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Richter erinnert an Polizistenmorde in Kusel

Hilferuf im Polizeiauto: „Er hat meine Waffe“ – Familienvater am Amtsgericht Laufen verurteilt

Amtsgericht Laufen (Symbolbild)
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Amtsgericht Laufen (Symbolbild)

Es spielten sich dramatische Szenen ab auf der A8 zwischen Traunstein und Piding. Im Polizeiauto sitzend hatte sich ein 54-jähriger Ukrainer auf eine junge Polizistin gestürzt und versucht, ihr die Pistole zu entreißen. Sein anschließender Fluchtversuch scheiterte. Jetzt wurde der Fall am Amtsgericht Laufen verhandelt.

Teisendorf/Laufen – Der fünffache Vater wird in Russland wegen Totschlags gesucht, nachdem er einen Mann mit einer Kalaschnikow erschossen haben soll. Das Laufener Schöffengericht verurteilte den gebürtigen Russen wegen schweren Raubs, Widerstands, tätlichem Angriff sowie Körperverletzung zu der hier höchstmöglichen Strafe von vier Jahren.

Der Angeklagte war im Zug von Österreich kommend kontrolliert und wegen dieser Interpol-Fahndung festgenommen worden. Nach einer Untersuchung am Klinikum Traunstein wegen vermeintlicher Herzprobleme sollten die 23-jährige Polizeimeisterin und der 29-jährige Polizeihauptmeister den Ukrainer nach Freilassing bringen. Doch dann geschah es.

Polizistin schildert dramatische Szenen vor Gericht

„Er ist laut geworden, sprach russisch, hat gestikuliert“, schilderte die junge Beamtin die Fahrt, bei der sie dem Mann gegenübersaß. Schließlich habe sich der Angeklagte auf ihre Waffe gestürzt und versucht, sie ihr zu entreißen. Die HK P 30 war geladen und hatte eine von 15 Patronen im Lauf. Während des Gerangels löste sich die Pistole samt Holster vom Gürtel der Polizistin. Daraufhin schrie sie: „Er hat meine Waffe!“

Ihr Kollege am Steuer stoppte auf dem Pannenstreifen, öffnete die Seitentüre und richtete seine Waffe auf den Ukrainer. Nach einer Dosis Pfefferspray stürzte der 54-Jährige einen Abhang hinunter, wo beide Polizisten versuchten, den Mann zu fixieren. Schließlich unterstützte sie eine zufällig vorbeikommende Streife der Bundespolizei.

„Missverständnis“ und Widersprüche

Der Ukrainer sprach von einem Missverständnis. Er werde „beim Grab meiner Mutter“ die Wahrheit sagen. So habe er den Sicherheitsgurt nur gelöst, weil er sich schlecht fühlte. Als der Fahrer des Wagens dann abrupt gebremst habe, sei er nach vorne auf die Beamtin gestürzt und an ihrem Gurt hängengeblieben.

„Ganz Deutschland hilft der Ukraine gegen Terroristen und ich soll die Polizei angreifen“, wollte er die angeklagten Taten schon moralisch ausschließen. Hatte er beim Ermittlungsrichter noch erklärt, er wolle sich in Deutschland medizinisch behandeln lassen, so behauptete er im Gerichtssaal, er habe nach Brüssel zu einer Tante gewollt. Den Mann in Russland soll ein anderer getötet und ihm dann die Kalaschnikow in die Hand gedrückt haben.

Kniefall im Gerichtssaal

Vorsitzender Richter Martin Forster sprach von der „Duplizität der Ereignisse“, denn DNA-Spuren des Angeklagten fanden sich auch auf dem Magazinende der Polizeipistole. Anders als in der Anklage dargestellt, versicherte die Polizeimeisterin, ihre Hand stets auf der Waffe gehabt zu haben.

Nach den Aussagen der beiden Beamten kniete sich der Ukrainer im Gerichtssaal nieder und entschuldigte sich mit gefalteten Händen bei ihnen. Staatsanwältin Barbara Miller hatte keinen Zweifel, dass der Angeklagte gezielt nach der Waffe gegriffen hatte, um wohl damit zu flüchten. Sie beantragte eine Freiheitsstrafe von vier Jahren.

Pflichtverteidiger Hans-Jörg Schwarzer ließ von Anfang an keinen Zweifel, dass er die Version seines Mandanten nicht glaubte. Weil der aber in Deutschland nicht vorbestraft sei und sich entschuldigt habe, könne hier eine Strafe „im unteren“, allerdings nicht mehr im bewährungsfähigen Bereich, verhängt werden.

Vorsitzender Richter erinnert an Polizistenmorde von Kusel

Der Angeklagte seufzte, er sei krank und wünsche sich eine Bewährung. Notfalls könne man ihn in die Ukraine oder nach Moldawien abschieben. Vorsitzender Forster erinnerte an die beiden Beamten, die in Kusel von ertappten Wilderern kaltblütig ermordet worden waren.

„Unserer Ansicht waren wir hier nicht so weit weg davon“, sprach er für das dreiköpfige Richtergremium. Nicht zuletzt die in Russland angeklagte Tötung lasse hier Schlimmstes befürchten. Der Rechtsstaat dulde solche Angriffe nicht und müsse die Rechtsordnung verteidigen.

Das Schöffengericht entschied auf vier Jahre. Konkrete Angaben zum Auslieferungsverfahren an Russland gab es in Laufen nicht. Allerdings hegte die Staatsanwältin Zweifel, dass in der aktuellen Kriegslage ein Ukrainer an Russland ausgeliefert wird.

hhö

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