Bitte deaktivieren Sie Ihren Ad-Blocker

Für die Finanzierung unseres journalistischen Angebots sind wir auf die Anzeigen unserer Werbepartner angewiesen.

Klicken Sie oben rechts in Ihren Browser auf den Button Ihres Ad-Blockers und deaktivieren Sie die Werbeblockierung für . Danach können Sie gratis weiterlesen.

Lesen Sie wie gewohnt mit aktiviertem Ad-Blocker auf
  • Jetzt für nur 0,99€ im ersten Monat testen
  • Unbegrenzter Zugang zu allen Berichten und Exklusiv-Artikeln
  • Lesen Sie nahezu werbefrei mit aktiviertem Ad-Blocker
  • Jederzeit kündbar

Sie haben das Produkt bereits gekauft und sehen dieses Banner trotzdem? Bitte aktualisieren Sie die Seite oder loggen sich aus und wieder ein.

An Gesäß gefasst und Glied an ihm gerieben

Pfleger in Bischofswiesen von Kollegen begrapscht: Fall in Laufen vor Gericht

Amtsgericht Laufen (Symbolbild)
+
Amtsgericht Laufen (Symbolbild)

Ein Pfleger wurde in einem Heim in Bischofswiesen Opfer einer sexuellen Belästigung. Der Fall landete nach einem vorangegangenen Einspruch vor dem Laufener Amtsgericht.

Bischofswiesen / Laufen - Der 17-jährige Pflegefachhelfer hatte seinen Kollegen um Hilfe gebeten, um zusammen eine Bewohnerin zur Toilette zu bringen. Doch die gemeinsame Wartezeit im Wohnbereich der Frau hatte der 45-jährige pakistanische Stationshelfer genutzt, um sich dem jungen Kollegen zu nähern. 1200 Euro hätte der Mann wegen sexueller Belästigung zahlen sollen. Am Ende blieb es am Laufener Amtsgericht auch dabei.

„Er hat mir an die Hüften gefasst, an den Oberkörper und ans Gesäß“, schilderte der inzwischen 18-jährige Pflegefachhelfer. Der Kollege habe ihn auf den Mund geküsst und sein spürbar erigiertes Glied hinten an ihm gerieben. „Ich war geschockt und hatte Angst“, berichtete der Zeuge offen, dem Kollegen sei er für den Rest des Tages aus dem Weg gegangen. „Meine Chefs meinten, ich soll Anzeige erstatten.“ Was der junge Mann dann auch tat. Woraus ein Strafbefehl über 80 Tagessätze zu je 15 Euro resultierte. 

Nach der Aussage des Geschädigten brachte Rechtsanwalt Udo Krause eine andere Lösung ins Spiel: Die Einstellung des Verfahrens, wenn sich sein Mandant entschuldigt und die 1200 Euro als Schmerzensgeld an den 18-Jährigen zahlt. „Das Geld würde ihnen wohl zustehen“, meinte Richter Martin Forster zum Geschädigten, „es spricht nichts dagegen.“ 

Doch: Staatsanwalt Thomas Putschbach. Er tue sich schwer, nach dieser klaren Aussage ohne jeden Belastungseifer einer Straffreiheit zuzustimmen. „Schmerzensgeld ist ja auch eine Art Strafe“, versuchte der Verteidiger einen neuen Anlauf, doch Putschbach blieb hart: „Einer Einstellung stimme ich nicht zu.“ Schließlich bot Verteidiger Krause eine Rücknahme des Einspruchs an, womit auch der Staatsanwalt einverstanden war. Somit blieb es bei der Geldstrafe von 1200 Euro.

höf 

Kommentare