Bitte deaktivieren Sie Ihren Ad-Blocker

Für die Finanzierung unseres journalistischen Angebots sind wir auf die Anzeigen unserer Werbepartner angewiesen.

Klicken Sie oben rechts in Ihren Browser auf den Button Ihres Ad-Blockers und deaktivieren Sie die Werbeblockierung für . Danach können Sie gratis weiterlesen.

Lesen Sie wie gewohnt mit aktiviertem Ad-Blocker auf
  • Jetzt für nur 0,99€ im ersten Monat testen
  • Unbegrenzter Zugang zu allen Berichten und Exklusiv-Artikeln
  • Lesen Sie nahezu werbefrei mit aktiviertem Ad-Blocker
  • Jederzeit kündbar

Sie haben das Produkt bereits gekauft und sehen dieses Banner trotzdem? Bitte aktualisieren Sie die Seite oder loggen sich aus und wieder ein.

Grundsteuerhebesätze „mit vielen Fragezeichen“

„Nicht lustiger die nächsten Jahre“: Laufen senkt die Steuern - trotz klammer Kassen

Ein Grübeln mit vielen Unsicherheiten im Laufener Rathaus.
+
Ein Grübeln mit vielen Unsicherheiten im Laufener Rathaus. Der Stadtrat senkte die neuen Grundsteuerhebesätze von 310 auf 290 von Hundert. Grünen-Fraktionschef hätte sich eine deutlichere Reduzierung gewünscht.

Nach der Erklärung des bisherigen Erhebungsverfahrens der Grundsteuer als verfassungswidrig, reagiert Laufen mit einer Senkung der Hebesätze. Das neue Flächenmodell bringt jedoch Unsicherheiten mit sich.

Laufen – 2018 hat das Bundesverfassungsgericht das geltende Erhebungsverfahren der Grundsteuer für verfassungswidrig erklärt. Der Freistaat hatte im Dezember 2021 mit einem neuen Grundsteuergesetz reagiert. Und so verlieren auch alle bisherigen Grundsteuerbescheide zum 1. Januar 2025 ihre Gültigkeit. Deshalb gilt es auch in Laufen, die Sache neu zu regeln und aktualisierte Bescheide bis Anfang Januar an die Grundbesitzer zu verschicken. Laufens Stadtrat verständigte sich trotz vieler Unsicherheiten auf eine Senkung der Hebesätze von bisher 310 von Hundert auf 290.

Das neue Besteuerungs-System hat sich hin zu einem Flächenmodell entwickelt, während nach altem Recht das Grundvermögen überwiegend auf Basis des fortgeschriebenen Mietwerts zum Stichtag 1. Januar 1964 besteuert wurde. Eines betonte Geschäftsleiter Christian Reiter gleich zu Beginn: „Die Grundsteuermessbeträge gehen vom Finanzamt aus. Darauf hat die Stadt keinen Einfluss.“ Im Rathaus gehe es um den „mathematischen Bereich“, also darum, was mit dem festgelegten Hebesatz herauskomme. 

Reiter erinnerte daran, dass der (krankheitsbedingt abwesende) Bürgermeister in der Bürgerversammlung versichert habe, mit einer Neuregelung keine Mehreinnahmen anzustreben. „Andere nutzen durchaus die Gelegenheit“, so Reiter. Er versicherte: „Wir haben im Haus wirklich viel diskutiert.“ Gerade vor dem Hintergrund, dass sich bei der Bewertung landwirtschaftlicher Flächen und Privatgründen „viel verändert hat.“ 

Diese Änderungen bezifferte Erich Althammer (Grüne): „Die Messbeträge bei der Landwirtschaft werden um 37 Prozent gesenkt, bei Hausbesitzer liegt er um 27 Prozent höher.“ Ein Bürger habe geklagt, er würde künftig das Doppelte zahlen. „Bitte Maß halten“, appellierte der Fraktionsvorsitzende, der bei einer Nullsummenrechnung auf einen Wert von 273 von Hundert kam und deshalb 280 als Kompromiss vorschlug. „Das ergäbe immer noch ein Plus von 14 600 Euro.“

Tatsächlich hatte Kämmerin Elisabeth Mühlbacher mögliche Werte gegenübergestellt. Mit einem Verbleib bei 310 ergäbe sich voraussichtlich ein Plus für die Stadt von 87.500 Euro, bei 300 noch 63.200 und bei 290 v.H. etwa 39.000 Euro. Erst bei einem Wert von 270 ergäbe sich ein Minus von 9600 Euro. Mühlbacher erinnerte in der Sitzung daran, dass vor einer Kreditaufnahme die Hebesätze anzupassen seien. „Andernfalls besteht das Risiko, dass das Landratsamt unseren Haushalt nicht genehmigt.“

„Es wird nicht lustig in den nächsten Jahren.“

Sie betonte die Belastungen, so habe die Stadt allein bei der Kreisumlage 1,2 Millionen Euro mehr zu zahlen. Die Finanzfrau weiß: „Es wird nicht lustig in den nächsten Jahren.“ Nicht zuletzt: „Bei finanziellen Problemen muss eine Einkommensneutralität nicht gewährt sein.“ Mühlbacher erwartet, dass man sich im Folgejahr nochmal darüber unterhalten muss. „Wir gehen mit vielen Fragezeichen rein.“ Letztlich wurden die vorgeschlagenen 290 v.H. sowohl für die Grundsteuer A (land- und forstwirtschaftlich Betriebe) als auch für B (Grundstücke) einstimmig abgesegnet. (hhö)

Kommentare