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Ticker zum Prozess um Tod von Hanna aus Aschau

Sagte „Knast-Zeuge“ über Sebastian T. die Wahrheit? Gutachter fällt eindeutiges Urteil

Nach Wackel-Auftritt am Mittwoch: Was sagen Sebastian T.s Anwälte heute zum „Knast-Zeugen“?
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Ein Sachverständiger wird am heutigen Montag die Glaubwürdigkeit des „Knast-Zeugen“ (rechts) bewerten, der Sebastian T. so schwer beschuldigte.

Nach dem großen Knall am Freitag - die Nebenklage um Hannas Eltern stieg aus dem Prozess aus - geht es am heutigen Montag vielleicht ein letztes Mal um den Hauptbelastungszeugen von Sebastian T.: Ist der „Knast-Zeuge“ glaubhaft? Das Gutachten wird vorgestellt.

Update, 12.38 Uhr - Knast-Zeuge hat „nachweisbar falsche Angaben“ gemacht

Das Glaubwürdigkeitsgutachten zum „Knast-Zeugen“ ist jetzt bekannt. Gerichtspsychologe Max Steller ist sich sicher: Es gibt keine Hinweise auf einen Wahrheitsgehalt, dass Sebastian T. dem Zeugen die Tat gestanden hätte. Von einer klaren Lüge will der Gutachter nicht sprechen - aber es gebe „Hinweise auf die Lügenhypothese“. Die Aussage des „Knast-Zeugen“ über das angebliche Geständnis Sebastian T. leide an einem Detailmangel. Und er habe „nachweisbar falsche Angaben“ gemacht - zum Beispiel, Sebastian T. habe bei dem Gespräch einen Gips getragen.

Dass sich die beiden in der U-Haft in Traunstein aber unterhalten haben, das glaubt Gutachter Steller durchaus. Wahrscheinlich habe man über die Gründe gesprochen, warum man jeweils im Gefängnis sitzt. Auch „Randdetails“ habe Sebastian T. wohl genannt: zum Beispiel die geringen Chancen bei Frauen, dass er in der Nacht von Hannas Tod beim Joggen war oder dass er sie vom Sehen her kenne. „Aber diese Randdetails erhöhen nicht den Wahrheitsgehalt über das angebliche Geständnis“, so Max Steller.

Steller geht auch grundlegend auf die Persönlichkeit des „Knast-Zeugen“ ein: er sei zwar „mindestens durchschnittlich intelligent“, aber er leide an einer Borderline-Störung. Das erhöhe die Gefahr für Falschaussagen oder „Umdeutungen“. Aus früheren Prozessen wisse man, dass er schon einmal die Unwahrheit gesagt habe oder dass er fähig war, andere zu manipulieren. Der Gutachter unterstellt dem „Knast-Zeugen“ eine „Lügenbereitschaft“ und eine „manipulative Kompetenz“. Steller weiter: „Er hat diese Fähigkeiten. Das kann er.“

Beim Auftakt des neuen Prozesses um den Tod von Hanna W. (kleines Foto): Nebenkläger-Anwalt Walter Holderle und Hannas Vater Andreas.

Auch die stellvertretende Leiterin der JVA Bernau kam heute noch als Zeugin zu Wort. Sie sagte, als der „Knast-Zeuge“ in Bernau einsaß, habe er fünfmal andere Häftlinge beschuldigt, sie hätten im Gefängnis Cannabis konsumiert. Doch alle fünf Drogen-Schnelltests, die bei den Insassen gemacht wurden, fielen danach negativ aus. Unterm Strich dürfte der 25-Jährige also als unglaubwürdig abgestempelt sein. Bedeutend ist das vor allem deshalb, weil sich das erste Urteil, in dem Sebastian T. als Mörder schuldig gesprochen wurde, sehr auf die Aussage des „Knast-Zeugen“ stützte.

Ein weiterer Teilsieg für die Verteidigung? „Wir sind uns sicher, dass er gelogen hat“, so Yves Georg, einer von Sebastian T.s Anwälten. Das Glaubwürdigkeitsgutachten über den „Knast-Zeugen“ würde dem Verfahren gut tun. Staatsanwalt Christian Merkel meinte, entscheidend bleibe, ob Sebastian T. womöglich Täterwissen verraten habe. Das werde der Prozess noch zeigen. Am 20. Oktober wird vor dem Amtsgericht Laufen fortgesetzt.  

Vorbericht:

Aschau im Chiemgau/Laufen - Aus „sexuellem Hintergrund“ habe Sebastian T. am 3. Oktober 2022 Hanna in Aschau bewusstlos geschlagen und sie dann in den Bärbach geworfen - das habe der Angeklagte in Untersuchungshaft einem Mithäftling gesagt. Der „Knast-Zeuge“ wiederholte die Vorwürfe in der Neuauflage des Hanna-Prozesses vorige Woche erneut. Aber stimmt die Geschichte überhaupt? Die Zweifel mehrten sich. Und Gutachter Max Steller schrieb fleißig mit...

Senkt Gutachter Steller den Daumen wird der Freispruch wahrscheinlicher

Der renommierte Rechtspsychologe Steller wurde eigens engagiert, um die Glaubwürdigkeit des Zeugen zu bewerten. Beim Prozess am Montag (13. Oktober) vor dem Amtsgericht Laufen wird er sein Gutachten ab 9.30 Uhr vorstellen. Das erste Urteil vor dem Traunsteiner Landgericht, bei dem Sebastian T. wegen Mordes verurteilt wurde, stützte sich wesentlich auf die Aussage des „Knast-Zeugen“. Sollte Gutachter Max Steller jetzt den Daumen senken, darf sich der 23-jährige Angeklagte Hoffnung auf einen Freispruch machen.

Der Prozess verlief bisher turbulent: Die Verteidiger Regina Rick und Yves Georg sehen sich in der Offensive und geben sich mehr und mehr auftrumpfend. Die Nebenklage, Anwalt Walter Holderle mit Hannas Eltern, hat sich am Freitag überraschend zurückgezogen. Hannas Person spiele für das Gericht „überhaupt keine Rolle mehr“. Das Gericht habe der Verteidigung inzwischen „nahezu vollständig die Verhandlungsführung überlassen. Ein so geführtes Strafverfahren wird nicht die dringend erforderliche und von meinen Mandanten erwartete Sachaufklärung herbeiführen“, so Holderle. Bei den beiden Verteidigern sieht er eine „unerträgliche Selbstdarstellungsinszenierung“.

Tod von Hanna W. aus Aschau: Unfall oder Tötungsdelikt?

Insgesamt hat das Landgericht Traunstein 26 Tage für die Verhandlung angesetzt. Der Auftakt zur Neuauflage des „Hanna-Prozesses“ war am 29. September. Die Anklage lautet nach wie vor auf Mord. Das Urteil könnte nach jetziger Planung am 19. Dezember fallen. Die Verteidiger meinen, Hanna W. wäre in der Nacht auf 3. Oktober 2022 durch einen Unfall im reißenden Bärbach in Aschau gelandet und hätte sich so die tödlichen Verletzungen zugezogen.

Die Staatsanwaltschaft vertritt die Auffassung: Sebastian T. tötete die junge Frau, damals 23, nach ihrem Besuch im Club „Eiskeller“ und warf sie in den Bach. Das erste Urteil hatte der Bundesgerichtshof wegen eines Verfahrensfehlers aufgehoben. rosenheim24.de wird wieder aktuell vom Laufener Amtsgericht berichten. (xe)

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