Pidinger vor Schöffengericht in Laufen
Partnerin in Todesangst: „Habe bei jedem Schlag erwartet, dass irgendwas bricht“
Piding/Teisendorf/Laufen – Es begann am 12. Januar 2022 und eskalierte gänzlich am 12. Februar. Zusammen gekauert am Boden liegend musste die 29-jährige Frau Schläge und Tritte ihres Partners ertragen, auch gegen den Kopf.
„Ich habe bei jedem Schlag erwartet, dass irgendwas bricht“, schilderte die Frau das brutale Vorgehen ihres Partners. Der 39-jährige Bauarbeiter räumte vor dem Laufener Schöffengericht die fünf angeklagten Körperverletzungstaten ebenso ein wie die vier Sachbeschädigungen. Auch weil der Pidinger kein unbeschriebenes Blatt ist, verhängten die Richter eine unbedingte Freiheitsstrafe von zwei Jahren.
Es gab zwei Tatorte: In Piding hatte der Angeklagte seine Partnerin gegen ein Regal gestoßen, so dass sie anschließend mit der Stirne auf den Tisch knallte. Vier Tage später krachte sie mit dem Hinterkopf gegen die Wand und fiel zu Boden. Nachdem die Frau den Pidinger daran hindern wollte, die Wohnungstüre mit einem Brecheisen aufhebeln, stieß er sie gegen die Tür.
Ein weiterer Tatort war das Haus eines gemeinsamen Freundes in Teisendorf, zu dem die 29-Jährige einen Schlüssel hatte. Dort versetzte ihr der 39-Jährige einen Kopfstoß und einen Faustschlag. Am selben Tag versuchte der Angeklagte in Piding neuerlich mit dem Brecheisen in die Wohnung zu gelangen, ehe sich das Geschehen gegen Mittag wieder nach Teisendorf verlagerte, wo der Pidinger die Frau an den Haaren zerrte, sie mit der Faust zu Boden brachte und dort weiter auf sie einschlug. „Wie im Wahn, wie mit einem Hammer“, schilderte die Frau die Schläge, auf die Tritte gegen den Körper und den Kopf folgten. „Im Krankenhaus hieß es, man sehe jeden Tritt“, beschrieb Rechtsanwältin Katharina Pilsel die Hämatome, Schwellungen, Prellungen sowie die Gehirnerschütterung ihrer Mandantin.
Opfer leidet weiter unter den Folgen
Die leidet nach wie vor an den Folgen. Sie musste den Wohnort wechseln und ihren Freundeskreis verlassen, weil sie der Angeklagte auch nach den Vorfällen weiter belästigt hatte. „Mit der Ladung zu diesem Termin sind die Albträume und Panikattacken wieder gekommen“, klagte die Frau.
Etwas eigenwillig war der Auftritt des Teisendorfer Hausbesitzers, der – zeitweise außer Haus – von den Gewalttaten nichts mitbekommen haben will. Zunächst zierte er sich, zu sagen, wem das Haus gehöre, das er bewohne. Dann versuchte er die Schäden im Haus mit möglichen anderen Ursachen zu erklären. So könnte für den kaputten Fernseher die Katze verantwortlich sein, das Glas des Ofens könnte ein sperrig eingelegtes Scheit zerbrochen haben und das Glas in der Haustüre durch ein zu heftiges Zuschlagen zerbrochen sein. „Sie brauchen den Angeklagten nicht zu schützen; er hat ja alles zugegeben“, richtete sich Staatsanwältin Helena Neumeier an den 33-jährigen Zeugen.
Der Pidinger hat bereits sieben Einträge im Bundeszentralregister, darunter Betrug und Betäubungsmitteldelikte. Bewährungen waren verlängert und widerrufen worden. Während der nun angeklagten Taten stand der Bauarbeiter unter offener Bewährung. Bei den Taten war zumindest einmal eine Atemalkohol-Konzentration von 1,5 Promille festgestellt worden.
„Zum Glück dieser Beziehung entkommen“
„Zum Glück ist sie dieser Beziehung entkommen“, meinte Neumeier über eine Trennung, „die der Angeklagte nicht akzeptieren wollte.“ Die Staatsanwältin blickte konkret auf die Situation, bei der die Frau „in Embryo-Stellung“ und in „Todesangst“ die Schläge und Tritte abbekommen hatte. „Tritte gegen den Kopf haben ein massives Gefährdungspotential. Dazu die psychischen Folgen“, so Neumeier, die eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren und drei Monaten beantragte.
Katharina Pilsel vermisste „eine echte Entschuldigung und echte Reue“. Daneben sei zunächst eine Schadenswiedergutmachung angedeutet worden, wovon man nun nichts mehr höre. Ihre Mandantin müsse ihre neue Adresse verheimlichen, weil sie der Angeklagte weiter belästige. Im Strafmaß schloss sich die Anwältin der Staatsanwältin an. Darüber hinaus habe der Pidinger die Kosten der Nebenklage zu tragen.
„Im Gefängnis ist noch keiner besser geworden“, betonte Verteidiger Jürgen Tegtmeyer während seines Plädoyers dreimal in verschiedenen Varianten. Die Vorstrafen des Angeklagten lägen fast alle länger zurück und die jetzige fünfmonatige U-Haft habe durchaus Eindruck gemacht. In Teil 5 der Anklage sei sein Mandant „außer sich“ gewesen und habe „neben sich“ gestanden, räumte der Anwalt ein. Doch nur auf freiem Fuß wäre es ihm möglich, die Schäden wieder gut zu machen, weshalb Tegtmeyer eine Bewährungsstrafe beantragte.
„So eine Erfahrung hat nicht selten Folgen für das ganze Leben“, blickte Vorsitzender Richter Martin Forster auf die psychischen Schäden. Nicht zuletzt sei ein Treten gegen den Kopf „besonders roh und schäbig“. An den Verteidiger gewandt, meinte Forster, dass eine Haft sehr wohl der Resozialisierung und der Rehabilitierung diene, wenn auch nicht immer mit Erfolg. Die drei Richter entschieden auf zwei Jahre ohne Bewährung. Dazu hat der Pidinger alle Kosten einschließlich der Nebenklage zu tragen. Der 39-Jährige kündigte noch im Gerichtssaal an, in Berufung zu gehen.