bis 50 Prozent der förderfähigen Kosten gelegen haben, worüber allerdings stets erst im Jahr unmittelbar vor der Baumaßnahme entschieden und ein Fördersatz festgelegt wird.

Stadtrat hält an Beschluss von 2022 fest

Die von der Bahn vorgelegte Variante 1 sah vor, die Bahnbrücke mit verbreiteter Fahrbahn nach Süden zu verlegen. Dieser kurz vor der Sommerpause vorgelegte Entwurf veranlasste die Verwaltung zu Gesprächen mit den betroffenen Grundeigentümern. „Der eine könnte damit gut leben“, sagte Bauamtsleiter Werner Mitteregger, „der zweite weniger, weil er die Flächen verpachtet hat.“

Man habe „keine belastbaren Kosten“, bekräftigte Mitteregger, weshalb man am alten bestehenden Beschluss des Stadtrats festhalten wolle. Lob für den Bauamtsleiter kam vom Bürgermeister: „Alles hervorragend vorbereitet und erklärt“, dankte Hans Feil Mitteregger und Kollegen. Der Stadtrat folgte einstimmig dem Beschlussvorschlag, der vorsah, aufgrund der „vorliegenden Unwägbarkeiten“ diese Variante nicht weiterzuverfolgen und am Beschluss vom 17. Mai 2022 festzuhalten.

Eine endgültige Entscheidung ist damit noch nicht gefallen, denn es steht für alle Bahn-Anrainer-Kommunen immer noch ein „verlangen müssen“ im Raum. Also die Frage: Welche Kreuzungen werden wie neu gestaltet und wer bezahlt dafür? Und wenn ja, wieviel? (hhö)

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