„Er war schwer drogenabhängig“
Freilassinger (24) „verschläft“ Gerichtstermin – dann wird Haftbefehl erlassen
Ein 24-jähriger Freilassinger stand am Amtsgericht Laufen vor Gericht. Doch zum Termin um 9 Uhr war er nicht da. Es wurde ein Haftbefehl erlassen. Doch am Nachmittag konnte der Gerichtstermin dann stattfinden.
Freilassing/Laufen - 9 Uhr, Sitzungssaal 233 im Laufener Amtsgericht. Es waren alle da: Richter, Staatsanwalt, Verteidigerin, Protokollführerin und Zeuge. Wer nicht da war, war der angeklagte 24-jährige Freilassinger. Weil der am 11. November 2022 spätabends am Skaterplatz in der Ainringer Salzstraße 2,2 Gramm Kokain bei sich hatte, war er wegen unerlaubtem Besitz von Betäubungsmittel angeklagt.
In der Vergangenheit „alles genommen“
Strafrichter Josef Haiker erließ Haftbefehl, doch Rechtsanwältin Maria-Theresa Herzog war es gelungen, ihren Mandanten telefonisch zu erreichen und beim Richter eine Neuterminierung am Nachmittag desselben Tages zu erreichen. Und dann war der Angeklagte wirklich da, pünktlich um 15 Uhr. „Verschlafen“, gab er kleinlaut als Entschuldigung an.
Er räumte ein, in der Vergangenheit „alles genommen“ zu haben. Kokain auch intravenös „wie vor der Haft“. Im Februar 2017 war er als Jugendlicher erstmals vor Gericht gestanden. Und dann bis zum September 2022 sechs weitere Male. Aus einer Entzugsanstalt war der Freilassinger aufgrund eines Rückfalls entlassen worden, mit der Folge, dass er die achtmonatige Haftstrafe hatte absitzen müssen.
„Sie wissen, dass es ein Konsumverbot gab“, sprach Haiker den jungen Mann an. „Ja, ich hatte schwache Tage“, räumte der ein. Inzwischen sei er substituiert, rauche lediglich Cannabis und nehme nur das, was ihm der Arzt verschreibe. „Erheblich und einschlägig vorbestraft“, fasste es Tobias Streifinger als Sitzungsvertreter der Staatsanwaltschaft zusammen. Immerhin erlebe er den Angeklagten heute als einsichtig. Weil eine Geldstrafe von 180 Tagessätzen zuletzt keine Wirkung gezeigt habe, beantragte Streifinger nun eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten, die allerdings zur Bewährung ausgesetzt werden könne.
„Er war schwer drogenabhängig“, versuchte Herzog eine Erklärung für den Rückfall. Die Verteidigerin sah daher eine „Strafrahmenverschiebung“, weshalb hier eine Geld- oder eine Freiheitsstrafe nicht über drei Monate auszusprechen sei. Auch der Strafrichter attestierte eine „erhebliche Drogenabhängigkeit“, aber auch eine „erhebliche Rückfallgeschwindigkeit“. Der lange Zeitraum zwischen Tat und Verhandlung sei allein von der Justiz verschuldet worden. Haiker urteilte auf fünf Monate, die er auf vier Jahre zur Bewährung aussetzte. Der Freilassinger wird einem Bewährungshelfer unterstellt, hat sich illegaler Drogen zu enthalten und muss dies bis zu dreimal im Quartal nachweisen. Neben der Weiterführung einer Gesprächstherapie hat er sich um einen festen Arbeitsplatz zu bemühen. Nur „engmaschige Auflagen“ nährten die Erwartung auf künftige Straffreiheit, so Haiker abschließend. (hhö)