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Bauarbeiter bis über den Hals begraben

„Ich war praktisch tot“ – Unternehmer am Amtsgericht Laufen verurteilt

Amtsgericht Laufen (Symbolbild)
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Amtsgericht Laufen (Symbolbild)

Es war kurz vor Feierabend, als der junge syrische Bauarbeiter noch einmal in den Baggergraben stieg, um dessen Tiefe zu prüfen. Und dann passierte es: Eine senkrechte Seitenwand des Rohrgrabens stürzte ein und verschüttete den 23-jährigen Syrer „bis über den Hals hinaus“, wie es in der Anklageschrift hieß.

Laufen/ Berchtesgaden – Der Mann wurde dabei schwer verletzt. Wegen fahrlässiger Körperverletzung stand der Firmeninhaber und Baggerführer aus dem Landkreis Traunstein in Laufen vor Gericht, denn er hätte bei dieser Grabentiefe die Seitenwände schräg anböschen müssen.

Auf der Baustelle in Berchtesgaden war es fast 17 Uhr. „Warum er dann nochmal in den Graben gestiegen ist, weiß ich nicht“, sagte der 58-jährige Angeklagte, räumte aber ein, dass es schon zuvor Aufgabe seines syrischen Mitarbeiters gewesen sei, die Tiefe zu prüfen. Die DIN 4124 schreibt ab einer Grubentiefe von 1,25 Meter einen Neigungswinkel vor, doch selbst bei diesen 1,70 Meter hatte der Firmenchef darauf verzichtet. „Vergessen oder übersehen?“, fragte Richter Christian Daubner den Angeklagten, der gegen einen Strafbefehl über 90 Tagessätze à 60 Euro Einspruch eingelegt hatte. „Ich hatte es nicht mehr im Kopf“, gestand der 58-Jährige, versuchte aber, das Abrutschen mit großen Steinen im Untergrund zu erklären, die beim Ausbaggern Hohlräume in den Seiten hinterlassen hätten. „Wir waren praktisch im Berg drin.“

Der 23-Jährige leidet noch immer unter Panikattacken

Der in Damaskus geborene 23-Jährige zog sich dabei einen Rippen- und einen Schlüsselbeinbruch zu. Sein Ohr wurde teilweise abgerissen, musste teilamputiert und wieder angenäht werden. Der Syrer hat nach wie vor Probleme beim Atmen, hat eine Stahlplatte in der Schulter und kann damit auch seine neue Tätigkeit als Verkäufer nicht mehr ausüben, weil es ihm nicht möglich ist, seinen rechten Arm über die Waagrechte hinaus anzuheben. „Ich war praktisch tot“, sagte der junge Mann und klagte, dass er nach wie vor unter Angst und Panikattacken leide.

Weil der Bauunternehmer die Tat und seine Schuld schließlich einräumte, durfte ein Bausachverständiger unvernommen wieder abreisen. Der Gutachter war trotz Blitzeises und schwieriger Straßenverhältnisse eigens aus dem Schwäbischen angereist. Der Angeklagte hatte seinen Mitarbeiter unmittelbar nach dem Vorfall im Krankenhaus aufgesucht und ihm Geld für nötige Ausgaben gegeben, was der Richter positiv bewertete. Der Baggerführer übergab eine Krankmeldung, wonach er zur Zeit des Vorfalls gar nicht hätte arbeiten sollen. „Ich war gesundheitlich angeschlagen“, klagte der 58-Jährige und bat um eine Gefängnisstrafe anstatt einer Geldstrafe, habe er doch „schon genug Schulden“. 

„Die Folgen waren erheblich“, blickte Tobias Streifinger auf das Geschehen. Der Sitzungsvertreter der Staatsanwaltschaft hatte keinen Zweifel: „Der Angeklagte trug die Verantwortung.“ Deshalb wollte es Streifinger bei den 90 Tagessätzen belassen, lediglich die Tagessatzhöhe reduzierte er auf 40 Euro. Richter Daubner bestätigte dem Bauunternehmer einen „reuigen Eindruck“, doch gesundheitliche Problem könnte nicht zu seinen Gunsten gewertet werden. Das Urteil: 80 Tagessätze zu je 40 Euro wegen fahrlässiger Körperverletzung. Die Behandlungskosten des Syrers trägt die Berufsgenossenschaft. 

hhö

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