Pidinger Grundschule löst Debatte aus
Bier als Geschenk für den Lehrer? Schulamt mit knallharter Ansage im gesamten BGL
Es klingt unglaublich, ist aber an der Grundschule Piding passiert: Kinder brachten auf Anregung einer Lehrkraft Bier als Geschenk mit in die Schule. Was hinter der Aktion steckt, warum Eltern Sturm laufen und wie die Behörden nun reagieren.
Berchtesgadener Land/Piding – Ein harmlos gemeinter Geburtstagsgruß hat an der Grundschule Piding eine Grundsatzdebatte ausgelöst. In einer vierten Klasse wurden Kinder offenbar dazu angeregt, zum Geburtstag eines Sozialpädagogen Bierflaschen mit in den Unterricht zu bringen – als gemeinschaftliches Geschenk. Einige taten das, andere hingegen nicht. Das Schulamt Berchtesgadener Land nimmt den Vorfall ernst. Schulamtsdirektor Helmut Mayer sagt dem Lehrpersonal gegenüber: „Unsere Ansage war eindeutig.“ Nun soll es eine landkreisweite Dienstbesprechung geben.
Was als nette Geste von Schülern einer vierten Klasse gedacht war, wirft heikle Fragen auf. Denn das Mitbringen alkoholischer Getränke, auch wenn sie nur überreicht und nicht konsumiert werden, ist im schulischen Kontext rechtlich klar untersagt. Schulamtsdirektor Helmut Mayer ist sich sicher: „Die Lehrkraft war sich offensichtlich nicht über die Tragweite ihres Handelns im Klaren.“ Die Schulleitung sei nicht informiert gewesen, eine Genehmigung habe es nicht gegeben. Der Geburtstag des Sozialpädagogen sei auch nicht offiziell im Rahmen des Schulbetriebs gefeiert worden. „Vorrangig ist das Geschenk als Abschiedsgeschenk der Klasse gedacht gewesen“, so Mayer.
Doch damit ist die Sache nicht erledigt. Aus Sicht von Eltern öffnet der Vorfall eine problematische Tür: Wird alkoholisches Verhalten bereits im Kindesalter im Klassenzimmer als sozial akzeptierte Praxis vermittelt, schwinden die Schutzräume, die Schule eigentlich bieten soll. Gerade im Grundschulbereich sei die Grenze zwischen pädagogischer Freiheit und Verantwortung besonders sensibel, sagt ein Vater. „Wenn Zehnjährige lernen, dass Bier ein angemessenes Geschenk ist, und das auf Anregung einer Lehrkraft, dann verschieben sich Wertmaßstäbe“, sagt er und fragt im selben Atemzug: „Was ist, wenn die Kinder die Bierflasche einfach selbst trinken?“ Die symbolische Geste sei keineswegs harmlos, sondern fördere eine Normalisierung von Alkohol, noch bevor viele Kinder dessen Bedeutung überhaupt vollständig erfassen könnten. Ähnliche Reaktionen aus der Elternschaft bestätigen die Sorge. „Lehrkräfte haben eine besondere Vorbildfunktion.“
Auch juristisch ist der Fall eindeutig: Das bayerische Schulrecht, insbesondere Paragraf 23 der Bayerischen Schulordnung, untersagt den Konsum und das Mitbringen alkoholischer Getränke auf dem Schulgelände. Selbst das Überreichen einer Flasche Bier durch ein Kind als Geschenk fällt unter diese Regelung, zumal Zehnjährige noch nicht im Besitz alkoholischer Getränke sein dürfen. Das Schulamt spricht daher von einem klaren Verstoß. Die betroffene Lehrkraft wurde nach einer schriftlichen und mündlichen Stellungnahme formal zurechtgewiesen, sagt Schulamtsdirektor Mayer.
Als direkte Folge kündigte das Schulamt an, alle Schulleitungen im Landkreis im Rahmen einer Dienstbesprechung nochmals für das Thema zu sensibilisieren. Zwar gebe es bereits zu Beginn eines jeden Schuljahres verbindliche Hinweise zu gesetzlichen Vorgaben. Der aktuelle Fall zeigt jedoch, dass eine Wiederholung zumindest nicht schadet. „Die Lehrkraft einer bayerischen Schule hat als Vorbild zu dienen“, sagt Mayer und betont: „Unsere Ansage war eindeutig.“ Ziel ist es nun, das Bewusstsein für pädagogische Verantwortung im Kollegium zu stärken.
Ob es sich um einen Einzelfall handelt, bleibt offen. Sicher ist jedoch: Der Vorfall hat eine schulische Debatte im Landkreis angestoßen. „Gerade in der Grundschule, wo das moralische Fundament gelegt wird, braucht es klare Haltungen“, sagt ein Elternteil. Gut gemeinte Gesten dürften nie über die Verantwortung gestellt werden, die Erwachsene für Kinder tragen. „Denn wer Kinder bilden will, muss Haltung zeigen.“