Im Bereich Marienplatz geparkt
Wegen 20 Euro-Bußgeld: Laufener „Parksünder“ legt Einspruch ein und überzeugt die Amtsrichterin
Eigentlich hatte er die Parkdauer am Marienplatz deutlich überschritten. Das wurde sogar von einer Kontrolleurin mit Bildern dokumentiert. Doch der Laufener legte gegen den Bußgeldbescheid plus Gebühren Einspruch ein. Vor dem Amtsgericht erwirkte er bei Richterin Ann Kathrin Dolge tatsächlich einen Freispruch. Der 57-Jährige hatte sich nämlich gut vorbereitet.
Laufen - Eineinhalb Stunden beträgt die maximale Parkdauer im Laufener Stadtzentrum am Marienplatz. Auf der Straßenseite gegenüber ist es eine Stunde. Auf beiden Seiten ist die Parkdauer im Fahrzeug mit einer Parkscheibe anzuzeigen. Diese zulässige Zeitspanne soll ein Laufener Handwerksmeister am 2. April dieses Jahres deutlich überschritten haben. So festgestellt und mit Bildern dokumentiert von einer Parkraum-Überwacherin aus dem Zweckverband kommunale Verkehrsüberwachung Südostbayern.
Der Bußgeldbescheid gegen den 57-jährigen Laufener hatte auf 20 Euro gelautet. Zuzüglich Gebühren hätte er 48,50 Euro zahlen müssen. Doch dagegen legte er Einspruch ein. Und so landete die Angelegenheit bei Strafrichterin Ann Kathrin Dolge am Amtsgericht Laufen, die sich mit dem Vorgeplänkel zu Fragen, ob „juristische Person“ oder „normaler Mensch“ und welche „Staatsangehörigkeit“, nicht lange aufhalten wollte.
„Weitere Fragen aufgetaucht“
Doch beim Angeklagten waren „weitere Fragen aufgetaucht.“ So finde sich im Gesetz kein Geltungsbereich für Ordnungswidrigkeiten. „Wo gilt das überhaupt?“, fragte der Laufener und behauptete, es gelte lediglich auf Schiffen unter deutscher Flagge. Sollten die Ordnungswidrigkeits-Gesetze aber doch auf dem Gebiet der Bundesrepublik und damit auch in Laufen gelten, so verweise er auf eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 17. Mai dieses Jahres, wonach in einem identischen Fall nicht der Halter, sondern der Fahrer herangezogen werden müsse. „Wie bei Blitzern“, verglich der 57-Jährige das Szenario und übergab der Vorsitzenden einen Ausdruck des Urteils.
„Der Fahrer steht nicht fest“, wiederholte der Angeklagte, und deshalb sei ein solcher Bußgeldbescheid abzulehnen. Er fragte: „Wen wollen sie belangen?“ Die Mitarbeiterin der Parkraumüberwachung hatte jedenfalls keinen Fahrer gesehen.
Mitarbeitern hielt sogar Schilder fest
Die 45-Jährige beschrieb ihre Tour durch die Laufener Altstadt und die Zeitüberschreitung bei diesem Fahrzeug. „Gab es eine Besonderheit?“, fragte Richterin Dolge und meinte damit zum Beispiel irreführende oder uneindeutige Schilder. „Nein“, bekräftigte die Zeugin, die auch die betreffenden Schilder festgehalten hatte. Sie erzählte, dass es an der Nordseite kaum Probleme gebe, da Kunden von Bäcker und Metzger rasch wieder weg seien. „Mehr Fälle gibt es am großen Marienplatz.“
Aus dem Fahreignungsregister hatte das Gericht keine Auskunft zur Vorgeschichte des Angeklagten erhalten. „Möchten sie sagen, wer gefahren ist?“, fragte Dolge abschließend. „Nein“. – „Zu ihren wirtschaftlichen Verhältnissen?“ – „Nein.“ Ob der Angeklagte noch Anträge stellen möchte? „Ja. Freispruch natürlich!“ Die Richterin zog sich in ihr Büro zurück, um wenig später das Urteil zu verkünden: „Kurz und schmerzlos: Wenn unklar bleibt, wer gefahren ist: Freispruch.“ Die Kosten des Verfahrens trägt die Staatskasse. (hhö)