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Teisendorfer zu hoher Geldstrafe verurteilt

Geldwäsche oder Urkundenfälschung? Debatte um Strafe für gefälschte Impfpässe vor Gericht

Amtsgericht Laufen von der Westseite
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Amtsgericht Laufen von der Westseite

Ein Geschäftsführer aus Teisendorf bestellt gefälschte Impfpässe und wird wegen Geldwäsche angeklagt. Sein Anwalt argumentiert, es handle sich eher um Urkundenfälschung. Die Staatsanwaltschaft bleibt jedoch bei ihrer Einschätzung und das Amtsgericht Laufen urteilt – mit voller Härte.

Teisendorf/Laufen – Der Verteidiger sprach von „Nachwehen der Pandemie“, denn die angeklagten Taten passierten bereits im November 2021. Zweimal hatte ein heute 31-jähriger Teisendorfer per Internet gefälschte Impfpässe bestellt, insgesamt sechs Stück. Das brachte dem Geschäftsführer einen Strafbefehl über 120 Tagessätze zu je 150 Euro. Gegen den legten er und sein Anwalt Einspruch ein. 

Die Taten bestritten beide nicht. „Aber 120 Tagesätze sind deutlich zu viel“, begründete Stefan Neudecker den Einspruch, immerhin sei sein Mandant nicht vorbelastet und die Sache liege jetzt fast drei Jahre zurück. Zweifel hegte der Verteidiger auch an der Anklage wegen Geldwäsche, läge doch hier eher eine Urkundenfälschung vor. Er meinte: „Das sieht nur die Staatsanwaltschaft Traunstein so.“ 

Geldwäsche oder Urkundenfälschung? Debatte um Strafe vor Gericht

Dem widersprach Richterin Ann Kathrin Dolge mit etlichen Beispielen und der Begründung: „Er hat die Impfpässe nicht selbst ausgestellt, sondern bestellt.“ Die Impfpässe stammten vom Schwarzmarkt und hätten einen gewissen Wert. Auch Staatsanwalt Martin Brunner ließ keinen Zweifel: „Rechtlich ist das klar Geldwäsche.“ Für die vom Verteidiger gewünschte Reduzierung der Tagessatz-Anzahl auf einen „Nicht-Vorstrafen-Bereich“ von maximal 90 Tagessätzen „gäbe es nicht viel zu schrauben.“ 

Dolge verwies auf zwei angeklagte Tathandlungen und die bereits im Strafbefehl berücksichtigte Geständnisfiktion. Schon bei Erstellung des Strafbefehls sei man sich des langen Zeitraums bewusst gewesen, entkräftete der Staatsanwalt ein weiteres Argument der Verteidigung. „90 Tagessätze kann sich das Gericht nicht vorstellen?“, versuchte es Neudecker noch einmal, schließlich hätte eine Verurteilung in dieser Höhe wegen Geldwäsche berufliche Folgen für den Geschäftsführer einer GmbH.  

Nach einem nochmaligen Nein der Strafrichterin besprach sich der Verteidiger mit dem Teisendorfer. Das Ergebnis: „Wir nehmen den Einspruch zurück.“ So bleibt es bei den 120 Tagessätzen à 150 Euro, in Summe also 18 000 Euro. Über das von Neudecker eingangs angekündigte „warum und weshalb“ erfuhr man leider nichts mehr. (höf)

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