Landesamt erklärte Grüde
Kein Denkmalschutz für NS-Relikt zwischen Königssee und Obersee? Seilbahn dem Verfall ausgesetzt
Ein Vortrag beim Nationalpark Berchtesgaden bringt ein altes NS-Relikt wieder ins Bewusstsein der Öffentlichkeit: 1936 gab Hermann Göring eine Materialseilbahn zwischen Fischunkelalm und Röth, dem Hotel südöstlich des Obersees, in Auftrag. Jetzt schildert das Landesamt für Denkmalpflege, warum die Überreste überraschenderweise nicht geschützt werden und welche Option es dafür noch gibt.
Schönau am Königssee - Betonfundamente, verrostete Umlenkräder und verwitterte Pfähle zwischen Fischunkelalm und Röth zeugen heute noch von einer 1936 im Auftrag Hermann Görings errichteten NS-Materialseilbahn im heutigen Gebiet des Nationalparks Berchtesgaden. Doch eine denkmalrechtliche Bewertung hat „zu keinem Zeitpunkt“ stattgefunden, heißt es nun auf Nachfrage beim Bayerischen Landesamt für Denkmalpflege. Die Reste gelten als zu „reduziert und fragmentiert”. Infotafeln zur Geschichte gibt es bislang keine.
Die Röth ist ein entlegenes Hochtal südöstlich des Obersees. Wer heute dort wandert, begegnet wilder Landschaft - und bisweilen alten Pfählen sowie einem massiven Betonklotz in der Nähe der Fischunkelalm. Was auf den ersten Blick wie zufällige Überbleibsel wirkt, ist ein technisches Relikt aus dem Dritten Reich: eine Einseil-Materialbahn.
Prestigeobjekt von Göring
Sie wurde errichtet, um Steinböcke in ein umzäuntes Gatter in der Röth zu bringen - ein Prestigeprojekt des Reichsjägermeisters Hermann Göring. Nach Kriegsende verfiel die Anlage. Jahrzehntelang geriet die Seilbahn in Vergessenheit. Erst ein Vortrag von Florian Beierl für den Nationalpark Berchtesgaden über die Wiederansiedlung des Alpensteinbocks brachte die Seilbahn jüngst wieder ins öffentliche Bewusstsein. Und die Frage danach, ob die Denkmalpflege sich mit der Causa wohl schon beschäftigt hat.
Denn die Überreste legen zumindest nahe, über einen möglichen Denkmalwert nachzudenken. Ob sie als technisches Zeugnis von historischer Bedeutung einzustufen sind, liegt in der Beurteilung des Bayerischen Landesamtes für Denkmalpflege (BLfD).
Entspricht nicht den Kriterien
Die Antwort ist eindeutig. „Eine Prüfung der Denkmaleigenschaft ist durch das BLfD zu keinem Zeitpunkt erfolgt“, heißt es. Begründung: „Bis auf letzte Reste, wie etwa der Betonblock oberhalb der Fischunkelalm, hat sich die Material-Seilbahn nicht erhalten“, so eine Sprecherin. Die historische Bausubstanz sei derart reduziert und fragmentiert überliefert, „dass Denkmaleigenschaft im Sinne der Kriterien (...) nicht mehr erkannt werden kann”.
Eine Prüfung sei deshalb auch gar nicht nötig - geschweige denn eine Unterschutzstellung. Auch der historische Kontext ändere daran nichts: Die denkmalrechtlichen Kriterien seien mit der „geschichtlichen, künstlerischen, städtebaulichen, wissenschaftlichen oder volkskundlichen Bedeutung“ klar geregelt. In diesem Fall: nicht erfüllt.
Gibt es noch eine Chance?
Die Röth liegt heute im Kerngebiet des Nationalparks Berchtesgaden, ein Schutzgebiet mit strengen Regeln. Doch auch innerhalb eines Nationalparks könnten Denkmäler ausgewiesen werden, betont das Landesamt: „Objekte, welche die Kriterien erfüllen […], können, auch wenn sie innerhalb eines Nationalparks liegen, in die Denkmalliste eingetragen werden.“ Spezielle Richtlinien für den Umgang mit baulichen NS-Relikten in Schutzgebieten gebe es jedoch keine. Auch seien dem BLfD „keine Initiativen, Anfragen oder Vorschläge aus Forschung, Zivilgesellschaft oder Denkmalschutzkreisen“ bekannt, die sich mit der Seilbahn befasst hätten.
Die NS-Seilbahn bleibt damit ein technisches Fragment ohne Denkmalstatus oder öffentliche Einordnung. „Die Aufstellung von Infotafeln liegt in der Hand der Nationalparkverwaltung oder kann auf Initiative Dritter erfolgen“, lässt das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege wissen - ein Hinweis, dass ihre Einbettung in eine mögliche Erinnerungskultur in Händen anderer liegen. (kp)
