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Bei Saaldorf-Surheim

Nach wenigen Wochen schon zwei Unfälle: Wie sicher ist die neue Ortsumfahrung Neusillersdorf?

Eine Aufnahme aus der Luft zeigt eine Landstraße, die an einem Weiler vorbeiführt. Auf einer Straße stehen zwei Autos, die frontal miteinander kollidiert sind. Ein Rettungshubschrauber steht auf der Straße, etwa hundert Meter weiter sind mehrere Feuerwehren, Polizeiautos und Rettungsdienste zu sehen.
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Auf der neuen Ortsumfahrung Neusillersdorf ereignete sich der tödliche Verkehrsunfall.

Die neue Ortsumfahrung Neusillersdorf in Saaldorf-Surheim sollte eigentlich die Verkehrssicherheit verbessern. Doch seit der Freigabe Mitte Dezember gab es bereits zwei Unfälle. Am Dienstag (21. Januar) forderte ein Zusammenstoß sogar einen Toten und eine Schwerverletzte. Stellt die Ortsumfahrung ein Sicherheitsrisiko dar? Und welche neuen Details gibt es zum schlimmen Zusammenstoß bei Neukling? Das Staatliche Bauamt und die Polizei geben Auskunft.

Saaldorf-Surheim - Schon jetzt zeigt sich, dass der tödliche Unfall auf der St 2104 bei Neukling die Behörden noch länger beschäftigen wird. Denn auch am Tag nach der Tragödie ist noch völlig unklar, wie es dazu kommen konnte. Das bestätigt auch Markus Huber von der Freilassinger Polizei. „Die Ermittlungen sind sehr umfangreich und werden wohl mehrere Wochen andauern“, erklärt der stellvertretende Dienstgruppenleiter. „Ob es medizinische, technische oder fahrerische Probleme gab, darüber lässt sich nur spekulieren“, so Huber.

Seiner Meinung nach sei der Unfall aber nicht auf die neue Ortsumfahrung und die örtlichen Gegebenheiten zurückzuführen. „Der Zusammenstoß ereignete sich auf einer Geraden ohne Steigung und nicht in einem kurvigen Bereich. Auch das Wetter dürfte keine Rolle gespielt haben: Da gab es keine schattigen Stellen mit Eis oder ähnlichem auf der Fahrbahn“, schildert der Polizist. An der Unfallstelle sei regulär Tempo 100 erlaubt. Zum Zustand der zweiten Unfallbeteiligten, die aus dem Berchtesgadener Land stammt, teilt der Beamte mit, dass sich die 51-Jährige schwer, aber nicht lebensbedrohlich verletzt habe.

„Kein Sicherheitsrisiko“

Die Ortsumfahrung wurde erst Mitte Dezember vom Staatlichen Bauamt Traunstein nach eineinhalb Jahren Bauzeit für den Verkehr freigegeben. Eines der Ziele der zehn Millionen Euro teuren Maßnahme: die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs auf der St 2104 zu verbessern. Das bestätigt auch Christian Rehm, Leiter der Behörde: „Die Umfahrung Neusillersdorf wurde in einem mehrjährigen Planungs- und Genehmigungsprozess richtlinienkonform geplant und in den vergangenen zwei Jahren baulich umgesetzt.“

Laut Rehm wurde darüber hinaus die Planung durch ein sogenanntes Sicherheitsaudit überprüft. Mit diesem Verfahren, das seit 2010 für alle Länder der EU Pflicht ist, sollen bei bestehenden oder geplanten Straßen Defizite aufgezeigt werden. Damit soll die Verkehrssicherheit einen höheren Stellenwert erhalten. Für Rehm ist klar: Auf der neuen Ortsumfahrung besteht „bei vorschriftsmäßiger Fahrweise kein Sicherheitsrisiko“.

Bauliche Nachbesserungen erforderlich?

Er macht klar: „Der genaue Unfallhergang und die Ursachen hierfür sind uns leider noch nicht bekannt. Insofern können wir hierzu keine Aussagen machen. Die laufenden Untersuchungen sind daher abzuwarten. Erst dann kann beurteilt werden, ob gegebenenfalls bauliche Maßnahmen getroffen werden müssen.

Dass die neue Straße sowie deren Verlauf nach eineinhalb Jahren Bauzeit und Sperrung für viele Autofahrer noch unbekannt sein könnte, lässt der Leiter des Bauamts nur bedingt gelten. „Natürlich muss man sich an eine neue Straßenführung erst gewöhnen und es ist erhöhte Aufmerksamkeit erforderlich. Das gilt allerdings auch für bestehende Straßen, die zum ersten Mal befahren werden. Die Sperrung der St 2104 in Bereich Neusillersdorf war für die Dauer zwingend erforderlich, um die Bauarbeiten durchzuführen. Sie stellt nach unserer Beurteilung keine Ursache für die Unfälle dar.“

Erster Unfall ereignete sich am Kreisverkehr

Generell kann Rehm nicht bestätigen, dass nach Eröffnung einer neuen Straße gehäuft Unfälle auftreten würden. Das sei nicht die Regel und dazu lägen dem Bauamt auch keine Erfahrungswerte vor.

Auf der Neubaustrecke sei von der Verkehrsbehörde keine Geschwindigkeitsbeschränkung angeordnet worden und somit gelte die generell gültigen Geschwindigkeitsbegrenzungen. Rehm: „Was den Kreisverkehr betrifft, so wird dieser durch die neu aufgestellten Vorwegweiser früh angekündigt. Zusätzliche wird die geänderte Verkehrsführung am Kreisverkehr durch Blinklichter während der Nacht verdeutlicht.“ Dort war Ende Dezember ein junger Autofahrer aus Traunreut verunfallt, als dieser vom neuen Kreisverkehr „überrascht“ wurde.

Das Bauamt will nun die Ergebnisse der laufenden Untersuchungen abwarten. „Üblicherweise kommt die Polizei nach der Erstellung des unfallanalytischen Gutachtens durch die Staatsanwaltschaft auf uns zu, sofern sich aus dem Gutachten straßenbauliche Ursachen ableiten lassen“, erklärt Rehm. (ms)

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