Mann (42) am Amtsgericht Laufen angeklagt
Alkohol, Schläge, Messerjagd: Chaos in Wohnung am Marienplatz in Laufen führt zu Gerichts-Prozess
Ein gemütliches Familientreffen und eine ausgelassene Geburtstagsfeier in einer Wohnung am Laufener Marienplatz endeten in einem handfesten Streit mit gefährlicher Körperverletzung.
Laufen - Der ermittelnde Polizeibeamte sprach von einem „Tohuwabohu“ in der Wohnung am Laufener Marienplatz. Dort hatten sich zwei Familien zum Kochen und Essen getroffen, gleichzeitig hatte der Untermieter über eine Internetplatform Freunde zu einer Geburtstagsfeier eingeladen. Schließlich war es zum Streit unter den Beteiligten gekommen und zu einem Schlag mit der Bierflasche auf den Hinterkopf. Der gefährlichen Körperverletzung angeklagt war ein 42-jähriger Rumäne aus dem österreichischen Pongau. Der Maurer kam am Laufener Schöffengericht mit einer Bewährungsstrafe davon.
Jugendliche feiern lautstark neben Familientreffen
„Zehn bis zwanzig“ Jugendliche, vorwiegend aus Österreich, sollen neben dem Familientreffen dort gefeiert haben. „Lautstark, mit Alkohol und ein paar anderen Sachen“, wie Verteidiger Rechtsanwalt Jürgen Pirkenseer den Abend schilderte. Der Angeklagte soll zunächst auf Bitten nach Zigaretten freundlich reagiert haben, doch dann sei es ihm „irgendwann zu viel geworden.“
Der Rumäne räumte ein, einen Gast am T-Shirt gepackt und ihn dann mit der Flasche auf den Hinterkopf geschlagen zu haben. Anschließend soll er den am Boden liegenden Mann getreten haben. Der war dann auf den angrenzenden Marienplatz geflüchtet, vom Rumänen mit einem Messer verfolgt. Dort soll der Angeklagte mit dem Messer fuchtelnd auf den Geschädigten zugegangen sein. Der konnte, gewarnt von einer anderen Person, flüchten.
Gruppen gehen aufeinander los
Dieser zweite Teil der Anklage mit dem Messer wegen versuchter gefährlicher Körperverletzung war bereits im Vorfeld dieser Verhandlung eingestellt worden. Blieb also das Geschehen in der Wohnung. Der ermittelnde Beamte der PI Laufen berichtete von „zwei Gruppen“ im ersten Stock und von einer zerbrochenen Glasscheibe an der Hauseingangstüre. Ob die Bierflasche bei dem Schlag zerbrochen war, konnte im Gerichtssaal nicht mehr geklärt werden. Ärztlich bestätigt aber wurde eine vier Zentimeter lange Platzwunde am Hinterkopf des Geschädigten. Der hatte bei der Polizei von zunächst „netten Gesprächen“ berichtet, dann aber sei der Rumäne „aggressiv“ geworden, habe ihn gepackt, geschlagen und getreten. Obwohl als Zeuge geladen, erschien der Geschädigte nicht im Gericht.
Vorsitzender Martin Forster attestierte dem Geständnis des Angeklagten einen hohen Wert, denn sonst hätte man wohl eine Menge Zeugen laden müssen. In Deutschland nicht vorbestraft, hat der Maurer in Österreich jedoch fünf Vorverurteilungen, darunter Diebstähle und Körperverletzungen. Während der Tat in Laufen stand er in Österreich unter offener Bewährung. Staatsanwältin Regine Grandl sprach beim angeklagten Bierflaschenschlag von einem „hohen Gefährdungspotential“ bis hin zur Lebensgefahr. Sie beantragte 18 Monate zur Bewährung, auch deshalb, weil das angeklagte Geschehen inzwischen fast drei Jahre zurückliegt.
Rechtsanwalt Pirkenseer bat, die Situation in der Wohnung vor der Eskalation zu sehen. „Mein Mandant hat drei minderjährige Kinder dabei, irgendwann reichts.“ Der Verteidiger beantragte eine Freiheitsstrafe von zwölf Monaten auf Bewährung, bat aber, von einer Geldauflage abzusehen.
Dieser Bitte kamen die Richter nach, denn eine solche Auflage würde auch Frau und Kinder treffen. Das Schöffengericht entschied beim Strafmaß auf die „Mitte“, also 15 Monate. Die Bewährungszeit beträgt drei Jahre. Im Rahmen des Strafprozesses wäre auch eine Schmerzensgeldauflage möglich, gab Forster zu bedenken, „aber der Geschädigte ist nicht da.“
hhö