Gebürtiger Freilassinger „will alles ändern“
Fußballkameraden für Kokain und Glücksspiel ausgenommen: 110-facher Betrug vor Gericht verhandelt
Im Alter von 18 Jahren hatte der gebürtige Freilassinger erstmals ein Spielcasino besucht und dabei Kokain konsumiert. Das „Glücksgefühl“ beim Spielen soll ihn auf diese „Abwärtsspirale“ geführt haben. Für Drogen und Online-Glücksspiele ergaunerte sich der heute 21-Jährige hohe Beträge von seinen Fußballkameraden und einer Freundin. Jetzt stand er in Laufen wegen gewerbsmäßigen Betrugs in 110 Fällen vor Gericht. Die Staatsanwältin attestierte ihm „enorme kriminelle Energie“ und „schädliche Neigungen“.
Laufen - 4300 Euro, 5300 Euro, 3100 Euro, 2000 Euro, 3600 Euro und noch einige weitere Einzelbeträge hatte er sich beschafft. Von zehn Fußballkameraden „lieh“ sich der Angeklagte mit allerlei Lügengeschichten insgesamt 20.770 Euro. Von einem „sehr guten Freund“ waren es 900 Euro. Einer Freundin hatte der Angeklagte mindestens 8000 Euro abgeluchst. Dabei schreckte er auch vor Drohungen gegen sie und ihre Familie nicht zurück.
An die angeklagten Einzelbeträge mochte sich der 21-Jährige vor dem Amtsgericht nicht erinnern, räumte die Anklage aber uneingeschränkt ein. „Es war die Spielsucht und das Kokain“, versuchte er eine Erklärung. Dabei hatte er nicht nur versichert, das Geld baldmöglichst zurückzuzahlen, sondern sofort wieder gelöschte Rücküberweisungen per Screenshot vorgetäuscht. Damit nicht genug: Er gaukelte mitunter vor, zu viel zurücküberwiesen zu haben, weshalb ein Teil davon unbedingt wieder retour gehen sollte, was ihm weitere Beträge einbringen sollte.
Richter Lang glaubt den Angeklagten nicht
„Zwei Jahre dauerbekokst“, das wollte Richter Christopher Lang dem Mann nicht abnehmen. Aufgestoßen waren dem Vorsitzenden nicht zuletzt die Drohungen gegenüber einer Freundin: „Du wirst schon sehen, was passiert.“ Er selbst würde sich die Hände nicht schmutzig machen, denn er kenne Leute für solche Sachen.
Daneben hatte der Angeklagte seinen verstorbenen Vater instrumentalisiert, indem er im Versprechen einer Rückzahlung mehrmals auf seinen „toten Dad“ schwor. Aus der Untersuchungshaft - im September 2024 war er von der Polizei festgenommen worden - hatte er seinen ehemaligen Fußballkameraden einen Brief geschrieben, in dem er sich entschuldigte und versicherte, seine Schulden zurückzuzahlen. Die hatten mit anderen Geschädigten vor etwa einem Jahr Anzeige erstattet.
Nicht das erste Mal negativ aufgefallen
Als Jugendlicher war der gebürtige Freilassinger wegen vorsätzlicher Körperverletzung in zwei Fällen und Nötigung zu gemeinnütziger Arbeit verurteilt worden. Aktuell kam beim Jugendschöffengericht noch der unerlaubte Besitz einer Patrone sowie Fahren ohne Fahrerlaubnis hinzu.
Staatsanwältin Vanessa Juraschek attestierte dem Angeklagten „enorme kriminelle Energie“ und „schädliche Neigungen“. Er habe Menschen aus seinem Umfeld „emotionalisiert“ und „gnadenlos ausgenutzt“. Nach gut fünfmonatiger U-Haft hielt Juraschek zwei Jahre auf Bewährung für angemessen.
Geständnis erspart Zeugen den Auftritt vor dem Gericht
Diesem Antrag „rundherum anschließen“ wollte sich Rechtsanwalt Jürgen Pirkenseer. Der Verteidiger sah die „Wurzeln der Taten in der Jugendzeit“. Mit dem Geständnis habe sein Mandant vielen Zeugen den Auftritt vor Gericht erspart. Eine Bewährung sollte ihm ermöglichen zu arbeiten und somit seine Schulden abzustottern. „Es tut mir leid. Ich schäme mich“, sagte der Angeklagte in seinem Schlusswort und versprach: „Ich will alles ändern.“
Das Jugendschöffengericht entschied auf eine Einheitsjugendstrafe von 20 Monaten, die für zwei Jahre zur Bewährung ausgesetzt ist. Dem Verurteilten wird ein Bewährungshelfer zur Seite gestellt. Ihm ist jegliches Glücksspiel und der Konsum illegaler Drogen untersagt. Daneben hat er eine ambulante Therapie gegen Drogen- und Spielsucht anzutreten. Als zu leistenden Werteersatz legten die Richter 32.000 Euro fest.
„Die gute Seite seines Umfelds ausgenutzt“, bilanzierte Vorsitzender Lang, „und über einen langen Zeitraum parallel eine ganze Gruppe missbraucht.“ In Anbetracht des Bewährungsdrucks sprach Lang zuletzt eine deutliche Warnung aus: „Zocken oder Drogen bedeutet 20 Monate Knast – abzüglich der U-Haft.“ (hhö)