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35-Jähriger droht: „I lass eam dasticka und abröcheln”

Konflikt eskaliert: Teisendorfer droht neuem Partner der Ex – Richterin mit klarem Urteil

Amtsgericht Laufen (Symbolbild)
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Amtsgericht Laufen (Symbolbild)

Ein 35-jähriger Teisendorfer steht erneut vor Gericht, diesmal wegen Beleidigung und Bedrohung. Der Angeklagte drohte dem neuen Partner seiner Ex-Frau, bereits zuvor war er wegen Körperverletzung an der gleichen Person verurteilt worden. Richterin Dolge am Laufener Amtsgericht findet klare Worte – und fällt ein unerwartetes Urteil.

Teisendorf/Laufen – Der Streit zwischen dem „Neuen“ seiner Noch-Ehefrau und dem heute 35-jährigen Teisendorfer geht mindestens schon drei Jahre. Zuletzt war der 35-Jährige im Februar 2022 verurteilt worden, nachdem er den Neuen mit der Faust niedergestreckt und am Boden liegend getreten hatte (wir berichteten). Die Bewährungszeit von zwei Jahren war noch nicht abgelaufen, als er erneut, diesmal verbal, aktiv wurde. So drohte er dem Neuen, ihm einen Kabelbinder um den Hals zu legen und langsam zuzuziehen. Wegen Beleidigung und Bedrohung stand der Techniker jetzt erneut in Laufen vor Gericht.

Die eigentliche Sprachnachricht ging an seine Ex. Die Drohungen aber betrafen in erster Linie den Neuen. Zum Teil mundartlich, zogen sie sich in der Anklageschrift über viele Zeilen. „Dasticka“ und „abröcheln“ solle „dieser kloane Mistmatz.“ Nachdem „dieser psychisch kranke Typ“ seinen Sohn angeblich mit dem Tod bedroht hatte, machte der Angeklagte deutlich: „Davor bringdn i um.“ Möglicherweise würde er die Ex „mit one henga“, damit sie sehe, „wie er winselt und fleht um sei Leben.“

Drei Monate später nannte er den Neuen am Telefon „Wichser“ und drohte damit ,ihm „in die Fresse“ zu schlagen. Die Anklage bestritt der Teisendorfer nicht, bekräftigte aber seinerseits die Vorwürfe an den anderen Mann. „Er droht meim Buam, hetzt Leut‘ auf und stichelt, ruft nachts an und beleidigt mi. Bloß i kriag immer oane auf’n Deckl, er nie.“ Inzwischen hatte sich der alleinerziehende Vater Hilfe beim Jugendamt geholt, um eine Kommunikation mit seiner Ex und ihrem Neuen, „der sich immer einmischt“, zu vermeiden.

Massive Drohungen rufen die Polizei auf den Plan

Beide Kontrahenten vernommen hatte eine Polizeibeamtin der PI Berchtesgaden .„Der Angeklagte erschien mir eher glaubwürdig“, sagte die Zeugin, „er hat nichts beschönigt.“ Vertraut mit der Problemlage ist eine Freilassinger Polizistin. „Der Angeklagte hat mir schon mehrfach sein Leid geklagt.“ Das „Problem“ benannte Strafrichterin Ann Kathrin Dolge: der Angeklagte hat elf Einträge im Bundeszentralregister, darunter Betäubungsmitteldelikte und zweimaliger verbotener Besitz einer Schusswaffe. Aber auch Bedrohung. Und eben die Körperverletzung gegen den Neuen. Dafür hatte es im Februar 22 eine sechsmonatige Freiheitsstrafe mit zweijähriger Bewährung gegeben.

Ob er denn auch Ärger mit anderen habe, wollte Dolge wissen. „Nein“, versicherte der Angeklagte, „nur mit ihm.“ Ausführlich schilderte der 35-Jährige seine enge Beziehung zu seinem heute achtjährigen Sohn, den die Mutter bereits im Alter von zwei Jahren zurückgelassen haben soll. Sein Pflichtverteidiger Michael Vogel würdigte ein Geständnis „mit selten gesehener Offenheit.“ Die meisten Verurteilungen seines Mandanten „wegen Jugendsünden“ lägen 15 und mehr Jahre zurück. Im Übrigen habe der Neue wohl nicht ernsthaft um sein Leben gefürchtet. Vogel wollte es deshalb bei einer Geldstrafe belassen, während Tobias Streifinger als Vertreter der Staatsanwaltschaft eine viermonatige Freiheitsstrafe zur Bewährung aussetzen mochte.

Hohe Strafe und klare Worte von der Richterbank

Richterin Dolge nahm sich Zeit für eine Urteilsfindung. Sie bilanzierte: „Wurzel ihrer Straftaten ist augenscheinlich dieses Beziehungskonglomerat.“ Die große Frage: eine erneute Bewährung oder nicht? „Überraschend“ habe ihr der Angeklagte in der Verhandlung „Futter“ dafür gegeben, dass er wohl „sein Leben gedreht“ habe und der Sohn im Mittelpunkt stehe. Die Vorsitzende entschied auf acht Monate, die sie auf vier Jahre zur Bewährung aussetzte. „Eine dritte Bewährung wird es nicht geben“, warnte sie den Teisendorfer. Der nahm das Urteil an. (hhö)

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