Angeklagt wegen Betrugs mit Fördermitteln
Strafbefehl nach Umzug: Vergesslichkeit führt Lehrerin vor den Laufener Richter
Eine 38-jährige Lehrerin erhält einen Strafbefehl über 4000 Euro wegen Betrugs mit Fördermitteln. Sie zog um, ohne dies der Bayerischen Landesbodenkreditanstalt zu melden. Nun steht sie vor Gericht.
Bad Reichenhall/Laufen – Die heute 38-jährige Lehrerin hatte sich im Jahr 2019 eine Wohnung in der Kurstadt gekauft. Und dafür 10.000 Euro an Fördermitteln von der Bayerischen Landesbodenkreditanstalt erhalten. Doch diese Förderung ist an Bedingungen geknüpft. Weil sie die nicht vollständig erfüllt hatte, flatterte ihr ein Strafbefehl wegen Betrugs über 4000 Euro ins Haus. Jetzt landete das Verfahren vor dem Laufener Strafrichter.
Den Förderantrag hatte die Frau im Oktober 2019 gestellt. Und wenig später Bescheid und Geld erhalten. Falls sie die Wohnung nicht mindestens fünf Jahre selbst nutze, also vermietet oder leer stehen lässt, hätte sie das melden müssen. Als sie kurz vor Ablauf dieser Fünf-Jahres-Frist, im August 2022, zu ihrem neuen Partner in den Nachbarlandkreis zog, hatte sie das nicht gemeldet. „Ich habe in dieser Phase von Umzug und Neueinrichtung ehrlich nicht mehr an diesen Kredit gedacht“, erklärte die 38-Jährige und beteuerte: „Ich hatte nie die Absicht, mich zu bereichern.“
Was sie getan hatte, war, sich sofort in ihrer neuen Gemeinde anzumelden. Das war dem Kreditgeber bei einer stichprobenartigen Überprüfung aufgefallen. Und so erreichte die Angeklagte im August 2022 ein Schreiben der Bodenkreditanstalt. „Noch ohne Betrag und ohne Frist“, erklärte die Lehrerin, die mit 2019, 2020, 2021 und 2022 bereits vier Kalenderjahre erfüllt hatte. „Wenn ich das auf dem Schirm gehabt hätte, wäre ich erst im Februar 2023 umgezogen.“
Angeklagte: „Ich hatte nie die Absicht, mich zu bereichern.“
Ein weiteres Schreiben vom September habe sie entweder nicht erreicht oder sei irgendwie untergegangen. „Die anteiligen 2000 Euro habe ich selbstverständlich im Oktober sofort zurückgezahlt“, versicherte die Lehrerin. Doch da hatte die Sache bereits ihren Lauf genommen. Laut Strafbefehl sollte sie 80 Tagessätze à 50 Euro, also 4000 Euro, wegen Betrugs zahlen. Dagegen legte Rechtsanwalt Sven Ryfisch Einspruch ein, denn ein rechtskräftiges Urteil in dieser Höhe könnte daneben durchaus berufliche Konsequenzen haben.
Richter Josef Haiker selbst regte ein Rechtsgespräch zwischen den Beteiligten an. Das fiel relativ kurz aus. „Für Betrug braucht es Vorsatz und Bereicherungsabsicht“, betonte Staatsanwalt Mathias Schramm anschließend; er glaubte der Angeklagten und beantragte Freispruch. Dem schloss sich Verteidiger Ryfisch „vollständig“ an.
Haiker räumte ein, dass sich die Sache „heute ganz anders“ darstelle. „Sie haben das schlicht vergessen.“ Nicht zuletzt habe sich die Angeklagte sofort in ihrer neuen Gemeinde angemeldet; hätte sie die Absicht gehabt zu betrügen, so hätte sie sich einfach ein halbes Jahr später umgemeldet. „Das wäre nie jemanden aufgefallen.“ Darum Freispruch. Die Kosten des Verfahrens trägt die Staatskasse. (hhö)