Milde Strafe für Motivationstrainer
„Rücksichtsloser“ Fahrer erhebt Einspruch in Laufen – Doch warum?
Es war eine kurze Verhandlung am Laufener Amtsgericht. Ein 59-jähriger Motivationstrainer hatte Einspruch gegen einen Strafbefehl wegen fahrlässiger Gefährdung des Straßenverkehrs eingelegt. Grund und Ziel des Einspruchs erschlossen sich im Gerichtssaal 234 jedoch nicht. Der Angeklagte und sein Verteidiger Hanns Barbarino nahmen den schließlich zurück.
Laufen – November 2023. Kurz vor Mittag auf der B21 zwischen Baumgarten und Unterjettenberg. Vor dem BMW mit Klagenfurter Kennzeichen ein Auto mit Anhänger, der Streckenabschnitt kurvig und nicht weit zu überblicken. Und doch überholte der 59-jährige Motivationstrainer. Laut Anklageschrift soll der deutsche Staatsangehörige „grob verkehrswidrig und rücksichtslos“ den Überholvorgang auch dann nicht abgebrochen haben, als ihm ein Einheimischer im Suzuki entgegenkam. Um einen Frontalzusammenstoß zu verhindern, wich der Suzuki-Lenker abrupt auf den dortigen Parkplatz aus.
„Das Entscheidende“ formulierte Rechtsanwalt Barbarino gleich zu Beginn: „Wenn die Zeugen annähernd bei dem bleiben, was sie bei der Polizei gesagt haben, wird mein Mandant verurteilt.“ Der Strafbefehl hatte auf 60 Tagessätze à 50 Euro gelautet, die Führerscheinsperre betrug neun Monate. „Nix zu reden“, gab es laut Verteidiger zur Tagessatzanzahl, auch deren Höhe sei „wirtschaftlich moderat“. Von der neunmonatigen Sperre waren bereits sieben abgelaufen. Die Krux kennen Anwalt und Richterin. „Ich muss heute mindestens auf drei Monate urteilen“, machte Vorsitzende Ann Kathrin Dolge deutlich, was in Summe dann zehn Monate ergäbe.
Warum dann der Einspruch? Weil sich sein Mandant „eine solche Situation nicht vorstellen kann. Er ist nicht unerfahren und war nicht unter Zeitdruck“, versuchte Barbarino eine Erklärung. Obwohl von den Zeugen nicht erkannt, habe der Angeklagte diese Fahrt sofort eingeräumt. „Es geht ihm um das Warum und Wieso?“
„Da sind sie sehr günstig weggekommen“
„Ein Strafbefehl beinhalte eine Geständnisfiktion“, machte Dolge deutlich, aber auch: „Ich hätte einen solchen Strafbefehl nicht unterschrieben.“ Nicht zuletzt sei dessen Tagessatzhöhe von 50 Euro bei einem Mann, der Urlaub in Dubai verbringe und ein „fantastisches Auto“ fahre, sehr, sehr niedrig. „Das passt nicht“, so die Strafrichterin, „da sind sie sehr günstig weggekommen.“ Dolge wollte nicht ausschließen, dass der angeklagte Fahrer gar nicht alles mitbekommen hatte, „weil sie da schon über alle Berge waren.“
„Es kann nur noch schlimmer werden“, räumte der Verteidiger ein und riet dem 59-Jährigen eine Rücknahme des Einspruchs. Als der etwas irritiert reagierte, bekräftigte Barbarino: „Ich bin seit 35 Jahren Strafverteidiger.“ Bleibt umso mehr die Frage: Warum dann der Einspruch? Was war das Ziel? Die vier Zeugen konnten unverrichteter Dinge wieder abreisen. (hhö)