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Verhandlung am Laufener Amtsgericht

Streit um den Hundekot eskaliert – Rentner attackiert Spaziergängerin

Amtsgericht Laufen (Symbolbild)
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Amtsgericht Laufen (Symbolbild)

Ein Rentner wird wegen Beleidigung und Körperverletzung verurteilt. Auslöser war ein Streit über Hundekot. Das Gericht sieht eine Provokation, aber auch eine strafbare Handlung.

Bayerisch Gmain/Laufen – Der Tatort: Ein Feldweg bei Bayerisch Gmain, daneben eine große Wiese. Der Hund der Frau läuft frei herum – und kackt in die Wiese, ohne dass sich die Hundebesitzerin darum kümmert. Das erzürnt einen 68-jährigen Rentner so, dass er die Frau anspricht. Weil der verbale Streit eskaliert, landet die Angelegenheit beim Laufener Amtsgericht. Die Anklage lautete auf Beleidigung und gefährliche Körperverletzung.

„Ich habe die Frau wegen der Hinterlassenschaft angesprochen“, räumte der Reichenhaller Rentner ein. Doch die habe sich uneinsichtig gezeigt. „Falls sie nicht weggehen, hetze ich meinen Hund auf sie“, soll die Frau gedroht haben. Ja, er habe sie „asozial“ genannt, aber niemals „Schwein“ gesagt. In Folge soll die Hundebesitzerin weiter auf den Angeklagten „eingeschimpft“ und ihn „pausenlos gefilmt“ haben. Und dann war dort ein Kieshaufen.

Rentner wirft Stein nach Hundebesitzerin – Hämatom und psychische Probleme

„Es war eine Kurzschlussreaktion“, sagte der Rentner zu dem Steinwurf aus wenigen Metern, „ich schäme mich dafür.“ Weil sich die Frau weggedreht hatte, traf sie der Stein am Rücken. Die Folge: Schmerzen, ein leichtes Hämatom und anhaltende psychische Probleme. „Es war nicht mit großer Wucht und nicht auf Kopfhöhe“, beteuerte der Angeklagte und gestand auch die Aussage: „Hunde, die Menschen angreifen, sollte man erschießen.“ Zu einem Gerangel kam es, als der Rentner vergeblich versucht hatte, der Frau das Mobiltelefon zu entreißen.

„Betroffen und verängstigt“ schilderte ein Beamter der PI Bad Reichenhall die Anzeigenerstatterin, die nicht im Gerichtssaal anwesend war. Der Polizist hatte einen fast handtellergroßen Stein mitgebracht, den ihm die Frau als Tatwaffe präsentiert hatte. „Dort lagen viele Steine“, sagte der Angeklagte dazu, den aber habe er „nie in der Hand gehabt.“ 

Weil der 68-Jährige nicht vorbestraft ist und es sich hier um einen „atypischen Fall“ handle, dachte Richter Christopher Lang laut über eine „anderweitige Beendigung“ des Verfahrens nach, sprich die Einstellung gegen eine Geldauflage. Was sich Staatsanwalt David Heberlein vorstellen mochte, war die Einstufung als „minderschwerer Fall“, nicht aber „ganz ohne Urteil“. 

„Das ist keine Bagatelle“, machte Heberlein deutlich, anerkannte aber auch „eine gewisse Provokation der Frau“. Weil sich der Rentner geständig und einsichtig gezeigt habe, beantragte der Staatsanwalt eine Geldstrafe von 120 Tagessätzen zu je 50 Euro. „Es tut mir wirklich leid“, versicherte der Rentner, der sich gerne bei der Frau entschuldigt hätte und zu einer Schmerzensgeldzahlung bereit gewesen wäre. „Aber sie hat das abgelehnt.“ 

Strafrichter Lang urteilte auf 90 Tagessätzen à 50 Euro, in Summe also 4500 Euro. „Der Angeklagte war verärgert über Kot und Uneinsichtigkeit“, beschrieb Lang den Ausgang, „der sich dann aufgeschaukelt hat.“ Der Rentner nahm das Urteil an. (hhö)

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