Urteil am Amtsgericht Laufen
Mit Heroin gegen permanente Schmerzen: Verzweifelter Kampf führt zu Drogenkauf im Netz – Urteil
Ein 36-jähriger Mann leidet unter ständigen Schmerzen. Um diese zu bekämpfen, greift er zu Heroin und Marihuana. Trotz mehrfacher Vorstrafen wird ihm erneut eine Bewährungsfrist gewährt.
Freilassing/Laufen – Der 36-jährige Staplerfahrer ist krank. Er hat Schmerzen in Beinen, Armen und Gelenken, die ihn nicht schlafen lassen. Geholfen hat ihm letztlich Morphium, verschrieben von einem Arzt, der irgendwann seine Praxis zugesperrt hat. Die Lösung: Der Salzburger bestellte Heroin im Internet und er baute Marihuana selbst an. Zum vierten Mal stand er jetzt in Laufen vor Gericht, wo ihm das dreiköpfige Schöffengericht noch einmal eine Bewährungsfrist einräumte. Verbunden mit einer eindringlichen Warnung vor weiteren Taten.
„Restless-Legs-Syndrom“
Als Absender stand eine nichtexistente Beate auf dem Paket. Sichergestellt wurde es im Postamt Kalkar; Adressat der 10 Gramm Heroin war die Mutter des Angeklagten in Freilassing mit ihrem Mädchennamen. „Warum ziehen sie da auch noch ihre Mutter mit hinein?“, fragte Vorsitzender Martin Forster den Mann. Seine Antwort: „Ich habe eine österreichische Adresse.“ Forster vermutete eine holländische Quelle und eine Fahrt über die Grenze, wo solche Pakete häufig bei der Deutschen Post aufgegeben würden.
400 Euro hatte der Staplerfahrer für die 10 Gramm bezahlt, eine Menge, die ihm nach eigener Angabe zehn Tage gereicht hätte. Marihuana habe er zusätzlich geraucht, „um nicht so viel Morphium zu brauchen.“ Gegen sein „Restless-Legs-Syndrom“ will er alles versucht haben, bis hin zu Kliniken in der Schweiz. Ohne Erfolg. Inzwischen aber fasse er keine Drogen mehr an, versicherte der Angeklagte, der bereits dreimal einschlägig vorbestraft ist. Zuletzt war er im August 2020 wegen viermaligen Erwerbs von Heroin zu 15 Monate auf Bewährung verurteilt worden, weshalb der Vorsitzende „ein gewisses Muster“ erkannte.
„Er hat Angst, dass er seine Familie verliert“
Staatsanwalt Florian Krug sprach von dem 3,7-fachen einer „nicht-geringen-Menge“, von einschlägigen Vorverurteilungen und einer offenen Bewährung. „Normal gibt es deshalb keine mehr“, machte Krug deutlich, „doch die Gründe und wie sich der Angeklagte heute gibt, dazu eine Therapie begonnen hat“, veranlasste den Staatsanwalt dazu, „ihn jetzt nicht rauszureißen“ und eine Bewährung zuzugestehen. Sein Antrag: 18 Monate auf drei Jahre und eine Geldauflage von 3000 Euro.
„Es ist nicht die reine Sucht“, stellte Rechtsanwalt Florian Georg Eder die Krankheit seines Mandanten heraus. „Er hat erkannt, dass er Hilfe braucht, und es belastet ihn sehr. Er hat Angst, dass er seine Familie verliert.“ Der Verteidiger erachtete 17 Monate auf Bewährung für angemessen. Von einer Geldauflage bat er abzusehen.
Die drei Richter beließen es bei 15 Monaten und einer dreijährigen Bewährungsfrist. Forster aber warnte den 36-Jährigen, dass bei weiteren Taten beide offenen Bewährungen widerrufen und mit einem dann weiteren Urteil „vier bis fünf Jahre“ hinter Gitter zusammenkommen könnten. Bei allem Verständnis für die Beschwerden: „Nicht jeder Zweck heiligt alle Mittel.“ Als Auflage hat der Verurteilte 1200 Euro an die Landesjustizkasse zu zahlen. Die Kosten des Verfahrens treffen ihn sowieso.
hhö