Ohne Führerschein am Walserberg
„Unbelehrbar“ - Amtsgericht Laufen schickt Schwaben hinter Gitter
Die Geschichten ähneln sich. Häufig ist es ein „medizinischer Notfall“, der einen ans Steuer zwingt, obwohl man keinen Führerschein mehr besitzt. Doch dem 45-jährigen Schwaben glaubte im Laufener Amtsgericht keiner, zu viel war zuvor und hinterher vorgefallen.
Walserberg/Laufen - Am Walserberg war der Mann im Citroen raus gewunken worden. Mit dem Rückwärtsgang wollte er sich der Kontrolle entziehen. Vergeblich. „Er sagte, er hat den Führerschein vergessen“, berichtete ein junger Beamter der Bundespolizei, doch die Datenbank zeigte etwas anderes: Der Schwabe hat keinen Führerschein mehr.
Im Gerichtssaal behauptete der 45-Jährige, dass eigentlich seine Mutter aus dem Urlaub hätte zurückfahren sollen, doch die hatte sich aufgrund fehlender Medikamente unwohl gefühlt. Das Problem: Der Angeklagte war nach diesem Vorfall noch zweimal am Steuer erwischt worden.
Bereits sieben Einträge
Sieben Einträge finden sich im Bundeszentralregister, darunter zweimal fahrlässige Gefährdung des Straßenverkehrs mit fahrlässiger Körperverletzung, dreimal Fahren ohne Fahrerlaubnis. Zuletzt war eine zweimonatige Freiheitsstrafe zur Bewährung ausgesetzt worden.
Die letzte Führerscheinsperre endete am 3. Januar 2020, doch eine neue Fahrerlaubnis hatte der Schwabe nicht beantragt. Zu einem ersten Termin am Laufener Amtsgericht war der Mann nicht erschienen, weshalb der Vorsitzende Haftbefehl erlassen hatte. Nach wenigen Stunden in Haft, war der Schwabe wieder auf freien Fuß gelangt.
„Besonders unbelehrbar“
Nachdem Mutter und Vater vorzeitig aus dem Kroatienurlaub zurückgekehrt waren und der Vater keinen Führerschein besitzt, ging Staatsanwalt Nils Wewer davon aus, dass der Angeklagte bereits bei der Hinfahrt hinterm Steuer des Citroens gesessen war. Wewer forderte den Schwaben auf, „uns hier mit der Wahrheit zu bedienen.“ Der 45-Jährige sprach von einer schweren Zeit, habe ihn seine Partnerin doch „einen Arschtritt“ verpasst.
Das überzeugte Wewer nicht. Den Schwaben beschrieb er als „besonders unbelehrbar“, Strafen hätten ihn nicht vor weiteren Taten abgehalten. Der Staatsanwalt beantragte vier Monate unbedingt. „Es tut mir leid“, sagte der Schwabe und versprach, dergleichen würde nicht mehr vorkommen. Er kündigte an, sich psychologische Hilfe zu holen.
Das Urteil: Vier Monate hinter Gitter
Richter Martin Forster folgte dem Antrag der Staatsanwaltschaft und urteilte auf vier Monate ohne Bewährung. „Wahrscheinlich war die Fahrt genauso geplant“, vermutete der Vorsitzende und betonte die „lange Strecke“. Der Angeklagte habe versucht, sich rückwärts einer Kontrolle zu entziehen und den Beamten belogen.
„Der Vorfall ist über ein Jahr her, er weiß von dem laufenden Verfahren und fährt trotzdem mindestens zweimal wieder“, fasste es Forster zusammen. Für den „Unbelehrbaren“ lasse sich eine Bewährung nicht mehr begründen. Auf eine weitere Führerscheinsperre verzichtete der Strafrichter, denn die stünde ohnedies „nur auf dem Papier.“ Forster rechnet nicht damit, dass der Schwabe jemals wieder einen Führerschein erlangen wird. (hhö)