Bürgermeister-Streit in Laufen
„Amtseid missachtet“ und „rechtswidrig gehandelt“ - Landratsamt schmettert Beschwerde ab
Dr. Klaus Hellenschmidt hatte Dienstaufsichtsbeschwerde gegen Bürgermeister Feil eingereicht. Doch Stadträte haben „ein höheres Maß an Kritik“ zu ertragen.
Laufen – Ein Thema hatte kurz vor dem Jahreswechsel hohe Wellen geschlagen: Durfte Laufens Bau-, Umwelt- und Stadtentwicklungsausschuss (BUSA) den Abriss eines 24 Jahre alten Abschnitts am Rottmayr-Gymnasium mitsamt Neubau ablehnen? Nein, sagte Bürgermeister Hans Feil (CSU) zu dem 3-zu-5-Entscheid. Mehr noch: Der Rathauschef hatte den Verweigerern vorgeworfen, ihren Amtseid missachtet und bewusst vorsätzlich rechtswidrig gehandelt zu haben. Das ging dem Stadtrat und Juristen Dr. Klaus Hellenschmidt (Freie Wähler) deutlich zu weit. Er reichte Dienstaufsichtsbeschwerde gegen Feil ein. Das Landratsamt sieht die jedoch als „unbegründet“ an.
Der BUSA hatte in der Sitzung vom 22. November 2022 den Bauantrag in Abwesenheit von Bürgermeister Feil abgelehnt. Eine baurechtliche Begründung dafür gab es nicht. So kam das Thema bei der Sitzung des Stadtrates am 6. Dezember 2022 erneut auf die Tagesordnung. Weil Feil wenige Tage zuvor in der Heimatzeitung den ablehnenden Stimmen vorgeworfen hatte, „bewusst rechtswidrig“ gehandelt zu haben und ihren Amtseid nicht ernst zu nehmen, hatte Hellenschmidt gleich zu Beginn der Sitzung beantragt, diesen Punkt von der Tagesordnung zu nehmen. Sein Grund: „Der Bürgermeister spricht von bewusst rechtswidrig und von einer Verletzung des Amtseides.“ Aufgrund dieser „schweren Drohung“ sei ihm – Hellenschmidt – eine Entscheidung nicht möglich. Dieser Antrag verfehlte damals mit 10 zu 11 Stimmen nur knapp die Mehrheit. Dem Bauantrag stimmten schließlich 14 Räte zu, sechs blieben bei ihrem Nein. Klaus Hellenschmidt verweigerte seine Abstimmung.
Wenig später reichte er Dienstaufsichtsbeschwerde beim Landratsamt ein, denn Feils Vorwurf an ihn und die Kollegen sei – neben Korruption – der schwerstmögliche Vorwurf gegen einen Stadtrat. Noch vor dem Jahreswechsel hatte Altstadtreferent Hellenschmidt eine Antwort erhalten. Diese liegt BGLand24.de vor.
Sachfremde Argumente ohne Rechtsgrund
„Wir haben Herrn Bürgermeister Feil um Stellungnahme gebeten und den Sachverhalt geprüft“, schrieb man im Fachbereich 2 an Hellenschmidt und nahm den Schluss vorweg: „Im Ergebnis ist Ihre Dienstaufsichtsbeschwerde unbegründet“. Die Details folgten auf knapp zwei Seiten. So sei eine Begründung für die Ablehnung nach Baugesetzbuch vom Ausschuss nicht vorgebracht worden, wobei sich eine Ablehnung nur auf „planungsrechtliche Gründe“ beziehen durfte. Ein Nein aus „sachfremden Argumenten beziehungsweise ohne Rechtsgrund“ sei rechtswidrig, weshalb die Baugenehmigungsbehörde im Landratsamt die Möglichkeit habe, „eine solche Entscheidung zu korrigieren“.
Ohne Erläuterung sei eine Verweigerung rechtswidrig. Aus dem Protokoll und den Presseberichten sei erkennbar, dass von Ausschussmitgliedern „sachfremde Erwägungen“ herangezogen worden seien. Aus der Aussage von Josef Steinmaßl (ufb), wonach „unser Beschluss sowieso ersetzt wird“, schlossen Franz Grabner und Thomas Schmid vom Landratsamt, „dass den Mitgliedern eine Beanstandung des Beschlusses bewusst war.“ Formaljuristisch sei dieses verweigerte Einvernehmen als rechtswidrig zu betrachten. Insofern treffe die Aussage des Bürgermeisters, der Ausschuss habe rechtswidrig gehandelt, zu.
Doch wie steht es mit dem Amtseid? Hier schwöre jeder Bürgervertreter Treue auf das Grundgesetz und auf die Bayerische Verfassung. Allerdings sei die Eidesformel nicht mit dem Amtseid eines Beamten gleichzusetzen. Diese Eide hätten „lediglich deklaratorische Bedeutung“ und schüfen „keine gesonderten Rechtspflichten“. Die Eidesleistung wahre das öffentliche Interesse an der „persönlichen Verantwortung für die Beachtung ihrer Amtspflichten“. Der Schwörende binde seine Amtsführung an den Kern seiner Persönlichkeit. Eine Verletzung der gelobten Pflichten sei kein Meineid im Sinne des Strafrechts.
Insofern sei eine Erinnerung an den Amtseid allenfalls eine Obliegenheitsverletzung. „Herr Erster Bürgermeister Feil wollte mit dem Hinweis auf den Eid die Stadträte an die moralische Verpflichtung erinnern, die Gesetze zu achten.“ Eine öffentliche Herabwürdigung von Stadträten sah man im Landratsamt nicht. Vielmehr hätten Stadträte „ein höheres Maß an Kritik zu ertragen als beispielsweise ein Bürger.“ Die Kritik Feils bewege sich „im gesetzlichen Rahmen“. Die Dienstaufsichtsbeschwerde sei „somit unbegründet.“
hhö