Urteil am Amtsgericht Laufen
„Vordrängler“ an Waschanlage geht auf Mann (61) in Bad Reichenhall los - jetzt muss er hinter Gitter
An diesem Samstagmorgen im März 2022 herrschte reger Betrieb an der Waschanlage neben der B 21. So viel, dass der 31-jährige Kurstädter nicht warten wollte, bis er dran sein würde. Sein Vordrängen endete mit Gewalt, Verletzungen und einer Anklage vor dem Laufener Amtsgericht.
Bad Reichenhall / Laufen - Zum Verhängnis wurden dem Kurierfahrer nicht zuletzt seine vielen Vorstrafen. Auf die siebenmonatige Freiheitsstrafe gab es keine Bewährung mehr. „Zusammengebastelt“ nannte Richter Josef Haiker die Version des Angeklagten, der sich seinerseits von einem anderen Waschwilligen bedrängt gesehen haben will. Er habe sich nur gewehrt, und „dem anderen auch eine gegeben“, behauptete er. Dieser Andere war ein 61-jähriger Kroate, der nach eigener Aussage bereits eine halbe Stunde in der Reihe vor dem Außenwaschplatz gewartet hatte.
Opfer beschimpft
„Ich habe ihm gesagt, er muss warten wie alle“, berichtete dieser Zeuge, der vom Angeklagten als „scheiß Ausländer“ beschimpft und schließlich gewürgt und geschlagen worden sei. Der angeklagte Kurstädter war dann unverrichteter Dinge weggefahren, musste aber verkehrsbedingt an der Bundesstraßeneinfahrt warten. Als er merkte, dass der Kroate Aufnahmen des Autos machte, stieg der Kurierfahrer nochmal aus, und stieß den 61-Jährigen zu Boden. Dessen Verletzungen an Knien, Händen, Ohr und Lippe lagen mit Bildern dokumentiert dem Gericht vor.
Zeugen bestätigen Vorfall
Zwei Zeugen bestätigten im Wesentlichen die Darstellung des Kroaten. „Der wollte diesem Mann nicht erlauben, Geld einzuwerfen. Dann hat der Angeklagte die Kontrolle verloren und als erster geschubst“, berichtete etwa ein 41-jähriger Kraftfahrer. Die Polizei verständigt hatten andere Zeugen, doch Strafantrag war von keiner Partei gestellt worden. Erst die Staatsanwaltschaft hatte aufgrund der sieben Vorstrafen des Angeklagten, die Sache erneut an die Polizei verwiesen. „Die Zeugen wurden erst fünf Monate später befragt“, beklagte denn auch Verteidiger Rechtsanwalt Alexander Blobner, der die „Gesamtsituation“ zugunsten seines Mandanten berücksichtigt sehen wollte.
„Er ist nach einer anstrengenden Arbeitsnacht dort hingekommen und hat nicht sofort erkannt, dass dort bereits andere warteten.“ Schließlich habe er sich von dem Kroaten „bedroht gefühlt“, und der sei ihm dann auch noch nachgelaufen. „Der Geschädigte war ja nicht mal beim Arzt“, stufte Blobner die Verletzungen als „minimal“ ein, weshalb eine Geldstrafe hier angemessen sei.
Deutliche Worte der Staatsanwalt
Deutliche Worte fand der Staatsanwalt: „Der Angeklagte hat sich vorgedrängt und laut Zeugen die Kontrolle verloren“, so Severin Köpnick. Dabei hätte er stets Handlungsoptionen gehabt, stattdessen aber steige er nochmal aus dem Auto, um den Kroaten anzugreifen. „Siebenmal vorbestraft, davon mehrfach einschlägig und unter offener Bewährung“, fasste Köpnick zusammen. Er nannte das Handeln des Kurstädters niederträchtig und beantragte eine Freiheitsstrafe von zehn Monaten, die nicht mehr zur Bewährung ausgesetzt werden könne.
Richter Haiker fällt Urteil
„Nach dem Hinweis des Kroaten sind dem Angeklagten die Sicherungen durchgebrannt“, hatte auch Richter Josef Haiker keinen Zweifel am Geschehen, das die Zeugen glaubhaft und übereinstimmend geschildert hätten. Der Angeklagte selbst habe erzählt, dass er die Wartenden mit den Worten, es dauere ja nur wenige Minuten, zu weiterer Geduld habe drängen wollen.
„Selbst nach dem Entschluss wegzufahren, steigen sie nochmal aus und stoßen den Kroaten von hinten zu Boden.“ Auch im Auftreten während der Verhandlung vermochte der Vorsitzende keine Einsicht erkennen, weshalb Haiker ebenfalls „keine Gründe“ für eine Bewährung sah. Er entschied auf sieben Monate. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
hhö