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Rund 14.000 Fotos und 6000 Videos auf dem Handy

„Massive Kinderpornografie“ und trotzdem Bewährung? Verhandlung am Amtsgericht Laufen

Der Hinweis war wieder einmal aus den USA gekommen. Dort blickt die halbstaatliche Organisation NCMEC auf mögliche Ausbeutung von Kindern. So war auch der 38-jährige, in Reichenhall lebende, Somalier ins Visier der Ermittler und der Generalstaatsanwaltschaft Bamberg geraten.

Bad Reichenhall/Laufen – Vor dem Laufener Schöffengericht war der sechsfache Vater wegen der Drittbesitzverschaffung und des Besitzes kinderpornografischer Inhalte angeklagt. Hier kam er mit einer Bewährungsstrafe davon. Auch deshalb, weil seine Erklärung, er habe seine Ex-Frau und seinen Bruder – beide Eltern kleiner Kinder – vor solch „bösen Menschen“ habe warnen wollen, nicht zu widerlegen war.

Die Tatsache, dass sich auf seinem Mobiltelefon rund 14.000 kinderpornografische Bilder und etwa 6000 Videos befunden hatten, erklärte sein Verteidiger, Rechtsanwalt Markus Fischer, damit, dass sein Mandant das Handy gebraucht zum Preis von 150 Euro gekauft hatte und nicht gewusst habe, „was da vorher drauf war“.

„Massive Kinderpornografie“

„Mehrere Warnungen über Monate“, wunderte sich Staatsanwältin Barbara Miller über die mehrmalige Versendung identischer Videos an den Bruder und an die Ex-Ehefrau. Dieser Umstand sprach für Vorsitzender Richter Martin Forster jedoch eher für das „Warn-Argument“. Miller mochte das dennoch nicht glauben und beantragte wegen dieser „massiven Kinderpornografie“ eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren und drei Monaten, was eine Bewährung nicht mehr zulässt.

„Er hat es eingeräumt und uns eine längere Hauptverhandlung erspart“, warb Rechtsanwalt Markus Fischer um eine bewährungsfähige Strafe von 18 Monaten. „Mein Mandant hat diese Dateien über Telegram erhalten, hat aber selbst keine solche Neigungen“, versicherte der Verteidiger. Zudem lebe der Somalier in geregelten Verhältnissen und zahle regelmäßig Unterhalt für seine Kinder in Kenia und Somalia.

Bewährungsstrafe ohne Geldauflage

Das Schöffengericht urteilte auf 20 Monate und setzte diese Strafe auf drei Jahre zur Bewährung aus, weil sie dem Somalier eine positive Sozial- und Legalprognose ausstellte. Von einer Geldauflage sahen die Richter ab, denn es sei besser, der Verurteilte unterstütze regelmäßig seine Kinder. Der Somalier mit subsidiärem Schutzstatus bis 2024 lebt inzwischen als Taxifahrer in München, wo er sich einen erleichterten Nachzug seiner Familie erhofft.

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Rubriklistenbild: © hhö

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